15423/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0009-I/PR3/2013    

DVR:0000175

 
An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am       . November 2013

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde haben am 5. September 2013 unter der Nr. 15920/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Effizienz und Transparenz beim Einsatz der Einnahmen aus der aktuellen Frequenzversteigerung für den Breitbandausbau gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1,2,4 und 5:

  Ø   Wie werden die erzielten Erlöse aus der Frequenzauktion konkret eingesetzt?

  Ø   Werden aus den Ihnen zufolge „ohne Auflage“ dem BMVIT-Budget zufließenden Teilen der Erlöse auch Aktivitäten abseits des Breitbandausbaus finanziert, etwa Öffentlichkeitsarbeit? Wenn ja, welche konkreten Aktivitäten mit welchen Summen?

  Ø   Welchen Ausbauplan/welche Ausbaupläne mit welchen Partnern gibt es?

  Ø   Wie soll die Glasfaser-Verkabelung in den ländlichen Regionen gewährleistet werden?

 

Aus den sich aus der Frequenz-Versteigerung ergebenden Erlösen werden vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Maßnahmen und Förderprogramme für den technologieneutralen Ausbau von Breitbandinfrastruktur und für die Weiterentwicklung von Breitbandangeboten mit besonderer Bedachtnahme auf den ländlichen Raum dotiert.


Zu den Fragen 3 und 7 bis 9 und 11:

  Ø   Mit welchen über die Breitbandstrategie bzw. den Regierungsbeschluss dazu hinausgehenden konkreten Vorgaben werden Sie sicherstellen, dass der Einsatz der Mittel in Sachen Breitband-Zukunft effizient und wirksam erfolgt?

  Ø   Ist sichergestellt, dass neben der Telekom Austria und den Energieversorgern auch z.B. städtische Versorger Überland-Verkabelung vornehmen können?

  Ø   Wie werden Sie im Sinne des von der Regierung beschlossenen Ziels der Stärkung des Wettbewerbs einer einseitigen Gestaltung des Mitteleinsatzes zugunsten einzelner Unternehmen, insbesondere der Telekom Austria, konkret vorbeugen?

  Ø   Wie werden Sie für maximale Transparenz über den Einsatz der Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel aus der Frequenzauktion sorgen?

  Ø   Werden Sie beim Einsatz der Mittel über Ausschreibungen diejenigen Ausführenden suchen, die das gestellte Ziel mit den geringsten öffentlichen Mitteln erreichen? Wenn nein, warum nicht?

 

Grundlage für sämtliche Fördermaßnahmen im Breitbandbereich sind transparente und offene Verfahren. Die rechtliche Basis stellen in Österreich die Allgemeinen Rahmen-Richtlinien des BMF und international die Breitband-Guidelines der EK als Vorgaben zur Beurteilung eines Förderprogramms im Hinblick auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bedingungen dar. Diese Vorgaben haben unter anderem auch das Ziel, dass die verfügbaren Mittel effizient und wirksam vergeben werden.

 

 

Zu Frage 6:

  Ø   Welche externen ExpertInnen a) wurden bisher eingebunden, b) sollen weiterhin und in welcher Form eingebunden werden?

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie führt laufend Gespräche mit externen Fachexpert/innen.

 

 

Zu Frage 10:

  Ø   Wie wollen Sie konkret verhindern, dass es beim Eingraben von Leerverrohrungen bleibt und so aus der Breitband-Förderung wirklich eine Bauwirtschafts-Förderung bzw. „Maulwurf-Prämie“ wird?

 

Das 2013 gegründete Breitbandbüro schafft dazu mit der „technischen Verlege-Anleitung“ für Leerverrohrung eine der erforderlichen Grundlagen. Diese Überlegungen wie auch Überlegungen zur nachfolgenden Nutzung werden in die Konzeption des jeweiligen Förderprogramms einfließen.