10/ABPR XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrats

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Mai 2009 an mich die schriftliche Anfrage 21/JPR betreffend Würde des Hauses" gerichtet.

Dazu möchte ich einleitend sogleich auf Ihre Anfrage betreffend ein paar unumgängliche Fragen" an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur eingehen, in der Sie einen Fragebogen des Bundesinstituts für Bildungsforschung, der sich an SchülerInnen wendet, in unveränderter Form an die Frau Bundesministerin direkt gerichtet haben. Dieser Fragebogen war tatsächlich sehr umstritten und wurde in der Zwischenzeit schon korrigiert.

Ohne alle gesetzliche Grundlagen aufzählen zu wollen, in denen das Interpellationsrecht verankert ist, möchte ich aber dennoch auf die juristische Begründung meiner Entscheidung, Ihre Anfrage nicht an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur weiterzuleiten, hinweisen. Wie Sie selber in Ihrer Anfrage an mich anführen, verfüge ich über die Entscheidungsbefugnis, Anfragen, die die Würde des Nationalrates verletzen, nicht weiterzuleiten.

Der Würde des Nationalrates entspricht es, mit den Institutionen des Staates und vor allem auch mit dessen obersten Organen respektvoll umzugehen. Gerade die wichtige Rolle des Parlaments als Kontrollinstanz der Verwaltung bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung. Diese Verantwortung muss aber auch in entsprechender Form ausgeübt werden. Darunter fällt auch, vermutete Missstände, wie in diesem Fall die Verletzung der Würde der Schüler auf Grund nicht adäquater Fragestellungen, aufzudecken, zu hinterfragen und zu beseitigen. Diese vermutete Verletzung der Würde der SchülerInnen rechtfertigt jedoch keinesfalls, der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur in der kritisierten und die Würde des Hauses verletzenden Art entgegenzutreten.

 


Große Teile Ihrer Anfrage an die Bundesministern für Unterricht, Kunst und Kultur haben nur den kritisierten Fragebogen in unveränderter Form wiedergegeben, wodurch jene Grenzen überschritten wurden, die zur Wahrung der Würde und des Ansehens des Nationalrates im Geschäftsordnungsgesetz gezogen sind.

Um dem Spannungsfeld zwischen dem Interpellationsrecht, der Beachtung der Würde des Hauses sowie der individuellen Bewertung der gestellten Fragen im Lichte des Parlamentarismus und des hohen Stellenwertes des Interpellationsrechtes zu begegnen, habe ich die Fragen 50 bis 62 der von Ihnen an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur gestellten Fragen, die bei rein inhaltlicher Betrachtung auf die Befragung eines Mitgliedes der Bundesregierung über Gegenstände der Vollziehung beziehen und damit der Kontrollbefugnis des Nationalrates gerecht würden, in unveränderter Form mit der Bitte um Beantwortung an die Frau Bundesminister übermittelt.

Auch in der nunmehr an mich gerichteten Anfrage, stellen Sie mir sechs Fragen (Fragen 6 bis 11) aus dem Fragebogen des Bundesinstituts für Bildungsforschung in unveränderter Form, weshalb auch in dieser Anfrage zumindest teilweise der Würde des Hauses nicht entsprochen wird. Da ich aber stets, und so auch in diesem Fall, mit meinen Handlungen der Bedeutung und meiner Achtung des Parlamentarismus und daher auch des Interpellationsrechts Ausdruck verleihen möchte, habe ich mich dazu entschieden, Ihre Fragen zu meinen geschäftsordnungsgemäßen Aufgaben zu beantworten. Ihre Anfrage und meine Antwort sind daher Verhandlungsgegenstände des Nationalrates im Sinne der § 21 der Geschäftsordnung des Nationalrates. Dies sehe ich als einen möglichen Schritt an, die Diskussion über die Beachtung der Würde des Hauses im Zusammenhang mit dem Interpellationsrecht auf parlamentarischer Ebene zu führen.

Zur Frage 1:

siehe Einleitung

 

Zu den Fragen 2 bis 5 und 12:

Als Präsidentin des Nationalrates ist mir die demokratische Kultur und die Bindung an den antifaschistischen Grundkonsens ein großes Anliegen. Ich werde daher wie bisher in meinem Kompetenzbereich in allen Fällen gegen Verletzungen der Würde des Nationalrates auftreten, unabhängig davon, ob diese ständig, hartnäckig oder vorsätzlich erfolgen.

An dieser Stelle muss ich aber auch an die Eigenverantwortung einer/eines jeden einzelnen Abgeordneten hinweisen. Diese kommt insbesondere dort zu tragen, wo ich als Präsidentin des Nationalrates auf Grund der rechtlichen Rahmenbedingungen keine Handhabe habe. Gerade in diesem Bereich sind meine politischen Bewertungen der von Ihnen genannten Vorfälle hinlänglich bekannt.

Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass die Wahl der Präsidentin und des zweiten und dritten Präsidenten der Geschäftsordnung des Nationalrates entsprechend geheim erfolgte. Ich werde daher in meiner Funktion als Präsidentin des Nationalrates in einer Anfragebeantwortung keine Spekulationen über das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten aller Fraktionen anstellen.

Zu den Fragen 6 bis 11:

Diese Fragen sind persönlicher Natur und beziehen sich nicht auf meine geschäftsordnungsgemäßen Aufgaben. Weiters verweise ich auf die Einleitung.