3/BI XXIV. GP

Eingebracht am 14.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 


 

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Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben:

Mit Kindern in die Zukunft!

Für ein kinder- und elternfreundliches Österreich

Mit jedem Kind fängt die Welt neu an." Eine Gesellschaft, die in die
Zukunft denkt und an sie glaubt, muss ein kinder- und elternfreundliches
Klima schaffen.

Noch immer werden schwangere Frauen von ihrer Umgebung im Stich gelassen. Sie erfah-

ren, dass es leichter ist, einen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, als Hilfe für ein Leben mit
ihrem Kind. Wer ein Kind mit Behinderung zur Welt bringt, muss mitunter sein Leben Lang um
F
örderungen, Betreuung und Unterstützung kämpfen. Immer weniger Frauen und Männer trauen
sich Kinder zu - aus Sorge, beruflich oder finanziell ins Abseits zu geraten.

Es ist dringend notwendig, an einer Gesellschaft mitzubauen, in der alle Kinder herzlich willkommen sind - denn ohne Kinder beraubt sich eine Gesellschaft ihrer Zukunft!


Wir fordern daher den Nationalrat auf, die gesetzlichen
Grundlagen für folgende Maßnahmen zu schaffen:


Mit Kindern in die Zukunft!

Einrichtung eines öffentlich finanzierten Hilfsfonds
f
ür Schwangere in Not

Ständige Werbung für Schwangerenberatung

Vielfältige Unterstützung für Eltern von Kindern mit
Behinderung

Bestmögliche Kinderbetreuung:

-       Wahlfreiheit zwischen inner- und außerfamiliärer
Betreuung

-       Qualitätsvolle und leistbare Betreuungsplätze

Bitte unterzeichnen Sie unsere Bürgerinitiative.

Mit Ihrer Unterschrift treten Sie für ein kinder- und elternfreundliches Österreich
ein. Zu den einzelnen Forderungen lesen Sie bitte mehr auf Seiten 2 und 3.

Platz für Ihre Unterschrift finden Sie auf
der Rückseite. Wir danken Ihnen für Ihre
Unterstützung!


Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben: Mit Kindern in die Zukunft!


1. Warum fordern wir einen Hilfsfonds für Schwangere in Not?


Ist Zustand: Eine (unerwartete) Schwanger-  Deshalb ist es notwendig, dass ein öffent-

schaft, bzw. die Geburt eines Kindes, kann für    lich finanzierter Hilfsfonds zur Unterstützung

eine Frau/ein Paar große finanzielle und exis-      schwangerer Frauen in Not eingerichtet wird,
tenzielle Probleme bedeuten.

Auf diesen können Familienberatungsstellen mit

Unser Ziel:  Schwangere Frauen sollen sicher          dem Schwerpunkt Schwangerenberatung zugreifen,

sein, dass ihre Kinder willkommen sind. Keine Frau   Sie sollen den Hilfsfonds selbst verwalten und

sollte sich aus Not - welcher Art auch immer - ge-     gegenüber dem Rechnungshof verantworten. Der

zwungen sehen, eine Schwangerschaft abzubrechen.         Hilfsfonds soll nach dem Beispiel der Hilfsfonds

Schwangerenberatungsstellen sollen deshalb rasch  für Schwangere bzw. für Eltern in Not der Erzdiö-

und unbürokratisch finanzielle Hilfe leisten können.    zesen Wien und Salzburg gestaltet sein.

2. Warum fordern wir Werbung für Schwangerenberatung?


Ist-Zustand:  Das Bundesministerium fördert          Deshalb ist notwendig,

zwar Familienberatungsstellen, bewirbt sie aber das Angebot von Beratung und

zu wenig. Viele Frauen wissen nicht, dass es       ihre Inanspruchnahme ständig

Schwangerenberatungsstellen gibt, in denen sie          öffentlich zu bewerben!

anonym über ihre Schwierigkeiten sprechen kön-         Um Schwangerenberatungs-

nen und erfahren, mit welchen Hilfen sie rech-    stellen bekannt zu machen,

nen können.                                                               braucht es vielfältige Maß-
nahmen - vom Hinweis auf dem

Unser Ziel  Jede schwangere Frau soll wissen,          Beipackzettel in Schwanger-
dass es auf Schwangerschaft spezialisierte Beratungs-      schaftstests bis zur
öffent-
stellen gibt. Der Weg in die grundsätzlich freiwillige    liehen Bewerbung auf Plakat-
Beratung sollte selbstverst
ändlich werden.                 wänden.

3. Warum fordern wir solidarische, vielfältige Unter-

stützung für Eltern von Kindern mit Behinderung?


Ist-Zustand: Der Oberste Gerichtshof erkannte   Gleichzeitig fehlt in Österreich ein uneingeschränktes

vor einem Jahr den gesamten Unterhalt für ein   Diskriminierungsverbot behinderter Menschen und

Kind, das mit dem Down-Syndrom zur Welt ge-    deren Angehörigen. Ihnen soll ein verfassungsrecht-

kommen war, als Schaden an (5 Ob 165/05 h).      licher Anspruch auf angemessenen Ausgleich ihrer oft

schweren Lebenssituation eingeräumt werden.

In dem Fall hatte der Arzt der Schwangeren den

Verdacht einer schweren Behinderung ihres Kindes  Unser Ziel:  Die Republik Österreich soll sich
nicht klar genug mitgeteilt. Ein Abbruch war dann
      aktiv zum Schutz der Würde des Menschen bekennen,
wegen der fortgeschrittenen Schwangerschaft nicht  Daher soll sie für einen angemessenen Ausgleich des
mehr möglich gewesen. Diese neue Rechtsprechung         Aufwands sorgen, der sich aus einer Behinderung
zwingt
Ärzte und Krankenanstalten dazu, sich           für die Betroffenen selbst, aber auch für deren
möglichst abzusichern, auf umfangreiche Untersu-   sorgepflichtigen Angehörigen ergibt,
chungen zu drängen und im Zweifel von einer erns-  Niemandem soll ein Schadenersatzanspruch zuste-
ten Behinderung mit all ihren Folgen auszugehen.     hen, wenn ein Kind behindert geboren wird. Auch


dann nicht, wenn dessen Geburt bei rechtzeitiger
Kenntnis der Behinderung durch Schwangerschafts-
abbruch verhindert worden wäre. Denn niemals
darf die Geburt eines Kindes mit Behinderung ein
Schaden" sein.


Deshalb ist Folgendes notwendig:

a) In der Bundesverfassung soll das Verbot der
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

und ihren Angehörigen verankert und die solida-            b) Die konkrete Umsetzungspflicht selbst richtet
rische Unterstützungspflicht als Staatsaufgabe   sich nach der bundesverfassungsrechtlichen Zu-
festgeschrieben werden, denn die Bundesverfas-  ständigkeitsverteilung.
sung verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden         Für den Kompetenzbereich der Bundesgesetz-
gleichermaßen. Der Oberbegriff für beide Förde-       gebung sind folgende Änderungen im
rungen soll Schutz und Achtung der Würde des  Schadenersatzrecht des ABGB nötig.
Menschen"
lauten.

Nach § 1324 ABGB soll nachstehender § 1324a

Nach Artikel 7 soll im Bundesverfassungsgesetz       eingefügt werden: „§ 1324a. Ein auf eine vorgeburt-
dieser Artikel 7a eingefügt werden: Artikel 7a: Die     liche Behinderung gründender Schadenersatzanspruch
Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich          besteht nur dann, wenn durch eine vorsätzliche oder
zum Schutz der Würde des Menschen als grundlegende       grob fahrlässige ärztliche Fehlleistung eine Behin-
Aufgabe der staatlichen Gewalt. Die Gesetzgebung und         derung herbeigeführt oder verschlimmert oder deren
Vollziehung hat für einen angemessenen Ausgleich   Heilung oder Linderung nicht erreicht wurde. Ein
des Aufwands, der sich aus einer Behinderung f
ür die            Schadenersatzanspruch aufgrund eines unterlassenen
Behinderten selbst, aber auch deren sorgepflichtige  Schwangerschaftsabbruchs ist in jedem Fall aus-
Angeh
örige ergibt, zu sorgen.“                                     geschlossen."

4. Warum fordern wir bestmögliche Kinderbetreuung?

-   Wahlfreiheit zwischen inner- und außerfamiliärer Betreuung

-   qualitätsvolle und leistbare Betreuungsplätze

Ist-Zustand:  Viele Eltern finden keinen                Deshalb ist es notwendig, dass der Bund:
geeigneten Betreuungsplatz für ihre Kinder.

Andere wiederum wollen ihre Kinder, vor allem, - für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger

wenn diese klein sind, selbst betreuen, können  Betreuungsplätze für Kinder jeder Altersstufe sorgt.

sich dies aber nicht leisten.                                                                          

- eine hohe Qualität der Ausbildung für alle

Personen garantiert, die beruflich Kinder betreuen.

Unser Ziel:  Mutter und Vater sollen gut mit

ihren Kindern leben können. Müttern und Vätern         - die in den einzelnen Bundesländern unter-
sollen keine Nachteile entstehen, wenn sie sich -       schiedlichen Kosten für Kinderbetreuung aus-
wie lange auch immer - selbst um ihre Kinder küm-  gleicht, damit sie für alle Eltern leistbarer wird.

mern wollen. Die Wahlfreiheit über die Art der
Kinderbetreuung muss gesichert werden.                  - über die Familienpolitik Chancengleichheit für
Es muss gewährleistet sein, dass hochwertige Be-   Mutter und Vater auf dem Arbeitsmarkt herstellt.
treuungspl
ätze zur Verfügung stehen. Kinderbe-       
treuung muss f
ür alle Mütter und Väter in Öster-        - Nachteile im Familieneinkommen und in der
reich leistbar sein. Hohe Qualit
ätsstandards sollen    Pension, die Müttern bzw. Vätern durch die Betreu-
bei allen Formen der Betreuung gesichert sein.          ung ihrer Kinder oder durch Teilzeitarbeit entstehen,
                                                                                     besser ausgleicht.


Mit Kindern in die Zukunft!

Für ein kinder- und elternfreundliches Österreich


Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen:              -  Solidarische Unterstützung für Eltern von

-    Hilfsfonds für Schwangere in Not                               Kindern mit Behinderung

-    Ständige Werbung für Schwangerenberatung        -  Bestmögliche Kinderbetreuung

Unterstützungserklärungen:    Bitte in Blockbuchstaben und vollständig mit Kugelschreiber ausfüllen.

                                                                Wir werden Sie über den Fortgang der Initiative laufend unterrichten.

 

Vor- und
Familienname

Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer

PLZ, Ort     (Bitte alle Angaben berücksichtigen)

Geburts-
datum

Datum*

Unterschrift

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Vorname

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Vorname

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Bitte einsenden an: aktion leben Österreich, Dorotheerg. 6-8, 1010 Wien oder per Fax: 01/512 52 21-25. Wir sam-
meln bis zum 30.
Nov
2008 Unterschriften. Weitere Unterschriftenlisten schicken wir Ihnen gerne zu oder
Sie drucken sie über unsere Homepage aus: www.aktionleben.at. Bestelladresse: aktion leben Österreich, Dorotheerg. 6-8,
1010 Wien, T. 01/512 52 21, info@aktionleben.at. Wer kann unterzeichnen? Jeder österreichische Staatsbürger,
der das 19. Lebensjahr vollendet hat. Was geschieht mit Ihrer Unterschrift? Sie wird nach dem Ende der
Unterschriftenaktion so bald wie möglich den Präsidenten des Nationalrates übergeben.