13354/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am        Februar 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0051-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13590/J vom 17. Jänner 2013 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 9.:

Die den vorliegenden Fragen zugrunde gelegten Sachverhaltsdarstellungen adressieren in erster Linie den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der Monopolverwaltung GmbH (MVG), zu welchem es keine Ingerenzmöglichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen gibt. Sie beziehen sich somit auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und sind daher von dem in Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.