12350/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0374-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 6. November 2012

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12558/J-NR/2012 betreffend politische Agitation an Bundesschulen in Niederösterreich, die die Abg. Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen am 12. September 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Nein. Aus der Befragung von Frau LSI HR Mag. Ronniger durch den Landesschulrat für Nieder­österreich ergibt sich, dass diese auf Wunsch des damaligen Amtsführenden Präsidenten gehandelt hat.

 

Zu Frage 3:

Der damalige Amtsführende Präsident gab an, dass es sich um die Einrichtung einer Arbeits­gruppe zur Begabtenförderung gehandelt habe und er wissen wollte, welche Direktorinnen und Direktoren allenfalls zur Mitarbeit bereit wären. Von einer „politischen Informationskette“ war nie die Rede.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Der Landesschulrat für Niederösterreich führte bei allen Adressaten des im einleitenden Teil der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage wiedergegebenen E-Mails Erhebungen durch. Bis auf zwei der befragten Schulleitungen konnten die Adressaten aus dem gegenständlichen
E-Mail keinen Zweck ableiten, da es in Folge keine E-Mails oder Besprechungen gab, die mit dem genannten E-Mail in Verbindung gebracht werden hätten können.

Frau Direktorin Dr. Evelyn Mayer gab an, dass sie gegenständliches E-Mail als „Einladung“ zur Kontrolle und „Bespitzelung“ ihrer Kolleginnen und Kollegen gedeutet hat.

Herr Direktor Mag. Jürgen Kürner gab an, dass er sich erinnern könne, dass ein kleiner Kreis von Direktorinnen und Direktoren gebildet werden sollte, der im Bedarfs- und Anlassfall mit dem Amtsführenden Präsidenten und/oder dem Landeshauptmann bildungspolitische Entwicklungen und schulpolitische Projekte diskutieren sollte. Auch seinen Angaben zufolge folgten dem gegenständlichen E-Mail keine weiteren derartigen E-Mails oder Aktivitäten unter diesem Titel.

Aufgrund der seitens des Landesschulrates für Niederösterreich durchgeführten Ermittlungen basierend auf den Adressaten des gegenständlichen E-Mails konnten keine Indizien für das Bestehen eines Spitzelsystems erhoben werden.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand des Landesschulrates für Niederösterreich kam die Einrichtung der „Informationskette“ über gegenständliches E-Mail nicht hinaus.

 

Zu Frage 9:

Die Beurteilung der Frage, ob eine behauptete „(politische) Spitzeltätigkeit“ unter § 302 StGB zu subsumieren wäre, obliegt den ordentlichen Gerichten und betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Die Einleitung dienst­rechtlicher Schritte fällt in die Zuständigkeit des Landesschulrates für Niederösterreich als Dienstbehörde.

 

Zu Frage 10:

Das gegenständliche E-Mail wurde vor Amtsantritt des derzeitigen Amtsführenden Präsidenten verfasst. Der damalige Amtsführende Präsident befindet sich im Ruhestand. Der Landesschulrat für Niederösterreich bzw. das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sind nicht Dienstbehörde eines Amtsführenden Präsidenten.

Betreffend Frau LSI HR Mag. Ronniger werden vom Landesschulrat für Niederösterreich als zuständiger Dienstbehörde dienstrechtliche Schritte eingeleitet.

 

Zu Frage 11:

Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen des Landesschulrates für Niederösterreich wurden sämtliche Landesschulinspektorinnen und Landesschulinspektoren schriftlich befragt. Eine politische Bespitzelung der Schulpartnerinnen und Schulpartner durch Landesschul­inspektorinnen und Landesschulinspektoren gab es nicht.

 

Zu Frage 12:

Nein.

 

Zu Frage 13:

Im Rahmen der bisherigen Parlamentarischen Anfragen im Zusammenhang mit Frau LSI HR Mag. Ronniger wurde keine Aussage mit diesem Inhalt seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur getätigt.

Es ist festzuhalten, dass für die Position eines Schulaufsichtsorgans grundsätzlich nur verantwortungsbewusste und qualifizierte Fachkräfte in Frage kommen. Ergebnisse allfälliger strafrechtlicher, disziplinarrechtlicher oder zivilrechtlicher Verfahren können jedoch nicht vorweggenommen werden bzw. sind von den zuständigen Stellen zu beurteilen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.