13354/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.03.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Februar 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0051-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 13590/J vom 17. Jänner 2013 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 9.:
Die den vorliegenden Fragen zugrunde gelegten Sachverhaltsdarstellungen adressieren in erster Linie den Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der Monopolverwaltung GmbH (MVG), zu welchem es keine Ingerenzmöglichkeiten des Bundesministeriums für Finanzen gibt. Sie beziehen sich somit auf keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung und sind daher von dem in Art. 52 Abs. 2 B-VG in Verbindung mit § 90 GOG 1975 determinierten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen