13122/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.ª Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1434-III/3/2012

 

 

 

 

 Wien, am        . Februar 2013

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 18. Dezember 2012 unter der Zahl 13373/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz im Jahre 2012“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 2:

4.606. Eine regionale Auswertung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich.

Wien

Stmk

Sbg

Ktn

Tirol

Vbg

Bgld

Summe

1462

383

420

400

262

197

306

123

67

3620

 


Zu Frage 3:

Mit Stichtag 1. Jänner 2013 gab es 4.417 sonstige Abfrageberechtigte. Eine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehende regionale Auswertung ist nicht verfügbar.

 

Zu Frage 4:

Eine bescheidmäßige Abweisung eines Antrages war bislang einunddreißigmal erforderlich. 2012 mussten zehn Anträge bescheidmäßig abgelehnt werden. Weitere unberechtigte Anträge wurden nach Darstellung der Rechtslage zurückgezogen. Gründe für die Zurück-ziehung waren zumeist, dass die Antragsteller falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten einer solchen Abfrage hatten oder einsahen, dass sie keinen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmenden Bedarf glaubhaft machen können.

 

Zu Frage 5:

Bisher wurde an 47 Antragsteller mit Sitz im EU-Ausland die Berechtigung vergeben, davon 46 Antragsteller aus Deutschland und 1 Antragsteller aus Schweden. Es handelte sich dabei um Rechtsanwälte, Banken, Detekteien, Inkassobüros und sonstige Dienstleistungs-unternehmen.

 

Zu Frage 6:

69. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 7:

8. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 8:

60. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 9:

63. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 10:

76. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 11:

41. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 


Zu Frage 12:

2751. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 13:

71. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 14:

50. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 15:

421. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 16:

14. Diese Vereine fallen in folgende Kategorien: gemeinnützige Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Kraftfahrvereinigungen sowie Dachorganisationen österreichweit tätiger Genossenschaften und Bauvereine. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 17:

Neben den oben bereits genannten sind sonstige Abfrageberechtigte insbesondere folgenden Branchen zuzurechnen: Gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, Energie-versorgungsunternehmungen, Verkehrsbetriebe, Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser, Fahr-schulen und sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu den Fragen 18 und 30:

Im Jahr 2012 wurden in Summe 3.347.511 Abfragen durch sonstige Abfrageberechtigte durchgeführt.           

 

Branchenbezeichnung

Abfragen

Auskunfteien

18.602

Bank

74.614

Detekteien

2.985

Fahrschulen

166.557

Inkassobüros

180.345

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

18.907

Vermessungswesen

1.965

Notare

9.993

Rechtsanwälte

402.479

Sonstige

834.711

Vereine

41.737

Versicherungen

1.591.161

Versicherungsmakler

1.586

Wirtschaftstreuhänder

454

Ziviltechniker

1.415

 

3.347.511

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Auf Basis der monatlichen Abrechnung wird mit statistischen Mitteln erhoben, ob es im Schnitt zu grob abweichenden Durchschnittswerten gekommen ist. Dies war 2012 mit Ausnahme der Notare bei keinem sonstigen Abfrageberechtigten der Fall. Seitens der Notariatskammer wurde die deutlich gestiegene Anzahl von Abfragen mit vermehrten Grundstücks- und Liegenschaftsverkäufen und den damit im Zusammenhang stehenden Vertragserrichtungen nachvollziehbar begründet. Darüber hinaus wurden wie in den Vorjahren weitere Überprüfungen vorgenommen und ist beabsichtigt, diese auch 2013 zumindest im bisherigen Umfang durchzuführen.

 

Zu Frage 21:    

Von den positiv erledigten Anträgen war es 2012 nicht erforderlich, einen vom Antragsteller namhaft gemachten Verantwortlichen abzulehnen.

 

Zu Frage 22:   

Anzahl

 Branche

10

Auskunfteien

77

Banken

60

Detekteien

394

Fahrschulen

54

Inkassobüros

322

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

28

Vermessungswesen

76

Notare

2714

Rechtsanwälte

426

Sonstige

9

Vereine

60

Versicherungen

84

Versicherungsmakler

43

Wirtschaftstreuhänder

22

Ziviltechniker

 

Zu den Fragen 23 und 24:  

Es wurde für den Zugang zum ZMR gemäß § 9 MeldeV eine umfassende technische Spezifikation definiert, die auch alle Sicherheitsauflagen nach dem aktuellen Standard umfasst. Wenn diese technischen Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Zugang zum ZMR nicht aufgeschaltet. Bisher haben alle sonstigen Abfrageberechtigten diese Standards erfüllt. Es gab 2012 keinen Anlass für weitere Kontrollen gemäß § 9 MeldeV.

 

Zu den Fragen 25 bis 28:

Keine.

 

Zu Frage 29: 

Im Jahr 2012 wurden in Summe 43.143.373 Abfragen durch Gemeinden und sonstige abfrageberechtigte Behörden durchgeführt.

 

Zu Frage 31:     

2012:    € 6.758.377,--

2013:     Es werden Ausgaben in ähnlicher Höhe erwartet.

 

Zu Frage 32:   

Mit Stichtag 31. Dezember 2012 waren in Summe 20.534 Auskunftssperren gesetzt. Eine Auskunftssperre ist 2 Jahre lang gültig; wird kein Antrag auf Verlängerung gestellt, wird die Auskunftssperre inaktiv. Da die Genehmigung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, kann nicht beantwortet werden, wie viele Anträge abgelehnt wurden, bzw. falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe dafür maßgeblich waren. Eine Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich.

 

Zu Frage 33:

Soweit eine Auskunftssperre nicht von Amts wegen veranlasst wird, hat der Antragsteller             € 14,30 an Antragsgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Antragsgebühr sind noch Beilagengebühren in der Höhe von € 3,90 je Bogen bis zu höchstens € 21,80 einzuheben, wenn dem Antrag solche angeschlossen sind.

 

 

 


Zu den Fragen 34 und 36:       

Von sonstigen Abfrageberechtigten wurden Kostenersätze und Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 4.760.677,-- eingehoben. Eine Auswertung getrennt nach Kostenersatz und  Verwaltungsabgaben ist nicht möglich. Es wird von einer leichten Steigerung der Einnahmen ausgegangen.

 

Zu Frage 35:       

Von Behörden wurden Einnahmen in der Höhe von € 322.062,-- erzielt. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2013 erwartet.

 

Zu Frage 37:    

Aus dem Titel E-Government konnten im Jahr 2012 € 216.161,-- erzielt werden. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2013 erwartet.