15378/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF 10.000/0309-III/4a/2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. Oktober 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15880/J-NR/2013 betreffend der entstandenen und entstehenden Kosten durch die rückwirkende Legalisierung autonom eingehobener Studien-
gebühren und die Aufhebung dieser Regelung durch den obersten
Verfassungsgerichtshof (VfGH), die die Abgeordneten Dr. Kurt
Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 30. August 2013 an mich richteten, wird
wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die notwendigen Arbeiten sind von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Aufgaben im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bzw. in den Universitäten durchzu-führen, zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Zu Frage 2:
Aufgrund des Rechtsgutachtens entstanden dem Bundesministerium
für Wissenschaft und
Forschung keine weiteren Kosten.
Zu Frage 3:
Die notwendigen Arbeiten wurden von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern im Rahmen ihrer Aufgaben im Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung durchgeführt, zusätzliche
Kosten sind dadurch also nicht entstanden.
Zu Frage 4:
Die notwendigen Arbeiten sind von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Aufgaben in den Universitäten durchzuführen, zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Zu Frage 5:
Keine, da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine Rückzahlungen zu leisten hat.
Zu Frage 6:
Überarbeitungen von Gesetzen gehören zu den Aufgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.
Zu Fragen 7 bis 10:
Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sind
keine Verwaltungsmehr-
kosten entstanden. Die Universitäten erhalten für den mit der
Rückzahlung der Studien-
beiträge verbundenen administrativen Mehraufwand einen fixen
Pauschalbetrag von insgesamt € 499.230,--.
Zu Frage 11:
Die von den betroffenen Universitäten voraussichtlich
zurückzuzahlenden Studienbeiträge
betragen insgesamt ca. 12 Mio. €.
Zu Fragen 12 bis 14:
Ergänzend zu den Leistungsvereinbarungen werden allen
Universitäten insgesamt 18,5 Mio. € für Investitionen in
Lehre und Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste zur
Verfügung gestellt. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt auf Basis
einer modellhaften
Abschätzung jener Einnahmen, welche die Universitäten im Falle einer
allgemeinen Studien-beitragsregelung im Wintersemester 2012 erzielt
hätten: Universität Wien € 5,850.000,-,
Universität Graz € 1,740.000,-, Universität Innsbruck € 1,360.000,-,
Medizinische Universität Wien € 375.000,-, Medizinische
Universität Graz € 195.000,-, Medizinische Universität Innsbruck
€ 100.000,-, Universität Salzburg € 915.000,-,
Technische Universität Wien € 2,280.000,-,
Technische Universität Graz € 825.000,-, Montanuniversität
Leoben € 250.000,-, Universität
für Bodenkultur Wien € 620.000,-, Veterinärmedizinische
Universität Wien € 115.000,-, Wirtschaftsuniversität Wien € 1,460.000,-,
Universität Linz € 1,120.000,-, Universität Klagenfurt
€ 470.000,-, Universität für angewandte Kunst Wien € 100.000,-,
Universität Mozarteum
Salzburg € 145.000,-, Universität für Musik und
darstellende Kunst Graz € 150.000,-, Universität für
künstlerische und industrielle Gestaltung Linz € 65.000,-,
Akademie der bildende Künste Wien € 70.000,-.
Die Überweisung der Beträge vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung an die Universitäten ist für November 2013 geplant.
Zu Frage 15:
Die Rückzahlung der Studienbeiträge an die Studierenden
soll von den Universitäten im
Rahmen ihrer Autonomie organisiert und im Interesse aller Beteiligten
möglichst unbürokratisch und zügig abgewickelt werden.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.