15434/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.11.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0226-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 15952/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hungerstreik in Auslieferungshaft“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Yusuf T. beendete seinen Hungerstreik am 18. September, Özgür A. am 24. September 2013.

Zu 3 bis 5:

Die Insassen wurden im Zuge der täglichen medizinischen Kontrollen laufend betreut und deren Haftfähigkeit überwacht. Weitere Veranlassungen waren nicht indiziert. Es bestanden aus medizinisch-ärztlicher Sicht nie der Haftfähigkeit entgegenstehende Bedenken.

 

Zu 6 und 7:

Die Übergabeverfahren betreffend Yusuf T. und Özgür A. sind abgeschlossen: Die Übergabe des Yusuf T. an die deutschen Behörden erfolgte am 18. September 2013; Özgür Aslan wurde am 28. Oktober 2013 den deutschen Behörden übergeben.

 

Wien,       . November 2013

 

Dr. Beatrix Karl