11444/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.07.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

BMJ-Pr7000/0150-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11575/J-NR/2012

Der Abgeordnete zum Nationalrat Wolfgang Zanger und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „der im Zuständigkeitsbereich des Ministerium eingerichteten ‚Anwaltschaften’“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 3, 4, 6 und 7:

Zum Zuständigkeitsbereich meines Ressorts gehören die bei den vier Oberlandesgerichten Wien, Graz, Linz und Innsbruck eingerichteten Justiz-Ombudsstellen. Die Justiz-Ombuds­stellen wurden mit 1. November 2007 zur zentralen Behandlung sämtlicher Anfragen über die Tätigkeit der Gerichte eingerichtet und entsprechen als bestens eingeführte Serviceein­richtung dem Gedanken der Bürger- und Bürgerinnenorientierung.

Die Justiz-Ombudsstellen setzen sich weitgehend aus erfahrenen und unabhängigen Richter­innen und Richtern zusammen. Anfragen der Bürger und Bürgerinnen über die Tätigkeit der Gerichte werden unbürokratisch und unabhängig behandelt. Die Justiz-Ombudsstellen sind zuständig für Anfragen im Zusammenhang mit einem (bevorstehenden, anhängigen oder abgeschlossenen) Gerichtsverfahren, zur Aufklärung von Missverständnissen und zur Erklärung grundsätzlicher Angelegenheiten, wie gerichtliche Abläufe und Entscheidungen.

Soweit dies zielführend und ohne Eingriff in ein laufendes Verfahren möglich ist, unternimmt die Justiz-Ombudsstelle Schritte zur Bereinigung von sachlichen und persönlichen Konflikten; sie trachtet insbesondere danach, direkte Gespräche zwischen den Beteiligten herbeizuführen und als Vermittler zu fungieren. Sie hat sich aber jedweder Einflussnahme auf Akte der unabhängigen Rechtsprechung zu enthalten und auch schon den Anschein einer solchen zu vermeiden. Eine formelle Parteienrolle kommt ihr aus diesem Grund nicht zu.

Seit Frühjahr 2010 sind die Justiz-Ombudsstellen auch Anlaufstelle in der Justiz für Missbrauchsopfer. In diesem Bereich besteht die Tätigkeit der Justiz-Ombudsstellen darin, Basisauskünfte zu erteilen und die anfragenden Personen an die zuständigen Stellen zu verweisen.

Zu 2:

Der Sach- und Personalaufwand für die vier Justiz-Ombudsstellen betrug im Jahr 2011 für den Sprengel Wien 170.193,18 Euro, für Graz 56.057,84 Euro, für Linz 141.429,08 Euro und für Innsbruck 120.672,16 Euro.

Zu 5:

Die Justiz-Ombudsstellen wurden mit 1. Jänner 2012 in Entsprechung des Regierungs­programms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im § 47a GOG gesetzlich verankert.

 

Wien,      . Juli 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl