9/BI XXIV. GP
Eingebracht am 18.06.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Komitee der Bürgerinitiative zur
Erreichung eines „Anti-Mobbing-Gesetzes".
Als Erstunterschreiber, Plutsch Walter,
A 3390 Melk, Anselm Schramb-Gasse 6 Melk, 18. 06. 2009
An die
Parlamentsdirektion
Dr. Karl-Renner-Ring 3
1017 WIEN
Sehr geehrte Damen und Herren der Parlamentsdirektion!
Es geht um die Vorlage einer Bürgerinitiative zur Erreichung eines „Anti-Mobbing-Gesetzes".
Schon vor vielen Jahren wollte ich erreichen. dass eine größere Organisation sich um ein rasche Hilfe
für „Mobbing-Opfer" bemüht. Leider ohne Erfolg.
Daher habe ich mich entschlossen, selber etwas zu tun.
Seit Sommer 2007 arbeitete ich an der nun vorgelegten Initiative. Über deren Inhalt verweise ich auf
den beigefügten „Antrag" und dessen Anlagen.
Werte Damen und Herren der Parlamentsdirektion, bitte berücksichtigen Sie, dass ich kein Jurist bin
und mich daher nicht so fachmännisch ausdrücken kann.
Dafür bin ich durch jahrzehntelange selbsterlittene Schikanen aller Art, sowie der von mir jahrelang
durchgeführten Mobbingberatungen, bestens informiert, wie fürchterlich sich die vielen und oft sehr
extremen Rechtsbrüche der „Mobber" auswirken.
Möchte aber betonen, dass mir persönlich ein „AMG" nicht mehr helfen kann.
Nachdem es in der Republik Österreich bereits rund
zwei Millionen „Mobbing-Opfer" gibt, wäre ein
neues Bundesgesetz wirklich dringend notwendig.
Ich gehe fest davon aus, dass so viel Leid, von immerhin
ca. 2,000.000 österreichischer Staatsbürger, in
die Bundeskompetenz fällt.
Meine große Hoffnung ist, dass meine
Arbeit nicht umsonst war, sondern den vielen Menschen, die
„Betroffene" sind, durch ein
„AMG" geholfen wird. Es wäre eine wichtige und am schnellsten
wirksame
Präventionsmaßnahme für
derzeitige „Opfer", aber auch für die Zukunft enorm wichtig.
Hochgeschätzte Damen und Herren in der
Parlamentsdirektion, in den Ministerien, im Nationalrat,
Bundesrat und sonstigen verantwortlichen
Institutionen, ich bitte sehr höflich rasch zu helfen.
Es ist für mich eine große Verpflichtung, Sie
werte Damen und Herren als unsere Volksvertretung, auch
im Namen aller Unterstützer und der Komiteemitglieder dieser
Bürgerinitiative, freundlich zu ersuchen,
unseren Gesetzesantrag zu befürworten. Über zwei
Millionen Menschen, von den Kindergartenkindern
bis zu den SeniorenInnen werden Ihnen
dafür ganz besonders dankbar sein.
Für
Ihre Mühe, geschätzte Damen und Herren möchte ich mich, auch im
Namen aller Beteiligten, sehr
herzlich bedanken und zeichne
mit freundlichen Grüßen
Ihr Walter Plutsch,
auch namens der Komiteemitglieder (siehe nächste Seite) sowie aller Unterfertiger der
Bürgerinitiative.
E.h.
Nun erlaube ich mir, Ihnen die werten Komiteemitglieder vorzustellen:
In alphabetischer Reihenfolge:
Bayer Stefan A. |
Doktor, Präsident
d. österr. Akademie f. Arbeitsmedizin, Klosterneuburg. |
Bostl Markus |
Doktor,
Arbeitsseelsorger -Betriebspastoral Dekanat Lilienfeld, Referent für
Bibel |
Butbul Martha |
„Jazz Gitti",
Stimmgewaltige Entertainerin mit Charme, Schmäh und Witz, |
Eckel Helmut |
Beamter, Melk, Prüfer bezüglich Spendenkonto. |
Fischer Robert |
HR Prof. Dr., Wien.
Department für InterdisziplinäreZahnmedizin, Stabstelle |
Fröhlich Thomas |
Mag., FH-Lekt., „campus wien", Beratungsstelle & Praxisgemeinschaft in Wien. |
Frühwald Stefan |
Uni. Doz. Doktor., Mitarbeiter des PSD N.Ö. d.Caritas und Leiter des „Trialog" in St. Pölten. |
Gubitzer Christine |
HR, Dir., Vorsitzenden Stellvertreterin der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), Wien |
Grabner Arnold |
Vize-Präsident des
Österr. Olympischen Komitees, NR i.R., ehemaliger Bezirkssekretär
des |
Hollaender Adrian |
Doktor, a.o. Univ.
Professor für Grund- u. Menschenrechte, Leiter des Zentrums |
Hubalek Roman |
Magister, Klinischer- und
Gesundheitspsychologe, Leiter der Abteilung Klinische Psychologie |
Jahrmann Josef |
Abgeordneter zum NÖ Landtag und Bürgermeister von Loosdorf a.d. Westbahn. |
John Andreas |
Selbständiger Grafiker und Programmierer, St. Pölten. Auch als Firma Johndesign. |
Kreuth Wilfried |
Direktor Monsignore, Dir.
des Pastoralamtes St.Pölten. |
Mayer Edgar |
Mitglied des
Bundesrates, Projektmanager b.d. Stadtgemeinde Feldkirch, |
Meissner Alexander |
Ingenieur, Geschäftsführer der Firma Aug. RATH jun., Melk. |
Neuhofer Johannes |
Medizinalrat, Doktor und Autor über das Gesundheitswesen, Linz und Narren in OÖ. |
Plutsch Walter |
Erstunterschreiber,
Pensionist, „Mobbing-Betroffener", |
Rath August jun. |
GmbH, Firma, 3375 Krummnußbaum, GF Ing. Meissner Alexander. |
Rausch Bettina, |
Magistra, Mitglied des
Bundesrates, Kommunikationswissenschaftlerin, |
Rupp Franz |
Gen. Direktor i.R., Prof., HR, Pensionist, Kunstmaler, St. Pölten. |
Scheutz Rudolf |
Doktor, Programmierer an der Universität Salzburg, Salzburg. |
Sieder Franz |
Betriebs-, Krankenhaus-
und Diözesanseelsorger |
Steinhauser Albert, |
Magister, Abgeordneter zum Nationalrat und, Justizsprecher, Wien. |
Theiss Daniela, |
Outdoortrainerin
-Prävention f. Kinder u. Jugendliche, Mobbing, |
Venus Marion |
Magistra, Arbeitspsychologin, Notfallpsychologin, Wien und in der Schweiz. |
Weiderbauer Emmerich |
Abgeordneter zum NÖ Landtag, HS- Lehrer, Melk, Prüfer des Spendenkontos. |
Wolfmeyer Margarete |
Pensionistin, ist sozial sehr engagiert, Melk. |
Vorwort zum Thema
Bürgerinitiative zur Erreichung eines
„Anti-Mobbing-Gesetzes"
Mobbinghandlungen beginnen bereits in den
Kindergärten, Schulen, bei Vereinen z.B. im Sport, sowie in anderen Institutionen. Besonders schlimm
ist es für Betroffene in der Berufswelt. Viele ArbeitnehmerInnen gehen täglich mit Angst zur Arbeit.
Angeblich bereits über 40%.
Mobbing ist ein Angriff auf die psychische und physische Gesundheit und eine finanzielle Schädigung der Gemobbten. Schon viele wurden dadurch in die Armut getrieben. Die Zahl der Menschen mit psychischen Problemen explodiert förmlich. In der Folge erhöhen sich auch die physischen Krankheiten. Leider auch die Zahl der Suizide. Die ganze Familie bis zu den Enkelkindern leidet meistens mit und es kommt deswegen auch oft zu Scheidungen. Fast überall gibt es Meinungsverschiedenheiten und Rangeleien, aber von Mobbing spricht man erst, wenn Schikanen, an einer Person, über einen längeren Zeitraum erfolgen. „Mobbing" bemerkt man fast immer erst, wenn es schon zu spät ist. Aber dann hat der, beziehungsweise haben die Mobber, schon so viele Rechtsbrüche begangen, dass es fast immer nur noch eine Flucht nach vorne gibt. Also einen weiteren Angriff.
Der Wirtschaft entstehen durch
„Mobbing" sehr hohe und unnötige Kosten. Auch aus diesem Grund ist es sehr wichtig, eine rasche Lösung
dieses Problems zu finden. Gute und charakterstarke Führungskräfte
werden derartiges ohnehin nicht dulden, denn es gibt doch für eine gute Arbeitsleistung nichts besseres als ein gutes
Betriebsklima!
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten eine Symbiose bilden.
Mobbing ist ein schwerer Verstoß gegen die Persönlichkeits- und Menschenrechte, Fürsorgepflichten, Würde, freie Meinungsäußerung, manchmal auch Folter usw.
Manche Länder haben bereits gesetzliche Regelungen bezüglich Mobbing.
Weitere Hinweise zu diesem Vorwort, sowie zu den noch folgenden Punkten im Antrag, findet man als Zusätze und Beilagen.
Bei dieser Initiative handelt es sich um eine unpolitische Bemühung. Wir wollen aber die Politiker aller Parteien ansprechen und dringend um Ihre wohlwollende Unterstützung bitten.
Aus den oben genannten Gründen richten wir an unsere geehrten parlamentarischen Vertreter die große und wichtige Bitte, sich rasch für eine Verbesserung dieser immer schlimmer werdenden Situation einzusetzen, sowie den folgenden Antrag auf Schaffung eines eigenen „Anti-Mobbing-Gesetzes" (AMG) zu begutachten und auch durchzusetzen.
Im Komitee, welches für diese Initiative gebildet wurde, sind folgende Personen, vertreten:
Siehe Blatt II
GESETZESANTRAG
Alle 1520 Personen, die auf den beiliegenden 143 Stück Unterschriftsblättern unterzeichnet haben, stellen, gem. GOG 1975, BGBL, Nr. 410, folgenden Antrag an die Republik Österreich, bzw. an das Parlament und bitten um eine positive Behandlung der folgenden XI Punkte im Nationalrat:
I. Schaffung eines „Anti-Mobbing-Gesetzes"
als Bundesgesetz (AMG),
mit den enthaltenen Punkten von II.-XI.
Eine Zusammenfassung, der bereits bisher bei Mobbing zutreffenden
Gesetze, unter einem einzigen „Titel".
Einige derzeit bestehende und betroffene Gesetze. Siehe Zusätze.
II.
Verankerung der Beweislasterleichterung. Angeblich
kann es, zumindest
in
Deutschland, auch zu einer Beweislastumkehr kommen.
III. Festsetzung eines hohen Strafrahmens für die Täter.
Gemessen am
Zeitraum und der Intensität der Handlungen. Zum Beispiel.:
Jahre,
Monate,sowie an den gesundheitlichen Auswirkungen, nach
Verletzungsgrad, laut versicherungsrechtlicher Bestimmungen. Physische
und psychische Schmerzen sind ja in letzter Zeit schon gleichwertig zu
behandeln!
IV. Verjährungsfrist für den
Straftatbestand Mobbing: Mindestens fünf Jahre!
Dabei ist zu berücksichtigen ist, dass es Mobbingopfer geben
kann, welche
durch
die Mobbinghandlungen so schwer erkranken wurden, dass
sie
nicht in der Lage sind, einen derartigen Prozess gesundheitlich über
längere Zeit
durchzustehen. Daher sollte die benötigte und bestätigte
Zeitspanne
die Verjährungsfrist verlängern. Siehe Zusätze.
V. a. Sicherung, dass ein Mobbingopfer bei Gericht nach seinem
„Mobbing-Tagebuch" vorgehen darf.
b. Mehr Zeitrahmen für die
Mobbingopfer, um über die Vorfälle,
vor Gericht ausführlicher berichten zu
können.
c. Schaffung der Möglichkeit,
dass das „Mobbingopfer" selbst
Fragen stellen, bzw. auf falsche Aussagen, sofort eine Antwort
bzw. Richtigstellung geben darf.
d. Recht der „Mobbingopfer" auf Schonung im Strafverfahren und
auf Gewähren eines „Opferschutzes"!
VI. Verpflichtung zum
Ersatz aller durch „Mobbing"
entstandenen
Kosten durch
die „Mobber".
a. Sämtliche
Kosten der Mobbingopfer. Z.B.: Schmerzensgeld, Verdienstent-
gang,
Medikamente, Arzt- und Heilungskosten, sowie Spätfolgen.
b. Gleiche Hilfe und Entschädigung - auch
für Familienangehörige oder
legitime Lebenspartner der Opfer.
c. Alle Aufwendungen der Krankenkassen, Behörden, usw. Siehe Zusätze.
d. Alle Kosten des
Dienstgebers von Mobbern und deren Opfern,
sofern er nichts davon gewusst hat. z.B.: Geschäftsentgang,
Imageverlust
usw. Siehe Zusätze.
VII.
Ein Verbot Schulungen/Vorträge- „wie man am
besten mobbt",
durchzuführen. Siehe
Zusätze.
VIII.
Schutz und Anerkennung jener Personen, die „Mobbinghandlungen"
aufzeigen,
also Zivilcourage haben. Siehe Zusätze.
IX. Verstärkung von Präventionsmaßnahmen im Umgang mit „Mobbing".
Eine
entsprechende psychologische Schulung, bzw.
Weiterbildung
für Personen,
die Mobbinghandlungen verhindern und
bereinigen
können.
a. Beginnend bei den
Bediensteten in Kindergärten, Horten, Schulen,
Universitäten, Ämtern,
Betrieben , Ärzten, Rechtsanwälten, Richter
und
so
weiter. Ganz besonders für Betriebsräte, Personalvertreter
und
Betriebsärzte.
b. Ausbildung von „Mobbingexpertenlnnen"
(Mobbingbeauftragte) die von
Kindergärten, Schulen, Betrieben und sonstigen Institutionen,
sowie von
„Mobbing-Opfern"
angefordert werden können.
X.
Widerruf der ehrverletzenden Äußerungen/Handlungen.
„Mobber"
müssen ihre
ehrverletzenden Äußerungen und Handlungen durch mediale
Veröffentlichung in ganz Österreich,
nach den geltenden Regeln, widerrufen.
XI.
Aufnahme dieses „Anti-Mobbing-Gesetzes",
in das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Siehe
Zusätze.
Eine ganz große Bitte von uns ist,
dass der Erstunterschreiber und eventuell
einige weitere von ihm genannte Personen, an der Schaffung eines neuen
„Anti-Mobbing-Gesetzes", mitwirken darf, bzw. dürfen.
Vor kurzem wurden zwei Vorschläge zum Punkt I. des Antrages gemacht.
Vorschläge zu Punkt I.:
A. Schaffung eines „Gewaltschutz-Gesetzes",
in dem als eigener Paragraph
für „Mobbing",
die Punkte von II. - XI. enthalten sein müssen.
Derzeit wird
ja sehr viel über ein neues „Gewaltschutzgesetz"
gesprochen.
Eine
bekannte Richterin und Autorin ist der Meinung, dass es günstiger wäre,
den
Paragraph „Mobbing" in einem „Gewaltschutz-Gesetz"
einzubinden.
B. Änderung des
bisherigen „Anti-Stalking-Gesetzes" auf
„Anti-Stalking- und Mobbing-Gesetz". Wobei wieder
unsere Punkte II. bis
XI.
enthalten sein müssten.
Bei einem
positivem Gespräch, mit zwei sehr kompetenten Personen der
AK-Zentrale,
wurde angedacht, das „Anti-Stalking-Gesetz", auf
„Anti-Stalking
und Mobbing-Gesetz" zu ändern. Dabei ginge es, aus unserer
Sicht,
um eine Kosten- und Zeiteinsparung und Arbeitserleichterung.
Wenn die gesetzgebende Körperschaft einen der
folgenden zwei Vorschläge,
A. oder B., für sinnvoller
erachten, ist man damit einverstanden, sofern unsere
Bitten und Forderungen darin enthalten sind.
Unsere
Initiative wurde zum raschen Schutz für „Mobbing-Opfer"
durchgeführt.
Wir
sind mit jeder der drei Möglichkeiten einverstanden. Welche für die „Mobbing-
Opfer" und die geschätzten Rechtsexperten unserer
Bundesregierung die
Beste ist, ersuchen wir unsere werten Damen und Herren AbgeordnetenInnen,
wohlwollend
zu entscheiden.
Ganz wichtig ist uns aber, dass sehr rasch und effizient geholfen wird.
Folgende
weitere Vorschläge möchten wir
unterbreiten, die aus unserer
Sicht eine sehr große Hilfe wären:
1.
Schaffung eines „Hilfsfonds"
zur rechtlichen und finanziellen Hilfe für
Mobbingopfer und deren Angehörigen. Auch
für Spätfolgen!
2.
Bei „Mobbing-Prozessen",
eine ehemals „betroffene" Person als
BeraterIn beizuzuziehen.
Es wäre bestimmt
sehr dienlich, wenn eine Person mit einschlägiger
Erfahrung
aus der Praxis, zu Verhandlungen bestellt werden könnte. Als
„Sachverständige/r",
so wie in vielen anderen Bereichen üblich.
3. Generelle
Aufzeichnungen der gerichtlichen Verhandlungen in Bild und
Ton.
Dies
wurde auch schon allgemein in den Medien gefordert und wäre,
generell
bei allen Prozessen, in erster Linie für die
Gerichtsbarkeit, aber auch
für alle
weiteren Prozessbeteiligten, äußerst wichtig
und hilfreich.
4. Eine bessere medizinische Unterstützung für Mobbingopfer und für
deren Angehörigen.
Zum Beispiel:
Seit
einigen Jahren gibt es eine ,,Psychotherapie auf Kranken-
schein", diese ist aber kontingentiert und
dadurch fast nicht zu bekommen,
bzw. nur mit sehr langen Wartezeiten.
5. Daher
die Errichtung von mehr „Psycho-Somatischen"
Stationen in ganz
Österreich. Zumindest einige Stationen sollten in größeren Krankenhäusern
inkludiert
sein, weil es für viele Patienten eine große „Hemmschwelle"
bedeutet,
wenn diese getrennt geführt werden! In N.Ö. wäre es z. B.
ganz
dringend,
wenn das Landeskrankenhaus St. Pölten eine derartige Einrichtung
hätte. Eine geringere
Entfernung zum Wohnort ist sehr wichtig, weil
sonst zu hohe Fahrtkosten bei der An- und
Abreise, auch bei Heimfahrten
an
Wochenenden oder für die Besucher entstehen, aber auch wegen
der
unnötigen
Umweltbelastung.
Zusätze zum Vorwort:
A. Von „Mobbing" spricht man erst, wenn Schikanen, in welcher Form auch immer, an ein und der selben Person, über einen Zeitraum von ca. 6 Monaten, durchgeführt werden. Bei gehäuftem Vorkommen, kann aber diese Zeitspanne auch wesentlich kürzer sein. Wenn Mobbing durch Vorgesetzte geschieht, sagt man dazu „Bossing". Von unten nach oben = „Staffing". Mobbing innerhalb einer Arbeitsgruppe nennt man „Clanning". Im englischen Sprachraum spricht man auch von „Bullying"- dazu auch die Begriffe: bullies,, to bully, anxious bullies, victims u. bully/victims. In Amerika sagte man anfangs „Harassment" dazu. Es sind Diskriminierungen, Sekkaturen usw. e. Wenn es aber zu schwereren Straftaten kommt, nennt man dies „Whistleblowing". Neu ist der Name „Cyber-Mobbing". Er steht für Mobbinghandlungen per „Internet".
Angeblich kommt der Begriff „Mobbing" ursprünglich aus dem Lateinischen - „mobile vulgus" = wankelmütige Masse. In Schweden entstand das Wort Mobbning". 1972 wurde dort der Name „Mobba", sowie in deutsch- und englischsprechenden Ländern der Name „Mobbing" eingeführt. Dieser wird nun fast international verwendet.
Wer sind typische Opfer? Mobbing kann alle treffen. Besonders
gefährdet sind aber Menschen mit viel Engagement,
Tüchtigkeit,
Beliebtheit und viel Freude an der Arbeit.
Wer mobbt? An oberster Spitze der "Mobbinggründe"
steht der Neid und Eifersucht, sowie die eigene berufliche
oder sonstige Unfähigkeit der Täter.
Experten meinen, dass „Mobber" zumindest ein unbewältigtes
Problem haben. Dazu kommen Minderwertigkeitskomplexe, unsoziale Einstellung, finanzielle
Gründe und noch
viele Weitere.
Wie viele sind betroffen: In einer Erhebungen von 2008 sprach man von rund 300.000 Personen, betonte aber, dass die Dunkelziffer enorm hoch ist. Laut Statistik von 2008 ca. 8-10 Prozent der ArbeitnehmerInnen. Derzeit gibt es etwas über 4 Millionen Arbeitnehmerlnnnen. Im ORF II, wurde am 26.05.09, von 10% der ArbeitnehmerInnen gesprochen, also rund 400.000. Wenn man als Dunkelziffer nur ca. 200.000 dazu zählt, sind dies ca. 600.000 Beschäftigte. Leider kommen dazu noch die vielen unter Mobbing leidenden Kindergarten- u. Schulkinder, sowie sonstige von Mobbing Betroffene Personen. Gering geschätzt cirka 200.000. Also bisher ca.800.000. Aber im Durchschnitt leiden mindestens zwei Angehörige der Opfer mit. Dies wären ca. weitere
1,600.000. Ergibt rund 2,400.000. Daher muss man derzeit von mindestens über 2 Millionen Menschen ausgehen, die durch „Mobbing" zum teil schwer krank gemacht, oder sogar in den Tod getrieben wurden. Bei unserer POST sind es, nur die durch das Fernsehen bekannten Fälle, 800 Mitarbeiter die schon seit 5 Jahren gequält werden. Wie hoch dort erst die Dunkelziffer sein muss? Leider hat auch dort eine Prävention nicht geholfen.
B. Der bedeutendste Kämpfer gegen Mobbing war der deutsche Psychologe Prof. Heinz Leymann. Er schrieb sehr viele und gute Bücher zum Thema Mobbing. Leymann erreichte in Schweden, 01.03.1994, eine gesetzliche Verordnung des Arbeitsschutzamtes, in dem der Arbeitgeber verpflichtet ist, Mobbing zu unterbinden. Seit 1996 werden hohe Strafen auf Mobbinghandlungen verhängt. Auch in Frankreich. Norwegen. Finnland, Australien. USA und angeblich auch in weiteren Staaten, gibt es bereits gesetzliche Regelungen. In der Schweiz gibt es seit 01.01.2000 eine rechtliche Verbesserung. Auch in Deutschland gibt es kleine Erfolge.
C. Zum neuen „Anti-Stalking-Gesetz" kann man nur danken und gratulieren. Es ist gut und wichtig. Man sieht ja schon die ersten Erfolge. Der Wunsch nach einem eigenen „Anti-Mobbing- Gesetz" erfolgt aus genau dem gleichen Grund. Nämlich der rechtlichen Vereinfachung für die Gerichtsbarkeit, für die Mobbingopfer, natürlich auch für Firmenchefs usw.
„Stalkingtäter" betreiben auch Mobbinghandlungen! Der große Unterschied ist der, dass „allgemeines Mobbing" um etwa das 10-fache öfter vorkommt.
D. Leider gibt es über die Straftat „Mobbing" keine exakte Statistik. Diese wäre aber sehr wichtig! Es waren auch keine Daten zu bekommen, wie viele „Anzeigen/Klagen" wegen Mobbing gemacht wurden, beziehungsweise wie viele davon gewonnen wurden.
E. Siehe Liste einiger Medienberichte zum Thema
Mobbing: Angst, Stress, Krankheiten,
wirtschaftliche Verluste für„Mobbingopfer
U.Unternehmer" usw. Siehe Beilage Nr. 4.
Es
gibt natürlich auch viele gute Bücher zum
Thema Mobbing.
Zum
Beispiel: „Ausgemobbt!" von Smutny/Hopf.
Zusätze zum Antrag:
Zu Punkt I., A. Siehe „Gleichbehandlungsgesetz
der Europäischen Gemeinschaft",
2000/78
EG, Artikel 13/4.
Manche Rechtsexperten sagen zum Beispiel:, „Mobbing ist Folter" und einem „Arbeitsunfall" gleich zu setzen.
Zu Punkt I., B. Einige bisher bei Mobbing anzusprechende Gesetze: StGB - §§ 7, 83, 84,
86, 88, 105,107, 111 bis 116, 118, 126a, 127, 135, 146
und 223. ABGB - §§ 879, 859, 1157, 1293, 1295, 1298, 1311, 1323, 1324, 1325, 1326,
1330, 1330, 1331, 1490.
AngG - §§ 16, 17, 18.
Arbeitsmarktrecht, GewO - § 76 1859, ArbVG- § 37-39, 101,
und LArbG, StPO - §§ 46, 48, 86, 90, 90a,
92, 364, 390, ZPO - §§ 63 ff
(Verfahrenshilfe). Siehe auch Beilagen Nummer 2 von
1. bis 3., sowie auch Anlage Blatt 1.
Zu Punkt IV.: Ursprünglich war an eine Frist von 10 Jahren gedacht. Dann ging ich davon aus, dass viele „Mobbing-Opfer" nicht so rasch klagen wollen, weil man immer auf eine interne Klärung hofft. Je länger man aber wartet, umso schlimmer werden die gesundheitlichen Probleme. Es kann sehr leicht sein, dass man dann einen Prozess nicht mehr durchstehen würde.
Zu Punkt VI., c u. d: Durch diese Forderungen stünden allen Krankenkassen wesentlich mehr Geld zur Verfügung, weil die „Mobber" alle entstandenen Kosten ersetzen müssten. Gleiches gilt auch für unsere Unternehmer bzw. für die gesamte Volkswirtschaft unseres Landes. Der extreme finanzielle Schaden ist ja in beiden Fällen bekannt.
Zu Punkt VII.
Wir finden, dass derartige Beratungen eine Anstiftung zu gesetzwidrigen Handlungen sind.
Zu Punkt VIII.
Bestellung einer Vertrauensperson für die Bekanntgabe von Mobbingfällen. Zum Beispiel: Beim ÖGB, derAK oder bei den Gerichten, sowie Schutz seitens Firmenleitung. Es soll verhindert werden, dass Menschen mit Anstand und sozialem Empfinden, selber zum „Mobbing-Opfer" werden.
Zu Punkt IX. Präventionsmaßnahmen und Schulungen:
Um Mobbing zu verhindern und auch zielführend helfen zu können, bedarf es noch mehr Infor-mationen.
An den
Hochschulen besonders für Welthandel-, Jus- und
Medizinstudenten. Für die Fach- und Hausärzte, bezüglich der
Auswirkungen von Mobbing. Denn ganz besonders wichtig ist, dass bereits die
Hausärzte, die „psychischen Ursachen der physischen
Auswirkungen", ihrer
Patienten hinterfragen. Dadurch könnte viel Leid abgekürzt werden.
Wie Experten meinen, wäre dazu ein „Tarifansatz"
für ärztliche
Aussprache" sehr wichtig.
Achtung! Seit vielen Jahren setzen manche Hilfsorganisationen
punkto „Mobbing" ausschließlich auf präventive Maßnahmen.
Leider bisher mit wenig Erfolg, denn die Mobbinghandlungen nehmen weiterhin
sehr rasch zu. Es muss endlich etwas zur „sofortigen
Hilfe" getan werden. Man kann doch nicht rund 2
Millionen Menschen, die dringend Hilfe und Schutz benötigen,
einfach noch weiter leiden lassen, wenn seit Jahren eine rein präventive
Arbeit nicht greift. Dies ist auch sicherlich nicht im Sinne
unserer Gesetzesvertretung. Manche, für eine Hilfe
zuständige Personen und Organisationen wollen ein „AMG"
sogar verhindern. Meinen noch immer, dass man nur mit Prävention klar
machen kann, dass man „Mobbinghandlungen" unterlassen soll.
Dies wäre ja herrlich. Aber bei dieser Meinung wären alle
Gesetze unnötig! Obwohl auch wir sehr für weitere zusätzliche präventive Maßnahmen sind.
„Denn das Eine schließt das Andere
nicht aus"!
Zu Punkt XI. Der ÖGB und die AK sind natürlich nur für ihre Mitglieder, zuständig. Daher wollen sie eine Verankerung des „Anti-Mobbing-Gesetzes" im „ArbeitnehmerInnenschutzgesetz". Dies wäre auch sehr wichtig
Anmerkung: Wie wichtig der Gewerkschaft eine gesetzliche Regelung bezüglich „Mobbing"
ist, kann man dem, als einzige Beilage zum Anhang Nr. 4 beigefügtem Zeitungsartikel, aus der
„Solidarität" vom April 2009, entnehmen.
Unser Ziel ist, allen „Mobbingopfern" zu helfen. Von Kindern bis zu älteren Menschen! Auch
Unternehmern.
Nochmals bitten wir alle abgeordneten Damen und Herren, zum österreichischen Nationalrat und Bundesrat, sowie alle weiteren Personen die an einer Gesetzes-bildung mitarbeiten werden, inständig um Ihre rasche Hilfe!
Es wäre doch schön, wenn Kinder wieder ohne Angst in den Kindergarten gehen, sich Schüler und Schülerinnen in der Schule voll auf das Lernen konzentrieren und alle arbeitenden Menschen wieder gesund und mit Freude ihren Beruf ausüben könnten.
Ein „Anti-Mobbing-Gesetz" - unter welchem Titel auch immer geschaffen - wäre ein
ganz großer und wichtiger Schritt in diese Richtung und die vordringlichste, sowie auch am raschesten hilfebringende Präventionsmaßnahme.
Für alle Personen, die bei dieser Bürgerinitiative mitgeholfen haben, wäre es die große Erfüllung und ein hoher Lohn für ihren Einsatz.
Mit großer Hoffnung auf Ihr Verständnis und mit sehr freundlichen Grüßen, alle Unterfertiger dieser Bürgerinitiative, sowie die Mitglieder des Komitees.
Stellvertretend für alle Personen die diese „Bürgerinitiative" unterschrieben und/oder mitgeholfen haben, unterfertigen diesen Antrag folgende Personen aus dem Komitee:
Beilagen:
Beilagen Nummer 1:
Die zum Antrag gehörenden Unterschriftsblätter und auch unterzeichneten Unterschriftsblätter.
Beilagen Nummer 2/1-3:
Stichwortlisten
über die vielen
Gesetzesverstöße bei Mobbing von Dr. Peter Wickler und einer
eigenen
Aufstellung.
Beilage Nummer 3/1-2:
Gesetzwidrige Vorkommnisse - ein Beispiel aus der Praxis.
Beilage Nummer 4:
Einige Titel von Medienbeiträgen zum Thema „Mobbing".
Nochmals vielen Herzlichen Dank!
Ihr dankbarer und hoffnungsvoller
e.h.
auch
im Namen aller Unterschreiber dieses Gesetzesantrages, sowie den werten
Komiteemitgliedern
Melk, 18.06.2009
Kontakt:
Erstunterschreiber,
Plutsch Walter, 3390 Melk, Anselm Schrambgasse 6
Tel.: 0676 5633600
E.M.: plutsch.walter@tmo.at
mit freundlicher Unterstützung von Ing. H. Gradwohl GmbH, 3390 Melk
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