12796/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.01.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG.
NORBERT DARABOS BUNDESMINISTER
FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/245-PMVD/2012 15. Jänner 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen, haben am 16. November 2012 unter der Nr. 13089/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Zahlungsverkehr ausgegliederter Gesellschaften" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Wie aus dem Bericht zum Bundesfinanzgesetz 2013 „Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes“ ersichtlich ist, sind bei der Untergliederung 14, Militärische Angelegenheiten und Sport, die Bundessporteinrichtungen GmbH, die Nationale Anti-Doping Agentur GmbH (NADA Austria) und die Strategische Immobilien Verwertungs-, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft m.b.H ausgewiesen.
Zu 2 bis 8:
In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuverweisen, dass sich das Parlamentarische Interpellationsrecht nach Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 in Bezug auf selbständige juristische Personen nur auf die Rechte des Bundes – z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH – und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, und daher nicht auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Da die gegenständlichen Fragen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen betreffen und somit außerhalb meiner politischen Verantwortung liegen, demzufolge auch nicht vom Parlamentarischen Interpellationsrecht umfasst sind, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.