13/BI XXIV. GP
Eingebracht am 18.09.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Formblatt für eine Bürgerinitiative
BÜRGERINITIATIVE betreffend
Einbringung eines Antrags auf Prüfung der
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 2,
Satz 4 des |
Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer
Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
Die
Unterzeichneten beziehen eine Pension von einer Pensionskasse (
Leistungsberechtigte) oder
2.578 Geschädigte haben daher
am 2.6.2009 beim VfGH beantragt, den § 1 Abs. 2, Satz 4
des
Das würde im konkreten Fall bedeuten: •
Sie berufen dagegen in 2.Instanz und regen beim OLG an, den entsprechenden
Text im PKG •
Andernfalls müsste die außerordentliche
Revision beim OGH beantragt werden. Es ist offensichtlich, dass viele
Pensionskassen-Pensionisten den Ausgang dieser möglicherweise |
ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, einen Antrag an den VfGH
auf Feststellung der |
Schutzverband
der Pensionskassenberechtigten
Wien, am 18. September 2009
Sehr verehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete zum Nationalrat,
die
Pensionskassenberechtigten haben in den letzten zehn Jahren bis zu 45%
Pensionskürzungen erlitten.
Schuld daran sind die Rahmenbedingungen (genehmigt von BMF
bzw.
FMA) und die gesetzliche Vorgabe, die in Österreich - was
einzigartig in Europa ist - das
gesamte Risiko ausschließlich nur den
Anspruchsberechtigten überantwortet, ihnen aber
andererseits keinerlei Eingriffsmöglichkeit zugesteht. Sie müssen also
hilf- und schutzlos
zusehen,
wie ihr in thesaurierten Lohnbestandteilen angespartes Kapital dahinschmilzt, während
die Pensionskassen
von jeglicher Ergebnisverantwortung frei sind.
Leider hat die vom Finanzminister eingesetzte Reformkommission zum
Pensionskassenwesen
außer
kosmetischen Eingriffen wenig, für die derzeit bereits im System
Betroffenen jedoch gar
nichts
gebracht.
Die Unterzeichneten fordern daher die Schaffung der gesetzlichen
Voraussetzung dafür, dass
das Pensionskapital aufgrund individueller Entscheidung herausgenommen werden
kann, um
selbst für eine entsprechende Veranlagung zu sorgen.
In diesem
Sinne ersuchen wir Sie um die Einbringung eines Antrages auf Prüfung der
Verfassungsmäßigkeit des §1 Abs.2, Satz4
des Pensionskassengesetzes beim Verfassungs-
gerichtshof
- wie in der heute überreichten Bürgerinitiative
ausgeführt.
Für die Bürgerinitiative:
Schutzverband der Pensionskassenberechtigten - pe|ka|be
Dr. Karl Pour Dr. Maximilian Arbesser DI Günther Konecny
Vorsitzender 1. Stv. Vorsitzender. 2. Stv. Vorsitzender
PS: Zum Einlesen in die Problematik fügen wir 4 Informationen bei:
• ½ Million Pensionskassenberechtigte von der Regierung vergessen - Reform gescheitert
•
Die Großen waren gierig - die Kleinen zahlen die
Zeche (Replik auf Prof.Mazal im
Standard)
•
Die Wahrheit über das österr.
Pensionskassenwesen (pe|ka|be-APA-Aussendung
v.27.8.09)
• Grafik zur Verlustentwicklung
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Schutzverband
der Pensionskassenberechtigten
1/2 MILLION PENSIONSKASSENBERECHTIGTE
VON DER REGIERUNG VERGESSEN -
REFORM DES PENSIONSKASSENWESENS IN
ÖSTERREICH GESCHEITERT !!!
►
Bisherige Verluste von bis zu 45% gegenüber den
seinerzeit
vertraglich zugesicherten Pensionszahlungen bleiben unberücksichtigt.
►
Der Vorhabensbericht der Bundesregierung für eine Reform
des
Pensionskassenwesens (Juli 2009) bringt für die Ansprüche von 1/2
Million
Anwartschaftsberechtigten und über 40.000
Beziehern einer
Pensionskassen-Pension keine Sanierung. Es sind
tatsächlich nur
kosmetische Korrekturen zu Lasten der künftig
Berechtigten angedacht.
►
Der Staat verleugnet seine politische Verantwortung, obwohl er
die Bedingungen aller Verträge genehmigt, das
Pensionskassengesetz
rückwirkend verschlechtert und in Aufsicht und Kontrolle
versagt hat.
►
6.000 Unterschriften in einer Petition betroffener Pensionisten sowie
die Vorschläge des
Seniorenrates wurden von der Regierung und von der
vom BMF einberufenen „Reformkommission"
ignoriert.
WIR FORDERN DAHER
SOFORTHILFE FÜR DIE GESCHÄDIGTEN:
► steuerliche
Maßnahmen zur Abfederung der hohen, bereits
erlittenen
Verluste
► Einführung einer „Mindestertragsgarantie Neu" zur
Disziplinierung der Pensionskassen
Oder - als letzten Ausweg: Möglichkeit der
steuerbegünstigten
Auszahlung
des noch vorhandenen Kapitals
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Die Großen waren gierig, die Kleinen zahlen die Zeche!
Ein Zurechtrücken der „falschen Erwartungen" als
Replik auf Wolfgang Mazal („Gutgläubig oder gierig?", DER
STANDARD, 10.07.)
Ist der angesehene Arbeitsrechtsprofessor Mazal zum
Pressesprecher des österreichischen Finanzministers
mutiert? Wen hat er mit seinen Ausführungen zu Josef Broukals bitterer Anklage gegen
das versagende
Pensionskassensystem im Visier? Wohl nicht im Ernst die Betroffenen, jene
bisher rund 45.000 Landsleute, die
bereits Pensionskürzungen um bis zu 45 % gegenüber den zugesagten Pensionen erfahren
haben, und denen er
empfiehlt dieses
klar gescheiterte System nicht kaputt zureden? Und „Welchen Experten" sollen sie
seiner
Empfehlung nach
angesichts des Pensionskassendesasters „vertrauen"?
Alle hätten in den 90er Jahren geglaubt, dass
die an den Finanzmärkten angelegten
Firmenpensionen jedes Jahr
acht Prozent Ertrag bringen können,
meint Professor Mazal am 10. Juli. Und die Entscheidungsträger seien in
voller Kenntnis der Risken von der Hoffnung
getrieben gewesen, mit Hilfe des Kapitalmarkts zu höheren
Leistungen zu kommen. Die wirklichen
Entscheidungsträger von damals aber haben in der Regel
Pensionszusagen außerhalb des Systems wie auch Prof.
Mazal, dessen heute mahnende Stimme in den 90er
Jahren wohl nicht
zu hören war. Wirklich an das
Ertragswunder wollten nur die Firmen glauben, die ihre
Pensionslasten möglichst günstig auslagern, und die
Pensionskassen, die das Geschäft mit den großen
Kapitalübertragungen machen wollten, aus Gier
und nicht gutgläubig - vollkommen richtig,
Herr Professor. Die
große Masse der heute und in
Zukunft betroffenen Pensionisten aber als gierig darzustellen, verdreht die
Tatsachen. Hier wird das Klischee von
den Privilegierten, das in weiten Bevölkerungskreisen mangels
Faktenkenntnis kursiert, missbräuchlich benutzt und die öffentliche Meinung manipuliert!
Tatsache ist, dass es
sich viele Manager richten konnten,
weitestgehend in den alten Systemen zu bleiben. Wer es sich aber nicht
richten konnte, das sind die 100.000en Österreicherinnen, deren
durchschnittlicher Betriebspensionsanspruch
zwischen 100 und 500 Euro monatlich liegt - und diese Durchschnittspension ist
wegen des unzulänglichen und
grob fahrlässig
praktizierten österreichischen Pensionskassensystems inzwischen
dabei, auf die Hälfte
zusammenzuschmelzen.
Arbeitgeber und
Betriebsräte haben seinerzeit über die Köpfe der Betroffenen hinweg „Verträge zugunsten
Dritter" mit
den Pensionskassen abgeschlossen, die inzwischen längst den Beweis erbracht haben,
"Verträge zu
Ungunsten der Betroffenen" zu
sein.
Das System nicht kaputtreden? Niemand redet das System an
sich kaputt. Aber, wie Prof. Mazal richtig
schreibt, wurden in Österreich
die wesentlichen Parameter für ein Funktionieren des Pensionskassensystems
ignoriert. Verantwortlich sind die übertragenden Firmen, die
Pensionskassen und der Staat, der die
unsachgemäße Handhabung des Systems
genehmigt und durch seine Gesetzesnovellen 2003/2005 den Schaden
noch maximiert
hat. Die unschuldigen Opfer dieser Handlungsweisen sind jene 100.000en
Leistungs- und
Anwartschaftsberechtigten,
die - und das muss einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, bevor es wieder
zu
spät ist - auch
nach der derzeit im Gespräch befindlichen „Pensionskassen-Reform"
auf der Strecke bleiben
werden. Denn auch die soeben diskutierten Reformvorschläge werden höchstens
jenen Sanierung bringen, die
neu in das Pensionskassensystem eintreten.
Daher ist die Forderung nach Firmennachschüssen und vor allem
steuerlichem
Entgegenkommen nur recht und billig! Prof. Mazal muss das in seinem Beitrag
unter „wir müssen
das System eben reformieren"
(sic!) wohl gemeint haben? Denn anders geht es nicht, „wenn die
Kapitalmärkte
heute nicht mehr wie erwartet
funktionieren".
Der Staat als
Ansprechpartner käme nur in Frage, wenn es die Budgetlage zulässt? Im Vergleich zu den
derzeitigen Belastungen des
Staatshaushalts, die für weite Bereiche ohne Umschweife in Kauf genommen
werden, Stichwort: Bankenmilliarden, nehmen sich etwaige Hilfen für
die lebenslang geschädigten 10.000en
Pensionisten wie Sandkörner in der Wüste aus. Noch unverständlicher ist es daher, dass in der
Reformdiskussion
konstruktive Vorschläge,
wie das Pauschalsteuersystem des Seniorenrats, die sogar temporär
einen
konjunkturell sinnvollen Steuermehrertrag ermöglichen, bisher glatt abgelehnt
wurden. Dazu schweigt
Herr Professor.
Günter Braun, Pressesprecher des PEKABE - Schutzverband der Pensionskassenberechtigten
Die Wahrheit über das
österreichische
Pensionskassenwesen
Utl.: Reformvorhaben negiert bisher die wirklichen Ansatzpunkte =
Wien (OTS) - Pensionskassenpensionen bzw. -anwartschaften sind
grundsätzlich keine
"freiwilligen Sozialleistungen" , wie vom
Fachverband der Pensionskassen fälschlicherweise
immer wieder
behauptet
wird, sondern thesaurierte Gehaltsbestandteile. Beim
Großteil
handelt es sich um vertraglich zugesagte Betriebspensionen,
die in Pensionskassen ausgelagert wurden und so von der
ursprünglichen
"Leistungsorientierung", also einer garantierten
Pensionshöhe
mit kollektivvertraglicher jährlicher Erhöhung,
hinter
dem Rücken der Betroffenen in eine
"Beitragsorientierung"
umgewandelt,
d.h. in ihrer künftigen Höhe dem Roulette der
Kapitalmärkte
ausgeliefert wurden. Nutznießer waren
nur die
(ehemaligen) Dienstgeber, die sich Milliarden ihrer vertraglichen
Verpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern erspart
haben.
Verantwortlich
für die inzwischen desaströsen Folgen dieser
"Umwandlung" ist aber der Staat,
der die Rahmenbedingungen für die
Transfers in Pensionskassen gesetzlich abgesegnet hat. Aber auch die
Pensionskassen
selbst, die jetzt gerne "ihre Hände in Unschuld
waschen", dürfen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Sie
haben seinerzeit vielleicht sogar wider besseres Wissen, zumindest
aber höchst
leichtfertig unrealistisch überhöhte
Rechnungszinsen
geboten, um das Geschäft mit den großen
Firmentransfers an sich zu
ziehen.
Die
Pensionskassen heute als Opfer der Finanzkrise hinzustellen, wie
es der Fachverband der Pensionskassen immer wieder versucht, ist
allerdings purer Zynismus! Seit 2000 haben die Pensionskassen statt
der ursprünglich versprochenen bis zu 7,5%
Nettoperformance nicht
einmal 1,5% im Jahresschnitt erwirtschaftet. Der vom Fachverband
immer wieder
angeführte
"Durchschnittszins von 5,7% seit 1990 (dem
Start der Pensionskassen) " ist
insofern falsch, als dabei die
Kapitalentwicklung unberücksichtigt bliebt: in den
Neunzigerjahren
wurden mit
einen verschwindenden Teil des seit der Jahrhundertwende
verwalteten Gesamtkapitals teilweise sogar
zweistellige Erträge
erwirtschaftet. Mit den großvolumigen Zielübertragungen
ab 1999 ging
es aber mit den Erträgen steil bergab. Eine
Durchschnittszinsberechnung
ohne entsprechende Kapitalgewichtung, ist
daher grob fahrlässig und bewusste Irreführung
der Öffentlichkeit!
Natürlich begrüßen die Pensionskassen den
Vorhabensbericht der
Bundesregierung zur Reform des
Pensionskassengesetzes, ist es ihnen
doch gelungen, sich in der
Reformkommission im Finanzministerium über
Gebühr durchzusetzen, d.h. Verluste der
Betroffenen in der Höhe bis
zu 45% werden mit einem Achselzucken übergangen
und festgeschrieben,
für die Zukunft - aber das hilft natürlich
der guten halben Million
derzeitiger Pensionskassenkunden gar nichts - werden nur
Reformschritte angedacht, die die Absicherung der Pensionskassen
weiter
verbessern - inwieweit sie allerdings den
Pensionskasssenberechtigten nützen sollen,
ist nicht ersichtlich. Die
als wichtigstes Reformergebnis hochgejubelte sogenannte
"Garantiepension" garantiert angeblich lebenslang eine
gleichbleibende
Pension. Geflissentlich verschwiegen wird dabei aber,
dass allein der zugehörige
Rechnungszins (RZ) von 2,5% für alle
PK-Berechtigten mit aktuellen RZ zwischen 5% und 6,5% (ca. 250.000
Betroffene) - eine Kürzung ihrer Start- bzw. jetzt
ausbezahlten
Pension um
25% bis 40% bedeutet. Auch die Konsequenzen der für
die
Garantiepension vorgesehenen Schwankungsrückstellung
von ca. 15%
werden
verheimlicht: das bedeutet nämlich eine weitere Kürzung der
Pension um 15%. Es wird natürlich
auch nicht erwähnt, dass die
aktuellen Sterbetafeln sofort in voller Höhe
zuschlagen - nochmals
durchschnittlich etwa 4%. Insgesamt kostet somit der Umstieg auf die
Garantiepension sofort 40% bis 50% der ohnedies schon drastisch
reduzierten Pension des Jahres 2009. Und von einer
Inflationsabsicherung ist natürlich keine Rede - hier muss
einmal
unmissverständlich festgestellt werden: eine
Altersversorgung, die
keine Kaufkraftgarantie bringt, verdient diesen Namen nicht!
Pekabe protestiert dagegen, dass die Rechte von Hunderttausenden
Betroffenen
mit Füßen getreten werden und
bei der geplanten Reform
unberücksichtigt
bleiben sollen und fordert daher weiterhin:
- steuerliche Maßnahmen zur Abfederung bereits entstandener Verluste
- Einführung einer "Mindestertragsgarantie Neu"
- Oder:
Möglichkeit der steuerbegünstigten
Auszahlung des noch
vorhandenen Kapitals.
Rückfragehinweis:
Günter Braun, Pressesprecher des PEKABE,
Mailto: pressesprecher@pekabe.at
Tel. 0699 - 111 58 699
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OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
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Schutzverband
der Pensionskassenberechtigten
Pensionskassenreform: Forderungen an die Regierung
Das Pensionskassenwesen auf Basis des aktuellen Pensionskassengesetzes ist unter den derzeit
geltenden Rahmenbedingungen als gescheitert zu betrachten.
Zudem zeigt eine im Auftrag der AK-Wien von Mag. Gerald Klec erstellte Vergleichsstudie
europäischer Pensionskassensysteme, dass Österreich das einzige Land ist, in dem die
Anwartschafts- und Leistungsberechtigten (ALB) das Risiko bezüglich der Verfehlung der
planmäßigen Erträge allein zu tragen haben.
Bevor aber eine Reform der gesetzlichen Basis des Pensionskassensystems beschlossen wird, muss
die Sanierung der bestehenden Verträge zur Absicherung der finanziellen Altersplanung von
100.000en Familien erfolgen.
Nachstehende Maßnahmen sind unumgänglich:
1. Abfederung bereits entstandener Verluste durch Entrichtung einer
Pauschalsteuer in
Höhe des halben Steuersatzes auf die
PK-Jahrespension (16% bis 20%) und
anschließende
Steuerfreiheit der PK-Pension
Damit wären allerdings nur Teile der Verluste der Vergangenheit ersetzt.
2. Einführung einer wirksamen und realistisch definierten jährlichen Mindestertragsgarantie
Die Kosten sind im Schadensfall von den Pensionskassen zu tragen.
Zur Erhöhung des Eigenkapitals von 1% auf 4% sind die Aktionäre zu verpflichten. Eine Belastung
der PK-Berechtigten - wie derzeit gehandhabt - wird von pekabe strikt abgelehnt.
3. Die verbindliche Befreiung der bereits in Pension befindlichen Berechtigten
von der
Dotierung einer Schwankungsrückstellung, solange die
durchschnittliche Performance
gerechnet
über die Jahre
seit PK-Vertragsbeginn (Kapitalübertragung oder Beginn der
Beitragszahlungen)
unter dem im Vertrag angenommenen Rechnungszins liegt.
4.
lebenslanger Steuerfreibetrag in Höhe der Kosten
bei individuellem Wechsel in ein
Versicherungsprodukt
oder in eine „Sicherheits-VRG".
5.
Ohne
weitere Sanierungsmaßnahmen : Optionale steuerfreie Auszahlung des noch
vorhandenen Deckungskapitals. Diese wird
in Hinblick auf die Mitverantwortung des Staates an der
Negativperformance
der Pensionskassen gefordert.
Der Auszahlungsbetrag
muss Deckungskapital, Schwankungsrückstellung und
Auszahlungsreserve
umfassen. Ein „versicherungstechnischer"
Abschlag wird grundsätzlich
abgelehnt.
Stellungnahme zur Absenkung des Rechnungszinses:
Eine Absenkung des RZ kann nur optional und auf freiwilliger Basis erfolgen.
Es mussten
bisher Verluste von bis zu 45 % gegenüber den Zusagen
hingenommen werden. Die
Absenkung des RZ würde ohne stützende Maßnahmen
(steuerliche Begünstigung oder
Verlustabdeckung
durch die Pensionskasse, den Staat oder den Arbeitgeber) die Pensionsreduktion
noch weiter in Größenordnungen
treiben, die ganz einfach nicht mehr zumutbar sind.
Stellungnahme zur Sicherheits-VRG:
Da ein Umstieg in diese VRG ohne
Kapitalnachschüsse eine weitere Pensionskürzung bis zu
einem Drittel mit sich bringt, ist die
sogenannte Sicherheits-VRG - zumindest aus Sicht der
bereits Leistungsberechtigten und aller älteren Dienstnehmer - völlig uninteressant und daher
abzulehnen.
Wien, 16. September 2009