11485/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.07.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.290/0054-I/4/2012 |
Wien, am Juli 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Mai 2012 unter der Nr. 11720/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „mehrfach vom Höchstgericht bestätigte doppelte Diskriminierung von Frau Mag. Hrubesch im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich bzw. des BMUKK und die Einflussmöglichkeiten Ihres Ressorts“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie stehen Sie als zuständige Ministerin für Gleichbehandlung zum oben dargelegten Sachverhalt, in dem bereits zwei (!) Gutachten der Bundesgleichbehandlungskommission vom LSR für NÖ und dem BMUKK missachtet worden sind?
Die Umsetzung der Empfehlungen der Bundes-Gleichbehandlungskommission, eines weisungsfreien und unabhängigen ExpertInnengremiums, trifft die/den jeweilige/n RessortleiterIn in ihrer/seiner MinisterInverantwortung und liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich.
Selbstverständlich erwarte ich als Frauenministerin, aber auch für den Öffentlichen Dienst zuständige Ministerin, dass Dienstrechtsvorschriften, Verfahrensregeln, etc. in Personalangelegenheiten eingehalten werden und dass BundesministerInnen bei den Personalentscheidungen auch die Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission heranziehen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ø Welche Schritte werden Sie ergreifen, um die von den Höchstgerichten bereits mehrfach bestätigte doppelte Diskriminierung von Frau Mag. Hrubesch zu beenden und ihr zu ihrem Recht zu verhelfen?
Ø Bis dato wurde Frau Mag. Hrubesch der aus dem o.g. Fall entstandenen Schaden nicht ersetzt. Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um Frau Mag. Hrubesch zu ihrem Recht zu verhelfen?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand meines Zuständigkeitsbereichs.
Zu Frage 4:
Ø Welche Maßnahmen werden Sie in Ihrem Kampf gegen die Ungleichbehandlung von Frauen ergreifen, um derartige Fälle von Diskriminierung wie sie im LSR für NÖ bzw. im BMUKK offenbar gang und gäbe sind, künftig zu verhindern?
Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 1993 sieht nicht nur die Verankerung des Gleichbehandlungsgebotes im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis, sondern auch besondere Maßnahmen für Frauen im Bundesdienst vor. Das Frauenförderungsgebot sieht vor, dass VertreterInnen des Dienstgebers verpflichtet sind, nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderungsplanes auf eine Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahlt der dauernd Beschäftigten und der Funktionen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken. Die Unterrepräsentation von Frauen ist dann gegeben, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten in der betreffenden Besoldungsgruppe oder im betreffenden Entlohnungsschema, oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen) weniger als 50% beträgt.
In den verpflichtenden Frauenförderungsplänen, die im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, ist festzulegen, in welcher Zeit und mit welchen personellen, organisatorischen sowie aus- und weiterbildenden Maßnahmen in welchen Verwendungen eine bestehende Unterrepräsentation sowie bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können.
Im Gegensatz zur Privatwirtschaft gibt es die sog. Vorrangregeln für Frauen, nämlich die vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst, den Vorrang beim beruflichen Aufstieg und den Vorrang bei der Aus- und Weiterbildung.
Weiters gibt es eine Reihe von Institutionen und Personen, die sich mit der Gleichbehandlung und Frauenförderung besonders zu befassen haben: die Bundes-Gleichbehandlungskommission, die Gleichbehandlungsbeauftragten, die Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen, die Interministerielle Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen und die Kontaktfrauen (Frauenbeauftragten).
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Frauen im Bundesdienst sind vorbildhaft und daher derzeit ausreichend.
Zu den Fragen 5 und 6:
Ø Werden Sie sich mit Ihrer Parteigenossin Frau Bundesminister Dr. Claudia Schmied hinsichtlich der Beendigung der Diskriminierung von Frau Mag. Hrubesch zu verständigen suchen?
Ø Falls nein, warum nicht?
Ich verweise auf die oben stehenden Ausführungen zur Zuständigkeit.
Mit freundlichen Grüßen