15379/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0184-I/4/2013 Wien, am 28. Oktober 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. September 2013 unter der Nr. 15884/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Beratungstätigkeit durch das Unternehmen „Die Berater“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Ø War das Unternehmen „Die Berater“ tatsächlich für das Bundeskanzleramt tätig?
Ø Wenn ja, welche Dienstleistungen wurde hier in Anspruch genommen?
Ø Wenn ja, wie viele dieser Dienstleistungen gab es und worum ging es konkret dabei, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Aufträge?
Ø Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dafür, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Aufträge?
Im Zeitraum 1.1.2004 bis zum Zeitpunkt der gegenständlichen Anfrage wurde das Unternehmen „Die Berater“ mit folgenden Leistungen für das Bundeskanzleramt beauftragt:
Jahr |
Leistung |
Kosten/Euro inkl. USt. |
2004 |
7 fachspezifische Sprachschulungen Englisch |
7.224,- |
2004 |
Sprachschulung Englisch im Rahmen der TeamassistentInnenausbildung |
3.151,37 |
2006 |
Sprachschulung Slowakisch im Rahmen der EU-Präsidentschaft für die Betreuung der slowakisch sprechenden Gäste |
1.032,- |
2006 |
Sprachschulung Slowakisch im Rahmen der EU-Präsidentschaft für die Betreuung der slowakisch sprechenden Gäste |
1.032,- |
Zu Frage 5:
Ø Wenn ja, warum waren diese Beratungstätigkeiten erforderlich bzw. konnten die gegenständlichen Dienstleistungen nicht durch die eigenen Ressourcen des Ministeriums abgedeckt werden?
Es gibt verschiedene Gründe, warum es notwendig ist, im Einzelfall externe Berater zu einem bestimmten Thema heranzuziehen:
Einerseits kann sich punktuell das Problem stellen, dass zu ganz spezifischen Themen spezialisiertes ExpertInnenwissen im Bundeskanzleramt nicht vorhanden ist; es wird dann eine externe Expertin oder ein Experte, die/der sich auf dieses Thema spezialisiert hat, herangezogen. Ein weiterer Grund, externe Beratung anzufordern ist, dass es sinnvoll ist, in bestimmten Bereichen neben der Ressortsicht des Themas auch den Blickwinkel eines Außenstehenden oder auch eines Betroffenen zu beleuchten. Auch dies erfordert die Beauftragung einer externen Beraterin oder eines Beraters.
Mit freundlichen Grüßen