11445/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.07.2012
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0151-Pr 1/2012 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 11628/J-NR/2012
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Person D. M.“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Bei parlamentarischen Anfragen nach personenbezogenen Daten steht das verfassungsrechtliche Grundrecht auf Datenschutz mit dem Interpellationsrecht nach Art. 52 Abs. 1 B-VG in einem Spannungsverhältnis, welches eine Interessenabwägung erfordert. Bei der Frage, in wie vielen Fällen gegen eine bestimmte Person bzw. von einer Person Anzeigen erstattet wurden, überwiegt jedoch das Grundrecht auf Datenschutz.
Die Frage, ob „Verbindungen“ von Personen miteinander bekannt sind, berührt nicht unmittelbar meinen Vollzugsbereich.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich aus Gründen der Amtsverschwiegenheit von der Beantwortung der Fragen Abstand nehme.
Wien, . Juli 2012
Dr. Beatrix Karl