12815/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

Beschreibung: BM

 

 

 

                                                     BMWF-10.000/0431-III/4a/2012

                               
                                                               

 

 

 

 

               

 

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 15. Jänner 2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13094/J-NR/2012 betreffend Zahlungsverkehr ausgegliederter Gesellschaften, die die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und
Kollegen am 16. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hält an folgenden Gesellschaften
Anteile:

·         Österreichische Mensen Betriebsgesellschaft m.b.H.

·         Österreichische Bibliothekenverbund und Service Gesellschaft m.b.H.

·         Österreichische Austauschdienst Gesellschaft m.b.H.

·         PEG MedAustron Gesellschaft m.b.H.

·         Internationales Studentenhaus gemeinnützige Gesellschaft m.b.H.


Zu Fragen 2 bis 8:

In diesem Zusammenhang verweise ich darauf, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B.
Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit
außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Inter-pellationsrecht umfasst.

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.