13089/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.02.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13591 / J der Abgeordneten Mag. Roman Haider und weiterer Abgeordneten wie folgt:

 

Frage 1:

Ende November 2012 waren insgesamt 48.850 Personen aus den Berufsgruppen 50-Hoteliers, Gastwirte und verwandte Berufe, 51-Hotel- und Gaststättenberufe und 52-KöchInnen, KüchengehilfInnen beim Arbeitsmarktservice Österreich arbeitslos vorgemerkt.


 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitslosigkeit im Tourismus regelmäßig Ende November den Saisonhöchststand erreicht. Gemäß den Bewegungen am Arbeitsmarkt findet der Beginn der Wintersaison in der österreichischen Tourismuswirtschaft im Dezember statt.

Frage 2:

47,7% (23.319) der Ende November 2012 arbeitslos vorgemerkten Personen aus den genannten Berufsgruppen verfügten über eine Einstellzusage.

Frage 3:

0,9% bzw. 430 Personen der vorgemerkten Personen aus den genannten Berufsgruppen waren mit Stand Ende November 2012 über 1 Jahr arbeitslos vorgemerkt.

Frage 4:

7.551 Personen aus den genannten Berufsgruppen nutzten Ende November 2012 ein Schulungsangebot des Arbeitsmarktservice.

Frage 5:

Die Besetzung von gemeldeten offenen Stellen mit arbeitslos vorgemerkten Personen hat absoluten Vorrang. Im Dezember 2012 haben beispielsweise 26.347 arbeitslos vorgemerkte Personen aus dem Tourismus eine Beschäftigung aufgenommen. Die Ursachen für das gleichzeitige Vorhandensein von Arbeitslosigkeit und offenen Stellen sind unterschiedlich. So stimmen z.B. trotz der mannigfaltigen arbeitsmarktpolitischen Angebote zur Weiterbildung die nachgefragten Qualifikationen nicht in allen Fällen mit den bei vorgemerkten Arbeitslosen vorhandenen Ausbildungen überein oder sind, trotz aller Anstrengungen für überregionale Vermittlung, nicht alle Mobilitätshemmnisse zu überbrücken. Nicht zuletzt ist auch die überdurchschnittliche Branchendynamik für eine höhere Arbeitslosigkeit im Tourismus mitverantwortlich. Auf Grund der zum Teil hohen Arbeitsbelastung und ungünstiger Arbeitszeiten verlassen viele ehemalige TourismusmitarbeiterInnen diesen Bereich und suchen in anderen Branchen Beschäftigung. In der Zeit bis zu Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses gelten sie nach wie vor als Arbeitslose aus dem ursprünglichen Bereich.

Frage 6:

Wie bereits in Frage 5 ausgeführt stehen zur Beseitigung von Mismatch Förderungen zur Verbesserung der Qualifikation sowie die überregionale Vermittlung von arbeits-
los vorgemerkten Personen im Vordergrund. Im Jahr 2012 wurden vom Arbeits-marktservice in beinahe 40.000 Fällen Arbeitslose aus dem Tourismus in ein anderes


Bundesland vermittelt. Zudem konnten in mehr als 11.000 Fällen vorgemerkte Personen aus anderen Branchen in den Tourismusbereich vermittelt werden. Mehr als 31.000 Personen aus dem Tourismus haben Qualifizierungsangebote des Arbeitsmarktservice in Anspruch genommen. Neue Angebote wie beispielsweise „Kompetenz mit System“ oder das „New Skills Programm“ bieten gerade im Tourismusbereich Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in modularer Form bis hin zum Lehrabschluss. Es wird also – unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Kundinnen und Kunden – auf die Vermittlung fokussiert, wobei gleichzeitig entsprechende Qualifizierungen angeboten werden, um den Anforderungen in der Tourismusbranche gerecht zu werden und arbeitslosen Personen den (Wieder-)Einstieg in diesen Berufszweig zu ermöglichen.

Frage 7:

Um die Aufträge zur Besetzung der Unternehmen im Tourismus abzudecken, werden vom AMS zahlreiche Aktivitäten gesetzt. Dabei wird der überwiegende Teil der freien Stellen durch Vermittlungsaktivitäten innerhalb Österreichs besetzt.

Im Tourismus herrscht regelmäßig, insbesondere zu den Saisonspitzen in der starken österreichischen Wintersaison, ein Mangel an Fachkräften der auch durch star-ke innerösterreichische Aktivitäten des AMS nicht abgedeckt werden kann.

Um den Wünschen der Unternehmenskunden gerecht zu werden und der österreichischen Tourismuswirtschaft das erforderliche Personal bereitstellen zu können, nimmt das AMS im Rahmen von EURES (EU/EWR weites Netzwerk der Europäischen Arbeitsverwaltungen) an internationalen Jobbörsen im EU/EWR Raum teil.


Frage 8:

Die Beauftragung des AMS zu Vermittlungstätigkeiten ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Besetzung freier Stellen von Unternehmen, unter §32 (2) Ziffer 5 Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) zu betrachten, wobei die Unterstützung von Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften verlangt wird. Um dies zu gewährleisten, ist die europaweite Vermittlung ein geeignetes Mittel um insbesondere im Falle von Fachkräftemangel freie Stellen erfolgreich zu besetzen. Dies ist  im „Längerfristigen Plan des AMS“ im Kapitel „Präventive Arbeitsmarktpolitik und Entwicklung der Humanressourcen“, im Unterpunkt „Arbeitskräftemangel und Anpassungen in der Ausländerbeschäftigung“ festgelegt.

Jobbörsen im Ausland sind somit kein Widerspruch zur Vermittlungstätigkeit des AMS. Die Teilnahme des AMS an Jobbörsen im EWR Raum im Rahmen von EURES ist eine zusätzliche Dienstleistung, um freie Stellen, speziell solche, die in Österreich schwer zu besetzen sind, abzudecken.