14267/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14741/J der Abgeordneten Mag. Roman Haider und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

Meinem Ressort wurde kürzlich die Studie des NPO-Kompetenzzentrum der Wirtschaftsuniversität Wien mit dem Titel „Studie zum gesellschaftlichen und ökonomischen Nutzen der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste in Wien mittels einer SROI-Analyse“ (Schober, Christian et. al., Wien 2012) zur Kenntnis gebracht.

 

Fragen 2 und 3:

Das Pflegefondsgesetz 2011 (BGBl. I Nr.57/2011) wurde erlassen, um die Länder und Gemeinden beim Aus- und Aufbau und bei der Sicherung der Betreuungs- und Pflegedienstleistungen im Bereich der Langzeitpflege zu unterstützen. Besonderer Schwerpunkt wurde hierbei u.a. auf mobile Dienste gelegt, indem in § 3 des Pflegefondsgesetzes (PFG) festgelegt ist, dass die aus dem Pflegefonds gewährten Zweckzuschüsse vorrangig für Maßnahmen zu verwenden sind, die nicht dem stationären Bereich zuzuordnen sind.

 

In den im Dezember 2012 von mir präsentierten Empfehlungen der Reformarbeitsgruppe Pflege wurde die Bedeutung der mobilen Dienste erneut hervorgehoben.

 

Die am 14. Mai 2013 vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage zur Novellierung des PFG bildet die Grundlage für einen weiteren Ausbau sozialer Dienste.


 

Hierfür stehen den Ländern in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt zusätzliche 650 Millionen Euro zur Verfügung.

 


Fragen 4 und 5:

In der von mir im Jahr 2011 eingesetzten Reformarbeitsgruppe Pflege wurden gemeinsam von Bund, Ländern und Gemeinden mit allen Stakeholdern Empfehlungen zur Optimierung der Pflegevorsorge in Österreich erstellt, an deren Umsetzung nun schrittweise gearbeitet wird.

 

Unter anderem auf Basis der Bestimmungen des PFG und der Pflegedienstleistungsstatistik-Verordnung findet ein regelmäßiger Daten- und Informationsaustausch zwischen dem BMASK und den Ländern statt, mit dem Ziel, das System der Pflegevorsorge laufend zu optimieren. So haben die Ländern dem Bund gem. §§ 4 und 5 PFG sowohl Daten über die Ist-Versorgung als auch ihre Sicherungs-, Aus- und Aufbaupläne vorzulegen.

 

Frage 6:

Im Regierungsprogramm der XXIV. Legislaturperiode ist vorgesehen, dass der Bund – nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel – den weiteren Ausbau der sozialen Dienste unterstützt. Der Fokus wurde insbesondere auf jene Betreuungsformen gelegt, die als Alternativen zu einem dauernden Aufenthalt in Pflegeheimen dienen und es den pflegebedürftigen Personen ermöglichen, im eigenen Haushalt verbleiben zu können.

 

Neben diesen bedürfnisorientierten Aspekten stellt eine Ausweitung mobiler Pflege- und Betreuungsdienste – im Vergleich zu stationären Betreuungsformen – eine Entlastung der Sozialhilfebudgets der Länder dar.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Rudolf Hundstorfer