10956/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.05.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        Mai 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0092-I/4/2012

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11089/J vom 22. März 2012 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Bis 31. März 2012 wurden 48 Bedienstete des BMLVS in den Planstellenbereich des BMF versetzt. Weitere 154 Bedienstete sind derzeit zur Finanzverwaltung dienstzugeteilt.

 

Zu 2.:

Die Bediensteten werden überwiegend im Bereich der Steuer- und Zollbetrugsbekämpfung in den Finanz- und Zollämtern eingesetzt, das betrifft vorwiegend die Einheiten Finanzpolizei, Betriebsprüfung, Abgabensicherung, Kundenteam Zoll und Finanzstrafsachen.

 


Zu 3.:

Bei den Zollämtern werden von den bislang versetzten Bediensteten eingesetzt:

a)   im Bereich des operativen Außendienstes zwei ehemalige Bedienstete des BMLVS am Zollamt Klagenfurt Villach,

b)   im Bereich des Reiseverkehrs wird ein Bediensteter des BMLVS am Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien, und weiters werden

c)    in der Zollverwaltung insgesamt sieben ehemalige Bedienstete des BMLVS verwendet; davon: drei Bedienstete am Zollamt Graz, ein Bediensteter am Zollamt Innsbruck, ein Bediensteter am Zollamt Salzburg und zwei Bedienstete am Zollamt St. Pölten Krems Wr. Neustadt.

 

Zu 4.:

Bei den Finanzämtern werden von den bislang versetzten Bediensteten

a)   im Bereich der Finanzpolizei 16 ehemalige BMLVS-Bedienstete,

b)   im Bereich der Steuerfahndung wird kein BMLVS-Bediensteter und

c)    im Bereich der Steuer- und Zollverwaltung werden 22 ehemalige BMLVS-Bedienstete verwendet.

 

Zu 5.:

40 von insgesamt 242 seit 1. November 2010 dienstzugeteilten Bediensteten haben seit Beginn ihrer Dienstzuteilung bis zum Stichtag 31. März 2012 dieses beendet. In vier Fällen erfolgte eine Aufhebung der Dienstzuteilung von Seiten des BMF, in 36 Fällen erfolgte der Wunsch um Aufhebung der Dienstzuteilung von Seiten der Bediensteten, wobei davon in vier Fällen die Ausbildung nicht positiv abgeschlossen werden konnte.

 

Zu 6.:

Aus dem Bereich des BMLVS liegen mit 1. April 2012 379 offene Bewerbungen beim BMF auf.

 

Zu 7.:

Durch den Personaltransfer sind im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Besetzung der freien Arbeitsplätze, das sind insbesondere die anfallenden Kosten für Ausbildung und Ausrüstung, entstanden.

 


Zu 8.:

Bis zur Versetzung werden die Bediensteten nach den gehaltsrechtlichen Grundlagen entsprechend den Arbeitsplätzen im BMLVS, nach Versetzung entsprechend den Arbeitsplatzbewertungen und Nebengebühren in der Finanzverwaltung besoldet. Gemäß den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956 kann es nach Versetzung in Einzelfällen zur Zahlung einer Ergänzungszulage kommen.

 

Zu 9.:

Bedienstete, die im Zuge des Personaltransfers für eine Dienstzuteilung ausgewählt wurden, erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung, um sie für die ressortspezifischen Aufgabenstellungen in ihrem zukünftigen Arbeitsbereich vorzubereiten. Der Ausbildungsschwerpunkt liegt hierbei auf den Themengebieten der Steuer- bzw. Zollverwaltung, wobei das Ausbildungsprogramm die fachliche Basis für die weitere Verwendung darstellt.

 

Für die oben genannte Zielerreichung sind an der Bundesfinanzakademie Ausbildungsmodule im Bereich der Steuer und Zölle (angelehnt an die Grundausbildung im Ressort und entsprechend den Vorschriften für die Aufgabenbereiche, in denen sie verwendet werden) vorgesehen. Am Ende des Einführungsmoduls Steuer bzw. Zoll findet eine schriftliche Prüfung statt. Ebenso erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein strukturiertes Feedback ihrer Führungskraft.

 

Beginnend mit dem Dienstantritt finden Maßnahmen für die praktische Ausbildung am Arbeitsplatz statt, welche ein individualisiertes und praxisorientiertes Heranführen an den zukünftigen Arbeitsbereich ermöglichen.

 

Nach Absolvierung der Ausbildungsmodule sind spezielle Ausbildungen, ausgerichtet nach den jeweiligen Anforderungen der Arbeitsplätze vorgesehen.

 

Die Kosten der Ausbildung werden aus dem für Bildung verfügbaren Budget der Finanzverwaltung bedeckt.

 


Zu 10.:

Eine über das laufende Projektcontrolling hinausgehende Erstevaluierung des Ressortübereinkommens findet derzeit statt. In einer Gesamtbetrachtung des gegenständlichen Mobilitäts- und Kapazitätsmanagementprojektes geht das BMF aber jedenfalls von positiven Effekten aus.

 

Zu 11.:

Die Einhaltung des Ressortübereinkommens wird in laufenden Koordinierungssitzungen im BMF sowie gemeinsam mit dem BMLVS überwacht und gewährleistet dadurch einen reibungslosen Ablauf und die Einhaltung der Ziele.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Maria Fekter eh.