15381/AB XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0313-III/4a/2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. Oktober 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15912/J-NR/2013 betreffend Aufträge an die
MediaSelect GmbH, die die Abgeordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen
am
4. September 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Seit der Errichtung des Bundesministeriums für Wissenschaft
und Forschung mit 1. März 2007 wurden bis September 2013 Aufträge an
die MediaSelect GmbH erteilt, Honorare für die
Vermittlung werden vom Auftraggeber an die Agentur nicht bezahlt. Vielmehr ist
es so, dass durch die Schaltung der Werbung über Agenturen diesen ein
Rabatt gewährt wird („Agentur-rabatt“), welcher durch direkte
Aufträge nicht erreicht werden könnte. Ein kleiner Teil dieses
Rabatts wird von der Agentur als Provision einbehalten, der größere
Teil kommt dem Auftrag-geber zugute. Von daher wirken sich die geschilderten
Aufträge preismindernd aus.
Zu Frage 4:
Die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 wurden eingehalten.
Zu Frage 5:
Aufgrund meines Wissensstandes ist diese Frage zu bejahen.
Der Bundesminister:
o.Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.