11719/AB XXIV. GP

Eingelangt am 13.08.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0180-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 11874/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Missbrauchsopfer M. N.“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes wurde der Betreff der parlamentarischen Anfrage anonymisiert.

Ich darf grundlegend auf meine Beantwortung (10216/AB) der thematisch ähnlich gelagerten Voranfrage (10331/J-NR/2012) verweisen. M.N. hat nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen im Verfahren 208 St 108/10t der Staatsanwaltschaft Wien zwar einen Fortführungsantrag eingebracht, diesen in weiterer Folge aber zurückgezogen.

In dem ebenfalls die Causa „Schulbrüder“ betreffenden Ermittlungsverfahren 208 St 138/11f der Staatsanwaltschaft Wien waren das Opfer und seine Mutter zu keiner Zeugenvernehmung bereit und haben von einem Fortführungsantrag gegen die sodann vorgenommene Verfahrenseinstellung Abstand genommen.


Nach dem mir vorliegenden Bericht beabsichtigt die Staatsanwaltschaft Wien keine Wiederaufnahme der im Zusammenhang mit dem anfragegegenständlichen Faktenkomplex „Schulbrüder“ eingestellten Strafverfahren.

 

Wien,       . August 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl