12827/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0437-III/4a/2012 |
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Wien, 15. Jänner 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13091/J-NR/2012 betreffend Zahlungsverkehr ausgegliederter Gesellschaften, die die Abg. Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 16. November 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Es sind dies die Bundestheaterholding GmbH, die MuseumsQuartier Errichtungs- und Betriebsgesellschaft mbH und die Austria-Film und Video GmbH.
Zu Fragen 2 bis 8:
In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (zB. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.