15405/AB XXIV. GP

Eingelangt am 04.11.2013
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kurt List, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. September 2013 unter der ZI. 15916/J-NR/2013 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Überflugsgenehmigungen für militärische Luftfahrzeuge“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) liegen keine informellen Anfragen von NATO- oder anderen Staaten bezüglich Überflugsgenehmigungen von Militärflugzeugen für Österreich vor.

Zu den Fragen 4 bis 7:

Ich verweise auf die Beantwortung der gleichlautenden parlamentarischen Anfrage ZI. 15915/J-NR/ 2013 vom 4.September 2013 durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport.

Gemäß § 2 des Bundesgesetzes über den Aufenthalt ausländischer Truppen auf österreichischem Hoheitsgebiet (Truppenaufenthaltsgesetzes, TrAufG, BGBl. I Nr. 57/2001 idgF) erteilt der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten die Genehmigung von Überflügen mit Militärflugzeugen, die mit militärischem Personal besetzt sind oder Truppen transportieren.


Eine Genehmigung ist zu erteilen, soweit dieser nicht völkerrechtliche Verpflichtungen oder überwiegende außenpolitischen Interessen entgegenstehen. Die Beurteilung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und außenpolitischen Interessen obliegt dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hat im fraglichen Zeitraum keinen Anlass gesehen, die beantragten militärischen Überflüge zu beeinspruchen.