10873/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. März 2012 unter der Zl. 11003/J-NR/2012 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die "Verleihung des großen goldenen Ehrenzeichnens an Regierungschef Tschütscher" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 2 und 4:

Der Antrag auf Verleihung des Großen Goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich wurde auf Ersuchen und Basis einer ausführlichen Anregung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) aufgrund der Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) für amtierende Politiker aus dem Ausland von meinem Ressort eingebracht.

Der genaue Wortlaut der Begründung lautet wie folgt:

„Dr. Klaus Tschütschers Politik ist geprägt von Sachlichkeit und Menschlichkeit. Die Pflege

intensiver Beziehungen und Freundschaften mit dem Nachbar Österreich nimmt dabei einen

besonderen Platz ein. In seinen unterschiedlichen Funktionen in der Regierung pflegte und pflegt Dr. Tschütscher stets den persönlichen Kontakt zu ranghohen Persönlichkeiten in Politik, Wirtschaft, Justiz, den Parteien, der Wissenschaft und Gesellschaft.


In seinem Amt als Justizminister setzte Dr. Tschütscher sich vor allem für die

länderübergreifende Gestaltung der Justizpolitik und Gesetzgebung zwischen Liechtenstein und Österreich ein. Einen besonderen Schwerpunkt legte Dr. Tschütscher auf die vertiefte Förderung der Rezeption österreichischen Rechts, so insbesondere in bereits von einer

solchen Tradition geprägten Rechtsbereichen wie etwa dem Haftrecht, dem Straf-, Strafvollzugs- und Strafprozessrecht. So führte Dr. Tschütscher eine umfassende Reform des Haftrechts und die Totalrevision des Strafvollzugsrechts in Liechtenstein durch. Mit dem Diversionspaket veranlasste er zudem die wohl umfangreichste und einschneidendste Revision des liechtensteinischen Strafrechts der letzten Jahrzehnte. Mit der erstmaligen Schaffung eines Opferhilfegesetzes und dem Paket zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität komplettierte er die umfassende Erneuerung des Strafrechtsbereichs in Liechtenstein.

Auch die Reform des Zivilrechts lag Dr. Tschütscher sehr am Herzen. So nahm Herr Dr. Tschütscher am Symposium «ABGB 2011» von November 2007 in Wien teil. Aus Anlass des 200-jährigen Jubiläums des ABGB im Jahr 2012 rief Herr Dr. Tschütscher im Jahr 2007 eine Projektgruppe zur Reform des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) ins Leben, welche er persönlich präsidierte. Unter Anlehnung an österreichische Rezeptionsvorlagen wurden hierbei Revisionen des Erb- und Sachwalterrechts vorgenommen. Für eine umfassende Reform des Sachwalterrechts diente ebenfalls österreichisches Recht, ebenso
wird für die Reform des liechtensteinischen Familien- und Kindschaftsrechts wiederum das österreichische ABGB herangezogen werden.

Im Bereich des Personen- und Gesellschaftsrechts ist Herr Dr. Tschütscher - nebst wichtigen Anpassungen im Vereins- und Genossenschaftsrechts - unter Beiziehung von österreichischer wissenschaftlicher Expertise und Begleitung ein Jahrhundertwerk gelungen, nämlich die Totalrevision des aus dem Jahre 1926 stammenden Stiftungsrecht, welches im Jahre 2009 einem erfolgreichen Abschluss zugeführt werden konnte.

Herrn Dr. Tschütscher sind verdienstvolle Tätigkeiten um die Förderung von zahlreichen länderübergreifenden Kooperationen zwischen Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein und darüber hinaus zu verdanken. So rief Herr Dr. Tschütscher im Jahre 2008 zum ersten Mal das inzwischen traditionelle Treffen der JustizministerInnen der deutschsprachigen Länder Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein ins Leben und förderte die enge


Zusammenarbeit der Justizbehörden Österreichs und Liechtensteins im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei, der Korruption und der Terrorismusfinanzierung.

Auf die Beziehung zum österreichischen Recht legt Dr. Tschütscher auch als Regierungschef besonderen Wert. So eröffnete er als Regierungschef im Mai dieses Jahres in Krakau die Jubiläumsveranstaltung zu 200 Jahren Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB).

Als Wirtschafts- und Sportminister pflegte Dr. Tschütscher direkten intensiven Kontakt zu den politischen Mandatsträgern, aber auch zur Wirtschaft und der Wirtschaftskammer. Immer wieder betont der Regierungschef in diesem Zusammenhang die enge regionale Verflechtung mit Vorarlberg und dabei insbesondere die Schaffenskraft der österreichischen Grenzgänger in Liechtenstein und setzt sich für deren Belange ein. Als Sportminister gelang Dr. Tschütscher der erfolgreiche Einbezug Liechtensteins in die Rahmenaktivitäten zur Fussball - Europameisterschaft in Österreich und in der Schweiz im Jahr 2008. Die Aktivitäten bezogen sich dabei sowohl auf das Gebiet des Sports als auch auf andere Bereiche.

Mit dem Amt als Regierungschef verknüpft Dr. Tschütscher eine besondere Beziehung zu seinem Nachbar Österreich. Dieser besonderen Beziehung verleiht Dr. Tschütscher durch seine laufende Präsenz in Wien auch entsprechenden Ausdruck. In seinen jetzigen Funktionen führt Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher aktuell Gespräche mit Österreich zur Weiterentwicklung des zwischen den beiden Ländern bestehenden

Doppelbesteuerungsabkommens und zu Fragen der Steuerkonformität für die Zukunft. Im Bereich der Weiterentwicklung der Verwaltung hat sich Dr. Tschütscher von den Vorzügen der österreichischen e-government-Lösungen und dem modernen Zustellgesetz selbst überzeugen lassen und setzt diese nun in Liechtenstein um."

Zu Frage 3:

Die Beantwortung dieser Frage fallt nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMeiA.

Zu den Fragen 5 und 6:

Keine.