12221/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2012
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0210-Pr 1/2012


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 12369/J-NR/2012

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufwendungen für Kabinette 2011 und Trainees von der Industriellenvereinigung“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4 und 11:

Die nachstehenden Personen waren bzw. sind als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerbüro beschäftigt:

Funktion

Name

Beginn/Ende DV bzw. Dienstzuteilung

Grundlage

Kabinettschef

Mag. Thomas Schützenhöfer

ab 22.4.2011

VBG, Dienstzuteilung

Persönl. Mitarbeiter und Stellv. Kabinettschef

Dr. Johannes Rehulka

3.12.2008 bis 31.1.2012

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Pressesprecherin

Maga. Katharina Swoboda

15.12.2008 bis 31.1.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Pressesprecher

Mag. Gerald Fleischmann

1.2.2011 bis 21.4.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG


Funktion

Name

Beginn/Ende DV bzw. Dienstzuteilung

Grundlage

Pressesprecher

Peter Puller

22.5.2011 bis 30.9.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiter und Pressesprecher

Mag. Paul Hefelle

2.1.2009 bis 21.4.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin

Maga. Birgit Ball-Bürger

16.1.2009 bis 21.4.2011

Arbeitsleihvertrag mit der Wirtschaftskammer Österreich

Persönl. Mitarbeiterin

Maga. Cornelia Leitner

15.12.2008 bis 28.2.2011

BDG, Dienstzuteilung

Persönl. Mitarbeiterin und Pressesprecherin (ab 1.10.2011)

Maga. Sabine Mlcoch

ab 1.7.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin

Maga. Katharina Bogner

1.3.2011 bis 30.4.2012

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin

Maga. Katharina Reitmayr

ab 1.6.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiterin und Stellv. Kabinettschefin (ab 1.2.2012)

StA Maga. Elisabeth Täubl

ab 2.5.2011

RStDG, Dienstzuteilung

Persönl. Mitarbeiterin

Dr. Caroline Kindl

1.10.2010 bis 31.12.2011

(Beschäftigungsverbot nach dem MSchG bzw. Karenz von 26.4. bis 22.11.2011)

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiter und Pressesprecher

Christian Wigand M.A., M.A.I.S.

ab 1.10.2011

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiter

Sven Pöllauer

ab 13.2.2012

Sondervertrag gem. § 36 VBG

Persönl. Mitarbeiter

Dr. Alexander Pirker

ab 19.3.2012

RStDG, Dienstzuteilung

Protokollchef

ADir. Hofrat Otto Müller

bis 31.12.2011

BDG

Protokollchef

VB Christian Müller

ab 1.1.2012

Sondervertrag gem. § 36 VBG

 

Zu 5:

Hinsichtlich der Gesamtkosten für das Jahr 2011 darf ich auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Zahl 10539/J-NR/2012 verweisen.

Zu 6 bis 8:

In der Organisationseinheit „Ministerbüro“ sind insgesamt weitere sieben Bedienstete, davon drei als Sekretariats- bzw. Schreibkräfte, zwei im Empfangsbereich als Amtsgehilfen und zwei als Dienstkraftwagenlenker tätig, wobei ein Kraftfahrer auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt war.


Zu 9:

Die bis 30. April 2012 auf Basis eines Sondervertrages gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz als Kabinettsmitarbeiterin tätig gewesene Maga. Katharina Bogner wurde mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2012 auf die Planstelle einer Richteramtsanwärterin für den Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien ernannt und absolviert seit diesem Zeitpunkt die Ausbildung zur Richterin nach dem Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz.

Zu 10:

Mit dem mit Ablauf des 31. Dezember 2011 gemäß § 13 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 in den Ruhestand getretenen vormaligen Protokollchef ADir. Hofrat Otto Müller wurde ein Werkvertrag zur Erbringung von Beratungs- und Koordinierungsleistungen – u.a. im Zusammenhang mit der 31. Justizministerkonferenz des Europarates vom 19. bis 21. September 2012 in Wien – für die Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2012 abgeschlossen. Dabei wurde ein detailliertes Leistungsprofil im Werkvertrag festgehalten sowie ein Gesamtrahmen von maximal 600 Stunden bei einem Stundensatz von 75 Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer vereinbart.

Zu 12:

Hinsichtlich der für Öffentlichkeitsarbeit zuständigen Abteilung Pr 3 wird auf die aktuelle Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für Justiz-Zentralleitung (siehe dazu  www.justiz.gv.at) verwiesen.

Zu 13 bis 17:

Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz wurden seit 2008 keine Trainees oder sonstige MitarbeiterInnen beschäftigt, die aus der Industriellenvereinigung kommen bzw. von dieser über eine Tochterorganisation verliehen wurden.

Zu 18:

Im Justizressort werden grundsätzlich keine MitarbeiterInnen eines Lobbyisten beschäftigt.

 

Wien,       . September 2012

 

 

 

Dr. Beatrix Karl