10618/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0045-I 3/2012
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 24. APR. 2012
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Wolfgang Zanger, Kolleginnen
und Kollegen vom 29. Februar 2012, Nr. 10884/J, betreffend der
Liegenschaftsverkäufe der Österreichischen Bundesforste im
Bundesland Tirol
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen vom 29. Februar 2012, Nr. 10884/J, teile ich Folgendes mit:
Vorbemerkung:
Bei der Beantwortung wurde immer auf die Rechtskraft der Kaufverträge abgestellt, nicht auf das Datum der Bewilligung von Verkäufen durch den Aufsichtsrat der ÖBf AG.
Zu den Fragen 1 bis 6:
Im Jahr 2010 wurden keine Liegenschaften aus dem Eigentum der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) verkauft.
Zu Frage 7:
Im Jahr 2011 wurden 7 Liegenschaften aus dem Eigentum der Republik (Österreichische Bundesforste) verkauft.
Zu Frage 8:
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 5,56 ha aus dem Eigentum der Republik (Österreichische Bundesforste) verkauft.
Zu Frage 9:
Aus der rechtskräftigen Veräußerung von Liegenschaften aus dem Eigentum der Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) wurden im Jahr 2011 insgesamt € 44.062,80 erzielt.
Zu Frage 10:
Die Schätzwerte der veräußerten Liegenschaften werden im Rahmen der Liegenschaftsbewertung berücksichtigt, jedoch nicht gesondert erfasst.
Zu Frage 11:
Aus Datenschutzgründen kann keine detaillierte Auskunft über die Käufer erteilt werden. Die nachstehende Zusammenfassung gibt jedoch ein Bild der Käuferstruktur:
|
Anzahl |
Fläche |
Erlöse |
|||
|
Zahl |
% |
ha |
% |
€ |
% |
Private |
4 |
57% |
1,06 |
19% |
44.062,8 |
100% |
ÖBf AG |
|
|
|
|
|
|
Unternehmen |
|
|
|
|
|
|
Gemeinschaften |
3 |
43% |
4,50 |
81% |
|
|
Gebietskörperschaften |
|
|
|
|
|
|
|
7 |
|
5,56 |
|
44.062,8 |
|
Zu Frage 12:
Die Flächenwidmungen werden bei der Bewertung berücksichtigt, jedoch nicht gesondert erfasst.
Der Bundesminister: