15400/AB XXIV. GP
Eingelangt am 04.11.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0856-IV/5/2013
Wien, am . Oktober 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Stefan Petzner, Kollegin und Kollegen haben am 4. September 2013 unter der Zahl 15909/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufträge an die Media Select GmbH“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Die Media Select GmbH wurde seit dem 1. Jänner 2006 ausschließlich mit der Abwicklung und Abrechnung von Medienschaltungen (z.B. Einholung von Kostenvoranschlägen, Übermittlung der Sujets, Vermittlungstätigkeiten zwischen den beteiligten Akteuren) beauftragt („Schaltaufträge“).
Honorare für die Vermittlung werden vom Auftraggeber an die Agentur nicht bezahlt. Vielmehr ist es so, dass durch die Schaltung der Werbung über Agenturen diesen ein Rabatt gewährt („Agenturrabatt“) wird, welcher durch direkte Aufträge nicht erreicht werden könnte. Ein kleiner Teil dieses Rabatts wird von der Agentur als Provision einbehalten, der größere Teil kommt dem Auftraggeber zugute. Von daher wirken sich die geschilderten Aufträge preismindernd aus.
Zu Frage 4:
Die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes wurden eingehalten.
Zu Frage 5:
Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellationsrechtes.