13879/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am    April 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0101-I/4/2013

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14115/J vom 27. Februar 2013 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Das Bundesministerium für Finanzen verfügt über laufend aktualisierte Darstellungen der übernommenen Haftungen gemäß Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz i.d.g.F. (AFFG) und der damit verbundenen Wechselkursrisiken sowie über einen Ausblick auf die mögliche Entwicklung des Haftungsportfolios in den kommenden Jahren. Dabei werden unterschiedliche Szenarien möglicher Wechselkursentwicklungen zu Grunde gelegt. Das Bundesministerium für Finanzen erstellt auf Basis des verfügbaren Infomaterials und Datenpools regelmäßig Aufstellungen über das AFFG-Haftungsportfolio und das Wechselkurs-risiko sowie über Szenarien zu weiteren Kursentwicklungen und wertet diese im Rahmen der internen Berichterstattung aus. Diese Dokumente wurden anlässlich der Prüfung auch dem Rechnungshof zur Verfügung gestellt. Daher ist diese Kritik aus Sicht des Bundes-ministeriums für Finanzen nicht nachvollziehbar.

 

Zu 2.:

Finanzmittel, die von der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB) auf den internationalen Kapitalmärkten unter Nutzung von Haftungen gemäß AFFG aufgenommen werden, dürfen gemäß AFFG einzig und allein im Rahmen des Exportfinanzierungsverfahrens zur Internationalisierung der österreichischen Wirtschaft durch Finanzierung von Export- und Auslandsgeschäften eingesetzt werden. Die Erfüllung dieses klar definierten Zwecks des Exportfinanzierungsverfahrens hängt in erster Linie an folgenden Faktoren:

 

-        Sicherstellung eines langfristig stabilen, berechenbaren Finanzierungsverfahrens, das unter mittel- und langfristiger Perspektive selbsttragend gestioniert wird

-        Ermöglichung von Finanzierungen mit mittel- bis langfristigen Laufzeiten für den Export langlebiger Kapitalgüter, Investitionen und Entwicklungshilfefinanzierungen

-        Gewährleistung attraktiver, marktmäßiger Finanzierungskonditionen

 

Das Exportfinanzierungsverfahren der OeKB erfüllt diese Kriterien seit rund 50 Jahren unter Einsatz eines Portfoliomixes, der auch Transaktionen in fremder Währung einbezieht. Im Rahmen des Verfahrens hat sich die Praxis bewährt, Währungsrisiken über einen längeren Zeitraum verteilt zu gestionieren, weshalb seit Bestehen des Verfahrens auch ein Überschuss zu Gunsten des Bundes (ca. EUR 191 Mio.) ausgewiesen werden kann. Das Export-finanzierungsverfahren ermöglicht Finanzierungen für Transaktionen der unterschiedlichsten Sektoren, wie beispielsweise Maschinenbau, Energie, Wasser, Bau, Transport, Verkehr und Finanzdienstleistungen. Auch der Bereitstellung von benötigten Finanzierungen für im Export aktive KMU (im Wege der Österreichische Exportfonds GmbH) kommt ein hoher Stellenwert zu (Finanzierungsvolumen ca. EUR 1 Mrd.).

 

Vor diesem Hintergrund ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Übernahme von AFFG-Haftungen Verluste aus Wechselkursrisiken nicht einfach in die Zukunft verschoben werden, sondern vielmehr Haftungen für Kapitalmarkttransaktionen unter Zugrundelegung des Finanzierungsbedarfes der Wirtschaft im Rahmen des Kapitalgüterexportes sowie des Beteiligungsgeschäftes übernommen werden. Dies erfolgt mit dem Ziel, die mittel- und langfristige Exportfinanzierung zu attraktiven Konditionen sicherzustellen und die Selbsttragungsfähigkeit des Verfahrens über lange Zeiträume hinweg zu gewährleisten.

 

Zu 3.:

Wie bereits zu Frage 1. ausgeführt, setzt sich das Bundesministerium für Finanzen laufend und intensiv mit den Wechselkursentwicklungen in Bezug auf das AFFG-Haftungsportfolio auseinander und beschäftigt sich darüber hinaus mit möglichen Entwicklungsszenarien, wobei der Differenz zwischen Verrechnungskurs und Tageskurs eine hohe Bedeutung zukommt. Das Bundesministerium für Finanzen wird eine noch detailliertere interne Informationsaufbereitung anstreben; darüber hinaus kann dieser Vorwurf jedoch nicht nachvollzogen werden.

 

Zu 4.:

Grundsätzlich ist dazu auszuführen, dass das staatlich unterstützte Exportförderungs-verfahren im Einklang mit internationalen Regelwerken (EU, OECD, WTO) auf eine langfristige Selbsttragung ausgerichtet ist. Der Exporthaftungsbereich, auf dessen Deckungsrechnung der Rechnungshof explizit Bezug nimmt, hat seine Selbsttragung auch während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 unter Beweis gestellt.

 

Zurückzuführen ist das vom Rechnungshof monierte negative Ergebnis des Exporthaftungs­bereiches gemäß Ausfuhrförderungsgesetz (AusfFG) im Prüfungszeitraum 2006 bis 2010 auf eine strikt zeitraumbezogene Sicht des Rechnungshofes. Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen ist ein längerer Betrachtungshorizont geboten. Der kurzfristige Zeithorizont, den der Rechnungshof heranzieht, ist nicht geeignet, den Erfolg des Ausfuhrförderungs-verfahrens insgesamt zu messen.

 

Der Hauptgrund für das leicht negative Ergebnis im Prüfungszeitraum ist die 2006 wirksam gewordene Entschuldung Kameruns im Rahmen der sogenannten HIPC-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries Initiative). Im Gefolge dieses international im Rahmen des Pariser Clubs vereinbarten Schuldennachlasses für Kamerun ist das Ergebnis 2006 mit rund EUR 267 Mio. belastet, die der Bund für in den 1980er Jahren erteilte Bundeshaftungen zu Kamerun-Exporten leisten musste. Die mit derartigen Entschuldungen verbundenen Aufwendungen werden vom Bundesministerium für Finanzen im Einklang mit den Bestimmungen des Entwicklungshilfekomitees der OECD als österreichische Entwicklungs-hilfeleistung gemeldet. Diese OECD-konforme Vorgangsweise wird auch von den anderen Gläubigerländern innerhalb der OECD gepflogen.

 

Die – ab 2008 durch die Finanzkrise geprägten – Jahre 2007 bis 2010 waren vielmehr durch beträchtliche Überschüsse gekennzeichnet, was als bemerkenswerter Erfolg der Export-förderung gewertet werden kann. Der positive Trend von Überschüssen konnte übrigens auch in den letzten beiden Jahren fortgesetzt werden.

 


Generell ist vor allem aus wirtschaftspolitischer Sicht festzuhalten, dass der Wert von staat­lichen oder vom Staat mandatierten Exportkreditversicherungen nicht ausschließlich nur am Saldo von Nettoschäden bzw. Prämieneinnahmen gemessen werden kann. Eine effiziente staatliche Unterstützung für Exporteure ist gerade für kleine Staaten, deren Wirtschafts-struktur vornehmlich durch KMUs geprägt ist, wesentlich wichtiger als für große Länder, die es mit zahlreichen globalisierten multinationalen Unternehmen leichter haben, an internationale Aufträge zu kommen.

 

Die positiven volkswirtschaftlichen Effekte der Exportförderung auf Beschäftigung,
BIP-Wachstum und Außenbeitrag werden auch durch eine vom Bundesministerium für Finanzen in Umsetzung einer Entschließung des Nationalrates in Auftrag gegebene Studie des WIFO (abrufbar auf der BMF-Website unter www.bmf.gv.at) im Jahr 2010 nachhaltig untermauert.

 

Zu 5.:

Alle Haftungsübernahmen gemäß AFFG sowie auch deren Überbindungen in Gesetzes-konformität mit dem AFFG werden im Haushaltsrecht entsprechend abgebildet; darüber hinaus werden für die Abrechnung potentieller Kursverluste Rückstellungen gebildet. Eine interne Prüfung dieser Frage hat die volle Übereinstimmung dieser Praxis mit den Regeln des Haushaltsrechts ergeben.

 

Zu 6.:

Die Prüfung des Rechnungshofes umfasste gemäß dem im Rechnungshofbericht angeführten Prüfungsziel „die Organisation, die Effizienz, die Wirtschaftlichkeit und den Risikogehalt der Bundeshaftungen sowie deren Auswirkungen auf die heimische Exportwirtschaft. Die OeKB selbst unterlag aufgrund ihrer Eigentümerstruktur nicht der Prüfzuständigkeit des Rechnungshofes.“

 

Die OeKB als Bank selbst fällt aufgrund ihrer Eigentümerstruktur – sie steht im Eigentum privater Banken – grundsätzlich nicht in die Prüfungszuständigkeit des Rechnungshofes, wie der Rechnungshof selbst in seinem Prüfbericht zu Recht ausführt. Der Geschäftsbereich im Zusammenhang mit der Exportförderung ist vom Bankgeschäft und dem Dienstleistungs-bereich der OeKB getrennt, diese Trennung kommt auch im Geschäftsbericht der Bank einerseits und in dem für den Auftraggeber Bundesministerium für Finanzen erstellten Exportservice-Jahresbericht (abrufbar auf der Website der OeKB unter www.oekb.at) andererseits zum Ausdruck.

 

Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Finanzen.

 

Zu 7. bis 9.:

Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits als Reaktion auf die Finanzkrise in 2010/2011 gegenüber der OeKB eine Strategie festgelegt, die auf einen Abbau des Fremdwährungsanteils im AFFG-Portfolio in den nächsten Jahren unter Beachtung des Marktumfelds und unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Erfordernisse des Exportfinanzierungsverfahrens abzielt. Dies unterbindet auch unter Risikogesichtspunkten eine nominelle Ausweitung des Fremdwährungsanteils im AFFG-Portfolio und legt einen weiteren Schritt für den Abbau des Fremdwährungsportfolios fest.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.