15299/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.10.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0821-II/BK/1.5/2013
Wien, am 07. Oktober 2013
Die Abgeordnete zum Nationalrat Alev Korun, Freundinnen und Freunde haben am 9. August 2013 unter der Zahl 15818/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Klärungsbedarf hinsichtlich offizieller Aussagen zu festgenommenen Servitenklosterflüchtlingen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ab 29. Juli 2013 wurden durch das Bundeskriminalamt mehrere Beschuldigte wegen Schlepperei im Auftrage der Staatsanwaltschaften Wien und Wiener Neustadt festge-nommen. Das Bundeskriminalamt hat nicht angegeben, dass diese konkreten Beschuldigten im Zusammenhang mit „brutaler Vorgehensweise gegen Geschleppte“ stehen.
Zu Frage 4:
Die gestellte Frage war auf die internationale Tätigkeit des Schlepper-Ringes bezogen. Aufgrund von internationalen Erfahrungswerten aus Vernehmungen von Geschleppten und Schleppern ist dem Bundeskriminalamt und somit dem Bundesministerium für Inneres bekannt, dass Mitglieder von Schlepperbanden derart agieren.
Zu den Fragen 5 und 7:
Nein.
Zu Frage 6:
Auf Auszüge der OTS des Bundeskriminalamtes vom 6. August 2013, 14:38 Uhr, darf in diesem Zusammenhang verwiesen werden:
„Medieninformationen werden zu jedem Zeitpunkt basierend auf der Faktenlage gegeben. Zum Vorwurf: ‚Votivkirchenflüchtlinge‘ würden beschuldigt, schwangere Frauen auf der Flucht ausgesetzt zu haben, wird klargestellt, dass zu Menschen aus dem Umfeld des Servitenklosters diesbezüglich keine Aussage getroffen wurde, sich hingegen diese Information auf Vorgehensweisen im internationalen Schlepperring bezieht. Dieser Schlepperring, dem die Festgenommen mutmaßlich angehören, ist nur zum Teil in Österreich, zum anderen Teil etwa in Frankreich, Italien, Deutschland und Großbritannien tätig. Klar ist, dass die durch das internationale Verbrechen der Schlepperei erzielten Gewinne auch hierarchisch innerhalb der Täterstruktur zur Verteilung kommen. Daher kann zwischen der laufenden polizeilichen Berichterstattung an die Staatsanwaltschaften und den Erkenntnissen der SOKO kein Widerspruch erkannt werden."
Zu Frage 8:
Die laut Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Inneres betrauten Stellen für Öffentlichkeitsarbeit.