15434/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.11.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0226-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 15952/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hungerstreik in Auslieferungshaft“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Yusuf T. beendete seinen Hungerstreik am 18. September, Özgür A. am 24. September 2013.
Zu 3 bis 5:
Die Insassen wurden im Zuge der täglichen medizinischen Kontrollen laufend betreut und deren Haftfähigkeit überwacht. Weitere Veranlassungen waren nicht indiziert. Es bestanden aus medizinisch-ärztlicher Sicht nie der Haftfähigkeit entgegenstehende Bedenken.
Zu 6 und 7:
Die Übergabeverfahren betreffend Yusuf T. und Özgür A. sind abgeschlossen: Die Übergabe des Yusuf T. an die deutschen Behörden erfolgte am 18. September 2013; Özgür Aslan wurde am 28. Oktober 2013 den deutschen Behörden übergeben.
Wien, . November 2013
Dr. Beatrix Karl