15379/AB XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0184-I/4/2013                                                      Wien, am 28. Oktober 2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. September 2013 unter der Nr. 15884/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beratungstätigkeit durch das Unternehmen „Die Berater“ gerich­tet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø  War das Unternehmen „Die Berater“ tatsächlich für das Bundeskanzleramt tätig?

Ø  Wenn ja, welche Dienstleistungen wurde hier in Anspruch genommen?

Ø  Wenn ja, wie viele dieser Dienstleistungen gab es und worum ging es konkret da­bei, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Aufträge?

Ø  Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Auf­träge?

Im Zeitraum 1.1.2004 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfrage wurde das Unternehmen „Die Berater“ mit folgenden Leistungen für das Bundeskanzleramt be­auftragt:

 

Jahr

Leistung

Kosten/Euro

inkl. USt.

2004

7 fachspezifische Sprachschulungen Englisch

7.224,-

2004

Sprachschulung Englisch im Rahmen der TeamassistentInnenausbildung

3.151,37

2006

Sprachschulung Slowakisch im Rahmen der EU-Präsidentschaft für die Betreuung der slowakisch sprechenden Gäste

1.032,-

2006

Sprachschulung Slowakisch im Rahmen der EU-Präsidentschaft für die Betreuung der slowakisch sprechenden Gäste

1.032,-

 

 

Zu Frage 5:

Ø  Wenn ja, warum waren diese Beratungstätigkeiten erforderlich bzw. konnten die gegenständlichen Dienstleistungen nicht durch die eigenen Ressourcen des Mi­nisteriums abgedeckt werden?

 

Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Berater zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:

 

Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes ExpertInnenwissen im Bundeskanzleramt nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines Beraters.

 

Mit freundlichen Grüßen