12845/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.01.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am Jänner 2013
GZ: BMF-310205/0268-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13078/J vom 16. November 2012 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Grundsätzlich müssen bei der Berechnung einer Senkung des Eingangssteuersatzes sämtliche Parameter sowie allfällige flankierende Maßnahmen bekannt sein. Eine Berechnung ohne Berücksichtigung dieser Informationen wäre nicht seriös bzw. einseitig. Eine isolierte Senkung des Eingangssteuersatzes von 36,5% auf 25% ceteris paribus würde einen Steuerausfall von rund 4 Milliarden Euro bedeuten.
Zu 2. bis 4.:
Unser Steuersystem ist seit dem Jahr 1988, in dem die große Einkommensteuerreform erfolgte, stetig komplexer geworden. Dies ist neben den vielen Novellen im Einkommen-steuergesetz von 1988 alleine auch auf die laufende Judikatur zurückzuführen. Niemals in der Geschichte der zweiten Republik gab es ein Einkommensteuergesetz, welches in seiner gültigen Form derart lange in Kraft war (davor EStG 1953, 1967, 1972). Auch in Hinblick auf die Ausnahme- und Sonderbestimmungen ist es inzwischen zu einem ziemlich komplexen Gebilde herangereift. Sämtliche Steuerexperten sind sich einig darin, dass es einer umfassenden Reform bedarf, um das Einkommensteuergesetz einfacher und leistungs-gerechter zu gestalten. Dazu bedarf es aber einer Gesamtreform. Es wird daher um Verständnis ersucht, dass noch keine Information zu einzelnen Maßnahmen und den damit verbundenen Aufkommenseffekten erfolgen kann.
Zu 5.:
Der genaue Zeitplan ist eine Frage der politischen Konsensfindung und der dazu notwendigen Verhandlungen.
Mit freundlichen Grüßen