3/BI XXIV. GP
Eingebracht am 14.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
______________________________________________
Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben:
Mit Kindern in die Zukunft!
Für ein kinder- und elternfreundliches Österreich
„Mit jedem
Kind fängt die Welt neu
an." Eine Gesellschaft, die in die
Zukunft
denkt und an sie glaubt, muss ein kinder- und elternfreundliches
Klima schaffen.
Noch immer werden schwangere Frauen von ihrer Umgebung im Stich gelassen. Sie erfah-
ren, dass es
leichter ist, einen Schwangerschaftsabbruch zu bekommen, als Hilfe für ein Leben
mit
ihrem
Kind. Wer ein Kind mit Behinderung zur Welt bringt, muss mitunter sein Leben
Lang um
Förderungen,
Betreuung und Unterstützung kämpfen. Immer weniger
Frauen und Männer trauen
sich
Kinder zu - aus Sorge, beruflich oder finanziell ins Abseits zu geraten.
Es ist dringend notwendig, an einer Gesellschaft mitzubauen, in der alle Kinder herzlich willkommen sind - denn ohne Kinder beraubt sich eine Gesellschaft ihrer Zukunft!
Wir fordern daher den Nationalrat auf, die gesetzlichen
Grundlagen für folgende Maßnahmen zu
schaffen:
Mit Kindern in die Zukunft!
Einrichtung eines öffentlich
finanzierten Hilfsfonds
für Schwangere in Not
Ständige Werbung für Schwangerenberatung
Vielfältige Unterstützung für Eltern von
Kindern mit
Behinderung
Bestmögliche Kinderbetreuung:
- Wahlfreiheit
zwischen inner- und außerfamiliärer
Betreuung
- Qualitätsvolle und leistbare Betreuungsplätze
Bitte unterzeichnen Sie unsere Bürgerinitiative.
Mit Ihrer
Unterschrift treten Sie für ein kinder- und elternfreundliches Österreich
ein. Zu den einzelnen Forderungen lesen Sie bitte mehr auf Seiten 2 und 3.
Platz für Ihre Unterschrift
finden Sie auf
der Rückseite. Wir danken Ihnen für Ihre
Unterstützung!
Parlamentarische Bürgerinitiative der aktion leben: Mit Kindern in die Zukunft!
1. Warum fordern wir einen Hilfsfonds für Schwangere in Not?
Ist Zustand: Eine (unerwartete) Schwanger- Deshalb ist es notwendig, dass ein öffent-
schaft, bzw. die Geburt eines Kindes, kann für lich finanzierter Hilfsfonds zur Unterstützung
eine Frau/ein
Paar große finanzielle und exis- schwangerer Frauen in Not eingerichtet wird,
tenzielle Probleme bedeuten.
Auf diesen können Familienberatungsstellen mit
Unser Ziel: Schwangere Frauen sollen sicher dem Schwerpunkt Schwangerenberatung zugreifen,
sein, dass ihre Kinder willkommen sind. Keine Frau Sie sollen den Hilfsfonds selbst verwalten und
sollte sich aus Not - welcher Art auch immer - ge- gegenüber dem Rechnungshof verantworten. Der
zwungen sehen, eine Schwangerschaft abzubrechen. Hilfsfonds soll nach dem Beispiel der Hilfsfonds
Schwangerenberatungsstellen sollen deshalb rasch für Schwangere bzw. für Eltern in Not der Erzdiö-
und unbürokratisch finanzielle Hilfe leisten können. zesen Wien und Salzburg gestaltet sein.
2. Warum fordern wir Werbung für Schwangerenberatung?
Ist-Zustand: Das Bundesministerium fördert Deshalb ist notwendig,
zwar Familienberatungsstellen, bewirbt sie aber das Angebot von Beratung und
zu wenig. Viele Frauen wissen nicht, dass es ihre Inanspruchnahme ständig
Schwangerenberatungsstellen gibt, in denen sie öffentlich zu bewerben!
anonym über ihre Schwierigkeiten sprechen kön- Um Schwangerenberatungs-
nen und erfahren, mit welchen Hilfen sie rech- stellen bekannt zu machen,
nen können. braucht es
vielfältige Maß-
nahmen
- vom Hinweis auf dem
Unser Ziel Jede
schwangere Frau soll wissen, Beipackzettel in Schwanger-
dass es auf Schwangerschaft
spezialisierte Beratungs- schaftstests bis zur öffent-
stellen
gibt. Der Weg in die grundsätzlich freiwillige liehen Bewerbung auf Plakat-
Beratung sollte selbstverständlich
werden. wänden.
3. Warum fordern wir solidarische, vielfältige Unter-
stützung für Eltern von Kindern mit Behinderung?
Ist-Zustand: Der Oberste Gerichtshof erkannte Gleichzeitig fehlt in Österreich ein uneingeschränktes
vor einem Jahr den gesamten Unterhalt für ein Diskriminierungsverbot behinderter Menschen und
Kind, das mit dem Down-Syndrom zur Welt ge- deren Angehörigen. Ihnen soll ein verfassungsrecht-
kommen war, als Schaden an (5 Ob 165/05 h). licher Anspruch auf angemessenen Ausgleich ihrer oft
schweren Lebenssituation eingeräumt werden.
In dem Fall hatte der Arzt der Schwangeren den
Verdacht
einer schweren Behinderung ihres Kindes Unser
Ziel: Die Republik Österreich soll sich
nicht klar genug mitgeteilt. Ein Abbruch war dann aktiv zum Schutz der Würde des
Menschen bekennen,
wegen
der fortgeschrittenen Schwangerschaft nicht Daher
soll sie für einen angemessenen Ausgleich des
mehr
möglich
gewesen. Diese neue Rechtsprechung Aufwands sorgen, der sich aus einer Behinderung
zwingt Ärzte und Krankenanstalten dazu,
sich für die Betroffenen
selbst, aber auch für deren
möglichst abzusichern, auf umfangreiche
Untersu- sorgepflichtigen Angehörigen ergibt,
chungen zu drängen und im Zweifel von einer erns- Niemandem soll ein Schadenersatzanspruch zuste-
ten Behinderung mit all ihren Folgen
auszugehen. hen,
wenn ein Kind behindert geboren wird. Auch
dann nicht,
wenn dessen Geburt bei rechtzeitiger
Kenntnis
der Behinderung durch Schwangerschafts-
abbruch
verhindert worden wäre. Denn niemals
darf
die Geburt eines Kindes mit Behinderung ein
„Schaden"
sein.
Deshalb ist Folgendes notwendig:
a) In der
Bundesverfassung soll das Verbot der
Diskriminierung von Menschen mit Behinderung
und ihren Angehörigen verankert und die solida- b) Die konkrete
Umsetzungspflicht selbst richtet
rische Unterstützungspflicht als
Staatsaufgabe sich nach der
bundesverfassungsrechtlichen Zu-
festgeschrieben werden, denn die Bundesverfas- ständigkeitsverteilung.
sung
verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden Für den
Kompetenzbereich der Bundesgesetz-
gleichermaßen. Der Oberbegriff für beide Förde- gebung sind folgende Änderungen im
rungen soll „Schutz und Achtung der Würde des Schadenersatzrecht des ABGB nötig.
Menschen" lauten.
Nach § 1324 ABGB soll nachstehender § 1324a
Nach
Artikel 7 soll im Bundesverfassungsgesetz eingefügt werden: „§ 1324a. Ein
auf eine vorgeburt-
dieser Artikel 7a eingefügt werden: „Artikel 7a:
Die liche Behinderung gründender
Schadenersatzanspruch
Republik (Bund, Länder und Gemeinden)
bekennt sich besteht nur dann, wenn durch eine vorsätzliche oder
zum Schutz der Würde des Menschen als
grundlegende grob fahrlässige ärztliche
Fehlleistung eine Behin-
Aufgabe der staatlichen Gewalt. Die Gesetzgebung und derung herbeigeführt oder
verschlimmert oder deren
Vollziehung hat für einen angemessenen
Ausgleich Heilung oder Linderung nicht erreicht wurde. Ein
des Aufwands, der sich aus einer
Behinderung für die Schadenersatzanspruch aufgrund eines
unterlassenen
Behinderten selbst, aber auch deren
sorgepflichtige Schwangerschaftsabbruchs
ist in jedem Fall aus-
Angehörige ergibt,
zu sorgen.“ geschlossen."
4. Warum fordern wir bestmögliche Kinderbetreuung?
- Wahlfreiheit zwischen inner- und außerfamiliärer Betreuung
- qualitätsvolle und leistbare Betreuungsplätze
Ist-Zustand: Viele
Eltern finden keinen Deshalb ist es notwendig, dass der
Bund:
geeigneten Betreuungsplatz für ihre
Kinder.
Andere wiederum wollen ihre Kinder, vor allem, - für die Bereitstellung qualitativ hochwertiger
wenn diese klein sind, selbst betreuen, können Betreuungsplätze für Kinder jeder Altersstufe sorgt.
sich dies aber nicht leisten.
- eine hohe Qualität der Ausbildung für alle
Personen garantiert, die beruflich Kinder betreuen.
Unser Ziel: Mutter und Vater sollen gut mit
ihren Kindern leben können. Müttern und Vätern -
die in den einzelnen Bundesländern unter-
sollen
keine Nachteile entstehen, wenn sie sich - schiedlichen Kosten für
Kinderbetreuung aus-
wie lange auch immer - selbst um ihre Kinder küm- gleicht, damit sie für alle Eltern
leistbarer wird.
mern wollen. Die
Wahlfreiheit über die Art der
Kinderbetreuung muss
gesichert werden. -
über die
Familienpolitik Chancengleichheit für
Es
muss gewährleistet sein, dass hochwertige Be- Mutter
und Vater auf dem Arbeitsmarkt herstellt.
treuungsplätze zur Verfügung stehen. Kinderbe-
treuung muss für alle Mütter und Väter in Öster- -
Nachteile im Familieneinkommen und in der
reich leistbar sein. Hohe Qualitätsstandards
sollen Pension,
die Müttern bzw. Vätern durch die Betreu-
bei allen Formen der Betreuung gesichert
sein. ung ihrer Kinder oder durch Teilzeitarbeit
entstehen,
besser
ausgleicht.
Mit Kindern in die Zukunft!
Für ein kinder- und elternfreundliches Österreich
Bitte unterstützen Sie unsere Forderungen: - Solidarische Unterstützung für Eltern von
- Hilfsfonds für Schwangere in Not Kindern mit Behinderung
- Ständige Werbung für Schwangerenberatung - Bestmögliche Kinderbetreuung
Unterstützungserklärungen: Bitte in Blockbuchstaben und vollständig mit Kugelschreiber ausfüllen.
Wir werden Sie über den Fortgang der Initiative laufend unterrichten.
Vor- und |
Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer PLZ, Ort (Bitte alle Angaben berücksichtigen) |
Geburts- |
Datum* |
Unterschrift |
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
…………………………………….. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Vorname |
Straße Hausnummer / Stiege / Türnummer |
|
|
|
||
……………………………………. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Familienname |
PLZ Ort |
|
|
|
||
…………………………………….. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Vorname |
Straße Hausnummer / Stiege / Türnummer |
|
|
|
||
……………………………………. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Familienname |
PLZ Ort |
|
|
|
||
…………………………………….. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Vorname |
Straße Hausnummer / Stiege / Türnummer |
|
|
|
||
……………………………………. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Familienname |
PLZ Ort |
|
|
|
||
…………………………………….. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Vorname |
Straße Hausnummer / Stiege / Türnummer |
|
|
|
||
……………………………………. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Familienname |
PLZ Ort |
|
|
|
||
…………………………………….. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Vorname |
Straße Hausnummer / Stiege / Türnummer |
|
|
|
||
……………………………………. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Familienname |
PLZ Ort |
|
|
|
||
…………………………………….. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Vorname |
Straße Hausnummer / Stiege / Türnummer |
|
|
|
||
……………………………………. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Familienname |
PLZ Ort |
|
|
|
||
…………………………………….. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Vorname |
Straße Hausnummer / Stiege / Türnummer |
|
|
|
||
……………………………………. |
………………………………………………………………………………………………….. |
|
|
|
||
Familienname |
PLZ Ort |
|
|
|
||
|
|
|
|
|
Bitte
einsenden an: aktion leben Österreich,
Dorotheerg. 6-8, 1010 Wien oder per Fax: 01/512 52 21-25. Wir sam- |