12815/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0431-III/4a/2012
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 15. Jänner 2013
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13094/J-NR/2012 betreffend Zahlungsverkehr ausgegliederter Gesellschaften, die die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und
Kollegen am 16. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
hält an folgenden Gesellschaften
Anteile:
· Österreichische Mensen Betriebsgesellschaft m.b.H.
· Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft m.b.H.
· Österreichische Austauschdienst Gesellschaft m.b.H.
· PEG MedAustron Gesellschaft m.b.H.
· Internationales Studentenhaus gemeinnützige Gesellschaft m.b.H.
Zu Fragen 2 bis 8:
In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das
Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im
Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B.
Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung
der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die
Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die
Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl.
Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen
Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und
liegen somit
außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher
grundsätzlich nicht vom Inter-pellationsrecht umfasst.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.