9/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am 10. Juni 2009 an die Präsi-dentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 23/JPR betreffend Information über Auslie-gerungsbegehren gerichtet.

Einleitend darf ich die Abfolge, wie mit dem Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger vorgegangen wurde, darstellen:

Das gegenständliche Ersuchen ist am Freitag, dem 22. Mai 2009, in der Parlamentsdirektion eingelangt und im üblichen Verwaltungsweg weitergeleitet worden. Mit Schreiben vom 26. Mai 2009, abgefertigt am 27. Mai 2009, erfolgte die Information des betroffenen Abgeordneten über dieses Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien. Der Grüne Klub erhielt zur Information eine Abschrift dieses Schreibens.

Entsprechend den internen Richtlinien wurden zwei Tage später, am 29. Mai 2009, die zu-ständigen Klubreferent/inn/en vom zuständigen Referenten der Parlamentsdirektion per E-Mail über das in Rede stehende Ersuchen informiert. Das Ersuchen des LG Wien war in ein-gescannter Form diesem E-Mail angeschlossen.

 

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

ad 1.

Die Anfrage des Landesgerichtes Wien wurde vor dem 28. Mai 2009 niemandem in Kopie zugestellt.


ad 2.

Das gegenständliche Dokument war vor dem 28. Mai 2009 Bediensteten der Nationalrats-kanzlei, den mit Immunitätsangelegenheiten betrauten Referenten der Parlamentsdirektion und der Mitarbeiterin, die das in der Einleitung erwähnte Schreiben an den Abgeordneten Öllinger ausgefertigt hat, dem Leiter des Nationalratsdienstes, der für den Bereich Legislative zuständigen Parlamentsvizedirektorin sowie mir selbst zugänglich. Festgehalten wird, dass sensible Unterlagen wie beispielsweise mit Immunitätsangelegenheiten zusammenhängende Dokumente innerhalb der Parlamentsdirektion grundsätzlich in verschlossenen Kuverts befördert werden.