21/BI XXIV. GP
Eingebracht am 04.03.2010
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Bürgerinitiative
BÜRGERINITIATIVE (i.S.d. Geschäftsordnungsgesetz 1975, BGBl. Nr. 410) betreffend
Ausbau der Weinviertier Schnellstraße S3
(bisher B303) zwischen Stockerau-Nord und Hollabrunn-Süd auf
VOLLAUSBAU STATT GELDVERSCHWENDUNG UND MAUTABZOCKE! |
Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Die
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft
(ASFINAG) hat die Straße |
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht, einen Ausbau der Weinviertier Schnellstraße S3 (bisher B303) zwischen Stockerau-Nord und Hollabrunn-Süd auf vier Fahrspuren durchzusetzen und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Priorität einzuräumen.
Der derzeitige Ausbauplan der
ASFINAG sieht auf dem betreffenden Streckenabschnitt keine Verbreiterung der Brücken vor.
Dieser Umstand führt bereits jetzt zu verkehrsgefährdenden
Engstellen. Von einem Sicherheitsausbau, wie die ASFINAG ihre Maßnahmen
bezeichnet, kann deshalb keine Rede sein.
Die ASFINAG begründet ihre
derzeitigen Pläne mit dem Hinweis auf angeblich zu hohe
Kosten eines
Die Unterzeichner treten deshalb für einen sofortigen und umfangreichen Ausbau der B303/S3 ein. |