12078/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.09.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 3. September 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0274-IM/a/2012

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 12360/J       betreffend „Abbau von ausufernder Administration im Hotel- und Gastgewerbe“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am      6. Juli 2012 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Verordnung EU Nr. 1169/2011, die auch Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) genannt wird, gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten und ersetzt damit die bisher in Österreich geltenden Vorschriften der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) und der Nährwertkennzeichnungsverordnung (NWKV). Sie gilt ab 13. Dezember 2014 (Ausnahmen: verpflichtende Nährwert-Kennzeichnung erst mit 13. Dezember 2016, Anforderungen an Faschiertes schon mit 1. Jänner 2014).


Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die federführende Zuständigkeit für die LMIV liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.

 

Zur Umsetzung der Allergenkennzeichnung in unverpackter Ware wurde eine  Arbeitsgruppe eingesetzt, in die alle betroffenen Verkehrskreise (u.a. Handel, Gewerbe, Gastronomie) involviert sind.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Ziel ist es naturgemäß, Verwaltungslasten für die Tourismusbetriebe so gering wie möglich zu halten und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Österreich nachhaltig zu sichern. Dieses Ziel findet sich daher auch in der neuen österreichischen Tourismusstrategie und wird laufend umgesetzt. So konnte etwa mit der Abschaffung der Kreditgebühr eine langjährige Forderung in diesem      Zusammenhang erfüllt werden.

 

Manche Regelungen, die etwa dem Schutz der Gäste, der Mitarbeiter/innen oder der Umwelt dienen, sind aber auch mit administrativem Aufwand verbunden. So zielt die Verordnung EU Nr. 1169/2011 auf die Erhöhung der Lebensmittel-sicherheit ab. Bei der Ausgestaltung und praktischen Umsetzung solcher         Regelungen ist aber die Tourismusbranche frühzeitig eingebunden, um die      Belastungen möglichst gering zu halten.