15378/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

Beschreibung: BM

 

 

 

BMWF 10.000/0309-III/4a/2013

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 28. Oktober 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15880/J-NR/2013 betreffend der entstandenen und entstehenden Kosten durch die rückwirkende Legalisierung autonom eingehobener Studien-
gebühren und die Aufhebung dieser Regelung durch den obersten Verfassungsgerichtshof   (VfGH), die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 30. August 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Die notwendigen Arbeiten sind von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Aufgaben im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bzw. in den Universitäten durchzu-führen, zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

 

Zu Frage 2:

Aufgrund des Rechtsgutachtens entstanden dem Bundesministerium für Wissenschaft und
Forschung keine weiteren Kosten.

 

Zu Frage 3:

Die notwendigen Arbeiten wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Aufgaben im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung durchgeführt, zusätzliche
Kosten sind dadurch also nicht entstanden.

 

Zu Frage 4:

Die notwendigen Arbeiten sind von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Aufgaben  in den Universitäten durchzuführen, zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

 

Zu Frage 5:

Keine, da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung keine Rückzahlungen zu leisten hat.

 

Zu Frage 6:

Überarbeitungen von Gesetzen gehören zu den Aufgaben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung, zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht.

 

Zu Fragen 7 bis 10:

Dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sind keine Verwaltungsmehr-
kosten entstanden. Die Universitäten erhalten für den mit der Rückzahlung der Studien-
beiträge verbundenen administrativen Mehraufwand einen fixen Pauschalbetrag von insgesamt € 499.230,--.

 

Zu Frage 11:

Die von den betroffenen Universitäten voraussichtlich zurückzuzahlenden Studienbeiträge
betragen insgesamt ca. 12 Mio. €.

 

Zu Fragen 12 bis 14:

Ergänzend zu den Leistungsvereinbarungen werden allen Universitäten insgesamt 18,5 Mio. € für Investitionen in Lehre und Forschung/Entwicklung und Erschließung der Künste zur
Verfügung gestellt. Die Aufteilung des Gesamtbetrages erfolgt auf Basis einer modellhaften
Abschätzung jener Einnahmen, welche die Universitäten im Falle einer allgemeinen Studien-beitragsregelung im Wintersemester 2012 erzielt hätten: Universität Wien € 5,850.000,-,
Universität Graz € 1,740.000,-, Universität Innsbruck € 1,360.000,-, Medizinische Universität Wien € 375.000,-, Medizinische Universität Graz € 195.000,-, Medizinische Universität Innsbruck € 100.000,-, Universität Salzburg € 915.000,-, Technische Universität Wien € 2,280.000,-,
Technische Universität Graz € 825.000,-, Montanuniversität Leoben € 250.000,-, Universität
für Bodenkultur Wien € 620.000,-, Veterinärmedizinische Universität Wien € 115.000,-, Wirtschaftsuniversität Wien € 1,460.000,-, Universität Linz € 1,120.000,-, Universität Klagenfurt
€ 470.000,-, Universität für angewandte Kunst Wien € 100.000,-, Universität Mozarteum
Salzburg € 145.000,-, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz € 150.000,-, Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz € 65.000,-, Akademie der bildende Künste Wien € 70.000,-.

 

Die Überweisung der Beträge vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung an die Universitäten ist für November 2013 geplant.


Zu Frage 15:

Die Rückzahlung der Studienbeiträge an die Studierenden soll von den Universitäten im
Rahmen ihrer Autonomie organisiert und im Interesse aller Beteiligten möglichst unbürokratisch und zügig abgewickelt werden.

 

Der Bundesminister:

 

o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.