20/BI XXIV. GP
Eingebracht am 11.02.2010
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möglich.
Bürgerinitiative
Formblatt für eine Bürgerinitiative
Bürgerinitiative betreffend Verbesserung der tierschutzgesetzlichen |
Situation der Schweine in Österreich: |
Aus für Kastenstände, Vollspaltenböden und qualvolle narkosefreie |
Ferkelkastration; verpflichtende Stroheinstreu, Erhöhung des |
Platzangebots |
Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht |
angenommen: |
Das Bundestierschutzgesetz und die anschließenden |
Tierhaltungsverordnungen unterliegender Bundes- |
kompetenz |
ANLIEGEN: |
Der Nationalrat wird ersucht, |
ein fundiertes Konzept für artgerechte Schweinehaltung in Österreich aus- |
zuarbeiten und darin insbesondere für folgende Reformen einzutreten |
-) Verbot von Kastenständen |
-) Verbot von Vollspaltenböden |
-) Verpflichtung von Stroh-Einstreu |
-) Erhöhung des Platzangebotes |
-) Verbot von schmerzhaften chirurgischen Eingriffen ohne Narkose und postopera- |
tive Schmerzbehandlung im Bereich der Kastration, Schwanzkupieren, Zähne ab- |
schleifen u.a. |
-) Angebot von ausreichend Nestbaumaterial zum Abferkeltermin |
-) Ausreichend langer Verbleib der Ferkel bei der Mutter im Einklang mit modernen |
veterinär-ethologischen Erkenntnissen |
-) gesetzliche Mindestanforderungen an die Ausbildung der Arbeiterinnen in Sch- |
weinebetrieben speziell auch unter Tierschutzgesichtspunkten |
-) Erstellung eines umfassenden Stufenplans zum schrittweisen Ausstieg aus der |
tierquälerischen Schweine-Intensivtierhaltung |
Inbesondere ist auch eine stimmige Adaptierung der 1. Tierhaltungsverordnung |
Anlage 5 (betreffend Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen) an die |
gesetzlichen Vorgaben des Bundestierschutzgesetzes vorzunehmen. |
(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen.)
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