10937/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 16. Mai 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0132-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 11088/J betreffend „die Zuerkennung von Schülerfreifahrten“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Sofern seitens der Schulen und der  Verkehrsunternehmen keine bzw. keine ausreichende Vorauswahl der Freifahranträge nach Sinnhaftigkeit der gewähl­ten Verkehrsverbindungen erfolgt, entscheidet darüber das örtlich zuständige Kundenteam/Freifahrten des Finanzamtes im Auftrag und nach den bundesweit gültigen Vorgaben des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.

 

 


Antwort zu den Punkten 2 und 3 der Anfrage:

 

Zum Kriterium der "Sinnhaftigkeit einer gewählten Verkehrsverbindung" ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3436/J zu verweisen. Diese Vorgangsweise ist im Hinblick auf die verfassungsgesetzlich vorgegebenen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit beim Einsatz von Bundesmitteln unumgänglich und unterliegt auch der Kontrolle durch den Rechnungshof.

 

Auch zu den Gründen, warum keine fixe Mindeststreckenlänge festgelegt ist, ab der eine Schülerfreifahrt gewährt wird, ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3436/J zu verweisen. Neben der Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten des Schulweges wird auch auf das Alter der betroffenen Schulkinder besonders Bedacht genommen.

 

Es erfolgte dennoch eine Vereinheitlichung und Beschleunigung der Ent­scheidungsabläufe bei der Zuerkennung von Freifahrten in Kernzonen (Linz, Wels, Steyr) für jene Schüler, die mit Regionalverkehrsmitteln zu ihrer Schule in der Stadt anreisen. Auf Wunsch der oberösterreichischen Verkehrsunternehmen wurde dazu in Zusammenarbeit mit dem Kundenteam/Freifahrten im Finanzamt Linz ein entsprechender Arbeitsbehelf für den OÖ. Verkehrsverbund ab dem Schuljahr 2007/08 erstellt, welcher die bis dahin schon vorgesehenen Entscheidungskriterien zusammenfasst.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Abgesehen vom Alter der Schüler und von allfälligen örtlichen Gefährdungen auf dem betreffenden Schulweg ist für die Zuerkennung von Freifahrten auch die bereits erwähnte Sinnhaftigkeit der gewählten Verkehrsverbindung ein wesent­licher Entscheidungsfaktor. Es sind übrigens keine Fälle bekannt, bei denen Schülern ein Fußweg von 3,5 km zugemutet wird, obwohl ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stünde.

 


Im ländlichen Raum werden fehlende oder für die Zurücklegung des Schulwegs ungeeignete öffentliche Verkehre durch die Einrichtung von Schülerbeför­derungen im Gelegenheitsverkehr ausgeglichen. Kommt eine derartige Schüler­beförderung nicht zustande, dann besteht für Schüler mit einem (Rest-)Schulweg von 2 km oder mehr jedenfalls ein Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe; für behinderte Schüler gilt diese Mindestentfernung nicht.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Auf Vor- und Volksschüler sowie auf behinderte Schulkinder wird bundesweit besonders Rücksicht genommen. Im Zweifel entscheidet das örtlich zuständige Kundenteam Freifahrten.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im Rahmen der Abrechnung der Schülerfreifahrten wird von jedem Verkehrs­verbund eine Statistik über die Beförderungskosten pro Schuljahr und über die Zahl der dabei begünstigten Schüler erstellt. Wie schon in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3436/J ausgeführt, erfolgt keine statistische Erfassung für nicht zuerkannte Freifahrten bzw. für nicht zuerkannte Freifahrten auf einem Teil des Schulweges, etwa für kurze innerstädtische Wegstrecken. Somit existieren auch keine Differenzierung nach Abweisungsgrund und keine Berechnung dadurch möglicherweise verringerter Ausgaben des FLAF.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Schülerfreifahrten beziehen sich auf den kürzesten bzw. verkehrsüblichen Weg jedes Schülers zwischen der Wohnung im Inland und der Schule. Der vom Bund hierfür zu ersetzende Fahrpreis ist nach den weitestgehenden Ermäßigungen zu ermitteln. Die Festlegung der räumlichen und zeitlichen Gültigkeit eines Zusatztickets, welches für Schüler meist besonders günstig angeboten wird, liegt im ausschließlichen Entscheidungsbereich des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. Verkehrsunternehmens.


Derzeit werden Lösungsansätze zu einer Neugestaltung der Schülerfreifahrten auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Hierzu fanden bereits diverse Gespräche mit involvierten Entscheidungsträgern statt, wobei unter der Vorgabe, dass dem FLAF keine Mehrkosten entstehen, in erster Linie die quantitativ und qualitativ gesicherte Weiterführung der bisherigen Beförderungen im Vordergrund steht. Aufgrund der Komplexität der Thematik und des Umstandes, dass jegliche Veränderung letztendlich in ganz Österreich umsetzbar sein muss, bedarf es jedoch einer Vorlaufzeit für ein diesbezügliches Pilotprojekt.

 

 

Antwort zu den Punkten 9 und 10 der Anfrage:

 

Im Zuge der Integration der Schüler- und Lehrlingsfreifahrten in die Verkehrs­verbünde sind endgültige Zahlen über die Kosten und die Zahl der Teilnehmer an der Schülerfreifahrt im Linienverkehr wegen des bundesweit unterschiedlich weit fortgeschrittenen Abwicklungs- und Abrechnungsstadiums noch nicht für alle Bundesländer vorhanden. Die angeführten Daten basieren teilweise auf Akontierungen und Hochrechnungen nach den Selbstbehaltzahlungen.

 

Bundesland

Schuljahr 2009/2010

Schuljahr 2010/2011

Kosten in €

Schüler

Kosten in €

Schüler

Wien, Nieder-österreich und Burgenland

122.088.715,50

254.141

123.709.522,14

257.821

Oberösterreich

41.544.471

94.000

42.209.182,88

92.409

Salzburg

18.426.828,96

41.952

18.721.658,21

41.711

Tirol

21.335.613,33

49.500

21.422.297,22

49.295

Vorarlberg

15.078.383,67

34.000

17.320.342,64

32.438

Steiermark

46.015.143,28

84.100

44.956.122,05

82.421

Kärnten

21.729.568,52

40.100

22.121.249,44

41.099

Bundesweit

286.218.724,26

597.793

290.460.374,58

597.194

 

Für jene Schüler, die ihren Schulweg nicht oder nur teilweise im Linienverkehr zurücklegen können, werden nach Bedarf Schülerbeförderungen im Gelegen­heitsverkehr eingerichtet. Dafür wurden im Schuljahr 2010/2011 bundesweit rund € 73,5 Mio. aus FLAF-Mitteln aufgewendet.