36/BI XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Formblatt für eine Bürgerinitiative

BÜRGERINITIATIVE betreffend die Änderung des Pensionskassengesetzes

Allen Pensionskassen-Leistungsberechtigten - den Anwartschaftsberechtigten mit Wirkung ab dem Anfall der ersten Pensionskassenleistung - wird die Möglichkeit eingeräumt, ihr gesamtes von der Pensionskasse verwaltetes Deckungskapital, insoweit auf dieses keine Nachschusspflicht des Arbeitgebers besteht, mit der Hälfte des Steuersatzes zu versteuern, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezuges auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt (analog § 67 Abs. (8) lit. e) in Verbindung mit Abs. (1) EStG). Mit der Entrichtung dieser Steuer erfüllen sie die Voraussetzung für die sofortige Inanspruchnahme einer der beiden Optionen:

 

1.    lebenslang steuerfreie Auszahlung ihrer eigenen PK-Pension bzw. jener ihrer Hinterbliebenen,

oder

2.    Barauszahlung des nach Abzug der Steuer verbliebenen PK-Kapitals.

 

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Das Pensionskassengesetz (PKG) und das Betriebspensionsgesetz (BPG) sind in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache. Vorauszuschicken ist, dass der VerfGh mit seiner Entscheidung G 245/09 - 7 vom 16.12.2009 einen diesbezüglichen Gesetzesprüfungsantrag des Nationalrates zuständigkeitshalber an diesen rückverwiesen hat.

 

Die PK-Leistungsberechtigten mussten schon in den vergangenen Jahren erhebliche Pensionseinbußen hinnehmen. In vielen Fällen liegt die tatsächliche Pensionsleistung nicht einmal mehr bei der Hälfte des bei Abschluss des Pensionskassenvertrages in Aussicht gestellten Betrages. Und diese Tendenz geht ungebremst weiter: Die Verluste 2011  bewirken ab 1.1.2012 weitere Pensionskürzungen, wobei diese für etwa die Hälfte der Leistungsberechtigten bei mehr als minus 10% liegen werden.

 

Die Pensionskassen werden ihren Berechtigten auch in Zukunft keinerlei materielle Absicherung ihrer Altersvorsorge bieten. Die PK-Berechtigten bleiben in der Volatilität der Finanzmärkte dem (Un)- Geschick der Pensionskassen, denen der Gesetzgeber keinerlei Ergebnisverantwortung abverlangt, hilflos ausgeliefert. Da das PKG keine Ausstiegsmöglichkeit aus der PK vorsieht, können die PK- Berechtigten nur ohnmächtig der zunehmenden Vernichtung ihres Pensionskapitals und damit ihrer Altersvorsorge zusehen.

 

Die Unfähigkeit der Sozialpartner und der Regierung in den auf die massiven Verluste 2008 folgenden drei Jahren eine wirksame Sanierung des PK-Systems zustande zu bringen, tragen mit Schuld an den neuerlichen Verlusten der PK und dokumentieren damit das endgültige Scheitern dieser 2. Säule der Altersversorgung". Eine in Begutachtung befindliche Novelle zum Pensionskassengesetz bringt wieder keine Verbesserung für die PK-Berechtigten; sie sichert nur ein komfortables Überleben der Pensionskassen auf Kosten der Berechtigten ab.

 

 

Dieses österreichische PK-System ist nachgewiesenermaßen das schlechteste in Europa. Die Republik trägt durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorrangig Mitschuld, sowohl an der andauernden Vernichtung der Altersvorsorge von 800.000 Bürgern als auch von zukünftigen Steuereinahmen durch die Kürzung der PK-Pensionen.

 

Die Unterzeichneten sehen daher in der geforderten Änderung des PKG die einzige Chance einer teilweisen Abgeltung der bisherigen Verluste über die steuerliche Regelung bzw. durch den Ausstieg aus der PK, die weitere Vernichtung ihrer Altersvorsorge zu verhindern. Die Besteuerung des PK- Kapitals mit dem halben Steuersatz ist kein Geschenk des Staates: diese Steuereinnahme stellt größtenteils den Barwert zukünftiger Lohnsteuereinnahmen aus der PK-Pension dar und bringt in einer angespannten Budgetsituation nach vorsichtigen Schätzungen sofort mindestens 500 Mio zusätzliche Einnahmen bei Inanspruchnahme der Option durch die Hälfte der Leistungsberechtigten sowie etwa 100 Mio in den Folgejahren durch die jeweils neu hinzukommenden Leistungsberechtigten. Außerdem entfällt für den Staat das Risiko der weiteren Vernichtung des PK- Kapitals und damit zukünftiger Steuereinnahmen aus den PK-Pensionen.

 

ANLIEGEN: die Nationalrats-Abgeordneten werden ersucht, die Änderung des PKG zu initiieren und zu beschließen.

 

 


 

Bürgerinitiative betreffend die Änderung des Pensionskassengesetzes (PKG)

Erstunterzeichner

Name

Anschrift

Geb.Datum

Datum der Unterzeichnung

eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Dr. Hejc Kurt

 

 

24. 11.2011

Deutsch-Wagram

…………………….

Unterschrift

 

 

Unterstützungserklärungen:

 

Name

Anschrift

Geb.Datum

Datum der Unterzeichnung

Unterschrift

BLECHA

Karl

 

 

5.12.11

 

BROUKAL

Josef

 

 

7.12.11

 

SCHÖN

Franz

 

 

7.12.11