15142/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.09.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juli 2013 unter der ZI. 15460/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Direkte Demokratie und Bürgerkarte“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ab 1. November 2013 soll ein Pilotprojekt an der Österreichischen Botschaft London und an der Österreichischen Botschaft Madrid zur Freischaltung der Bürgerkarte (Handy-Signatur am Mobiltelefon, e-Card als Bürgerkarte) beginnen. Primär ist dabei an die Freischaltung der Handy- Signatur gedacht. Auf Wunsch soll es auch möglich sein, e-Cards (sofern vorhanden) als Bürgerkarte aktivieren zu lassen. Wenn sich das Pilotprojekt bewährt, könnte spätestens ab 1. November 2014 der Vollbetrieb an allen österreichischen Berufsvertretungsbehörden aufgenommen werden. Damit könnte die Freischaltung der Bürgerkarte (Handy-Signatur oder e- Card) weltweit bei den österreichischen Berufsvertretungsbehörden angeboten werden, noch bevor die geplante online-Unterstützung von Volksbegehren und parlamentarischen Bürgerinitiativen wirksam werden soll.

Zu den Fragen 3 bis 6:

Bei der Bürgerkarte handelt es sich um ein Konzept zum Nachweis der elektronischen Identität und

zur elektronischen Unterschrift, das nicht an ein bestimmtes Trägermedium gebunden ist. Trotz des Begriffs Bürger,,karte“ handelt es sich daher nicht zwingend um eine (bestimmte) Chipkarte. Auch Mobiltelefone können als Bürgerkarte genutzt werden, was gemeinhin als „Handy-Signatur“ bezeichnet wird. Bei den kartenbasierten Bürgerkarten handelt es sich vorwiegend um aktivierte e- Cards.

Die Berufsvertretungsbehörden werden keine spezifischen Signaturkarten vertreiben, sondern Handy-Signaturen und − sofern vorhanden und gewünscht − e-Cards aktivieren.

Die Handy-Signatur ist die innovativste Ausprägung der Bürgerkarte, die in der Handhabung bequemer und mit keinen zusätzlichen Kosten (wie Kartenlesegerät, zusätzliche Software) für Auslandsösterreicher/innen verbunden ist.

Was die Freischaltung einer Bürgerkarte von im Bundesstaat Colorado lebenden Auslandsösterreichern/innen anbelangt, so kann diese im Vollbetrieb weltweit im Zuge einer persönlichen Vorsprache bei jeder österreichischen Berufsvertretungsbehörde im Ausland und bei allen Registrierungsstellen in Österreich freigeschaltet werden.

Das bei der Aktivierung der Bürgerkarte (Handy-Signatur oder e-Card) erstellte qualifizierte Zertifikat ist auf Grund der signaturrechtlichen Vorgaben längstens fünf Jahre gültig (Ist eine e- Card nur mehr kürzer als fünf Jahre gültig, so ist das ausgestellte Zertifikat so lange gültig, wie die e-Card plus drei Monate). Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neues Zertifikat ausgestellt werden. Bei der e-Card wird dies üblicherweise im Zuge eines Kartentausches erfolgen, bei der Handy-Signatur kann die bisher genutzte Mobiltelefonnummer neuerlich aktiviert werden. Die Neuaktivierung der Bürgerkarte (Handy-Signatur oder e-Card) kann, solange das bisherige Zertifikat noch gültig ist, komplett online im „Selbstbedienungsverfahren“ in wenigen Schritten erfolgen.

Die Erstaktivierung selbst dauert etwa fünf Minuten und wird als Service des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) kostenlos durchgeführt.

Zu Frage 7:

Mit der Bürgerkarte (Handy-Signatur oder e-Card) hat eine Person die Möglichkeit, sich im Internet auszuweisen und rechtsgültige Unterschriften zu leisten. Der Ausstellungsprozess, mit dem die Prüfung der Identität der Person verbunden ist, muss daher mit hoher Qualität und Zuverlässigkeit durchgeführt werden. Im Inland kommen neben der persönlichen Aktivierung durch Registrierungsbefugte auch andere Methoden der Identitätsprüfung zum Einsatz; wie etwa durch nachweisliche Zustellung von Aktivierungscodes, die nur an die betreffende Person gegen Ausweisleistung übergeben werden. Sofern derartige Methoden im Ausland vorhanden sind, könnte


deren Nutzung in Zukunft geprüft werden. Gegenwärtig ist diesbezüglich noch keine konkrete Planung vorhanden.

Zu den Fragen 8 bis 11:

Auch ausländische Mobiltelefonnummern werden für Auslandsösterreicher/innen freigeschaltet werden können. Die Mitarbeiter/innen der Berufsvertretungsbehörden des Pilotprojekts werden durch das Bundeskanzleramt als Registrierungsbefugte geschult, um die Handy-Signatur für Mobiltelefonnummern aus diesen Ländern zu aktivieren.

Die Bürgerkarte (als Handy-Signatur oder z.B. als e-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion) ist ein Projekt der Österreichischen Bundesregierung unter der Federführung des Bundeskanzleramts. Das BMeiA wird dieses Projekt auch Auslandsösterreichern/innen als zusätzliches Serviceangebot nutzbar machen. Bezüglich der weiteren Fragen − insbesondere jene der technischen Abwicklung (TAN, SMS, iMessages) − ist auf die Beantwortung der gleichlautend auch an das Bundeskanzleramt gerichteten Fragen zu verweisen.

Zu Frage 12:

An allen Berufsvertretungsbehörden, die die Freischaltung von Bürgerkarten (Handy-Signatur oder e-Card) vornehmen werden, wird eine ausführliche Erstberatung und persönliche Unterstützung angeboten werden. Beratung für den laufenden Betrieb findet sich − wie für alle anderen Benutzer/innen der Bürgerkarte (Handy-Signatur oder e-Card) − auf den einschlägigen Websites samt der Möglichkeit einer Kommunikation per E-Mail oder Telefon.