10663/AB XXIV. GP
Eingelangt am 27.04.2012
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am
29. Februar 2012 unter der Zl. 10793/J-NR/2012 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Umsetzung der Empfehlungen
des Rechnungshofes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Bislang
wurden im Gebäude der Ständigen Vertretung in Brüssel
mit Herbst 2011 insbesondere die Vertreter aller Bundesministerien untergebracht und dadurch eine
bestmögliche Auslastung des Gebäudes
erzielt. Ich habe darüber hinaus die ExpertInnen des Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA)
beauftragt zu überprüfen, ob eine räumliche Zusammenlegung der
bilateralen Botschaft
und der Ständigen Vertretung möglich
ist, um dadurch
weitere räumliche und/oder personelle Synergien sicherzustellen.
Zu Frage 2:
Die
Organisation der Ständigen Vertretung folgt dem
Bundesministeriengesetz und dem Prinzip der
Ressortverantwortung.
Zusammenlegungen erscheinen wegen der jeweils unterschiedlichen
Expertise, Qualifikation und Zuständigkeit bzw. der unterschiedlichen
Weisungsbefugnis und
Fachaufsicht kaum zielführend.
Zu den Fragen 3 bis 7:
Aufgrund der
Empfehlung des Rechnungshofs wurde das für Dienstrechtsangelegenheiten
übergreifend zuständige
Bundeskanzleramt befasst, das die bestehenden Rechtsvorschriften als
ausreichende Rechtsgrundlage anerkannt hat.
Derzeit ist das System für aktive
Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege als Bevorschussung
eingerichtet, die Verwendung der Mittel und
deren Abrechnung werden lückenlos überprüft und im Falle nicht
oder nicht ordnungsgemäß verwendeter Mittel rückgefordert.