13360/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. März 2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0042-IM/a/2013

 

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 13833/J betreffend „Marchfeldschlösser Revitalisierung- und Betriebs GmbH“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 31. Jänner 2013 an mich richteten, stelle ich eingangs fest:

 

Die Umsetzung der mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 geschaffenen Eingliederungsermächtigung bedurfte naturgemäß zuvor steuerlicher, gesellschafts- und vertragsrechtlicher Abklärungen und Adaptierungen im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Schloss Schönbrunn Kultur- und BetriebsgesmbH (SKB) als übernehmende Gesellschafterin. Die zwischenzeitig erfolgten Abklärungen und getroffenen Vereinbarungen gewährleisten nunmehr einerseits die absolute Rechtskonformität und andererseits eine nachhaltige wirtschaftliche Absicherung beider Gesellschaften sowie die langfristige Planbarkeit von Investitionen.

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend wurden seit der Gründung der Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebs GmbH (MRBG) im Jahr 2002 für Investitionen zur Revitalisierung von Schloss Hof und Schloss Niederweiden und zur Abdeckung des Betriebsabganges folgende Gesellschafterzuschüsse geleistet:

 

2002:

1.500.000

2003:

6.721.000

2004:

9.000.000

2005:

10.330.000

2006:

10.780.000

2007:

7.000.000

2008:

7.500.000

2009:

7.000.000

2010:

7.000.000

2011:

2.230.000

2012:

3.200.000

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 4 der Anfrage:

 

Eine generelle Redimensionierung des Angebotes hätte zweifellos einen nachhaltigen Einbruch des Besucherinteresses zur Folge gehabt. Selbst eine Reduktion nur des Programmangebotes hätte erhebliche negative Folgen, da der Hauptanteil der Besucher aus dem direkten Einzugsgebiet kommt und diese Besucher nur mittels entsprechenden Programmangebots zu Mehrfachbesuchen motivierbar sind. Die Sinnhaftigkeit des mit öffentlichen Mitteln ermöglichten Initialprojektes wäre mit der Reduktion des Angebotes somit nicht mehr gegeben gewesen. Erst die bis 2011 fertig gestellten Baumaßnahmen eröffneten die Chance auf eine nachhaltige Positionierung im internationalen Kulturtourismus und die Festigung als touristischer Leitbetrieb in der Region Marchfeld. Die Erschließung der internationalen Tourismusmärkte erfordert jedoch nicht nur einen entsprechenden Anlaufzeitraum, sondern auch starke Partner.

Mit der SSKB als Muttergesellschaft wurden die besten Voraussetzungen hierfür geschaffen. Grundsätzlich wurden und werden die zielgruppenorientierten Angebote von Schloss Hof entsprechend den Erfahrungen und Ressourcen laufend angepasst und konnten hier bereits Erfolge verzeichnet werden. So konnte beispielsweise beim "Weihnachtsdorf" 2012 trotz eines höheren Eintrittspreises eine Besuchersteigerung um rund 20% erzielt werden.

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Die SKB erwarb mit Wirksamkeit 31. Dezember 2012 die Anteile an der MRBG; diese ist daher seit diesem Zeitpunkt eine 100%-ige Tochtergesellschaft der SKB.

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

Für die nachhaltige wirtschaftliche Absicherung der SKB und damit auch der MRBG bedurfte es einer Änderung des Fruchtgenuss- und Pachtvertrages der SKB, nicht der des Fruchtgenussvertrages der MRBG. Die Änderung erfolgte in der Weise, dass nunmehr die von der SKB an die MRBG geleisteten Gesellschafterzuschüsse in die Bemessungsbasis zur Ermittlung des erfolgsabhängigen Anteiles des Fruchtgenuss- und Pachtentgeltes eingerechnet werden. Dafür leistet die SKB fünf Jahre lang ein zusätzliches fixes Fruchtgenuss- und Pachtentgelt in Höhe von € 2,0 Mio. jährlich. Die Berechnung des umsatzabhängigen Anteils des Fruchtgenuss- und Pachtentgeltes blieb unverändert. Diese Lösung gewährleistet, dass bei gleich bleibend guter Besucherentwicklung der SKB sich das Fruchtgenuss- und Pachtentgelt in den nächsten fünf Jahren für den Bund nicht verringert. Für die SKB liegt der Vorteil in der besseren Planbarkeit der Aufwendungen und langfristig wirtschaftlichen Absicherung auch für den Fall eines Besucherrückganges.


Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Das Marchfeldschlösser-Gesetz 2002 idgF bestimmt die Restaurierung, Erhaltung, Öffnung und Belebung der Marchfeldschlösser als kulturelle Aufgabe des Staates. In der Vergangenheit wurden - nicht zuletzt durch das touristische Initialprojekt Schloss Hof ermutigt - in der unmittelbaren Umgebung eine Reihe weiterer touristischer Investitionen getätigt, wie beispielsweise die Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die March, der weitere Ausbau des Archäologieparks Carnuntum oder die Sanierung des Jagdschlosses Eckartsau samt Landschaftsgarten.

 

Damit wurden wesentliche Voraussetzungen für die touristische und damit wirtschaftliche Entwicklung der Region geschaffen. Nach der im Wesentlichen 2011 abgeschlossenen Bau- und Revitalisierungsphase in Schloss Hof liegt der operative Schwerpunkt in der touristischen Positionierung und weiteren Schärfung zielgruppenorientierter Angebote, wozu beispielsweise der Radtourismus zählt.

 

Auf Basis dieser Voraussetzungen und mit dem starken Partner SKB wird es gelingen, die Besucherzahlen und damit die Eigenfinanzierungskraft von Schloss Hof wesentlich zu steigern.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Die neu geschaffenen Rahmenbedingungen ermöglichen nunmehr beiden Gesellschaften eine gesicherte längerfristige Budget- und Subventionsplanung. Die Details werden derzeit zwischen den Geschäftsführungen abgestimmt. Ein wesentliches Ziel ist etwa die Nutzung von Synergien, insbesondere im Bereich Marketing, Back Office, Ausstellungen und Verkauf.