40/BI XXIV. GP

Eingebracht am 18.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend:
Zentralmatura verschieben

Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen

zu §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012


ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,

sich für das Anliegen der Schülerinnen und Schüler, die Einführung der Neuen Reifeprüfung“ zu

verschieben, einzusetzen, bis die unten genannten Forderungen bzw. Änderungen am

Verordnungsentwurf zur Neuen Reifeprüfung erfüllt sind.

Der Grund hierfür ist die mangelnde und zu spät einsetzende Vorbereitung der Schülerinnen und

Schüler der neunten und zehnten Schulstufe des laufenden Schuljahres.

Adaptierung des Lehrplans!

Neben einer allgemeinen Novellierung des Lehrplans fordern wir seine Adaptierung des Lehrplans
an die Neue Reifeprüfung. Es muss unmissverständlich klar sein, wann Schüler/innen welche Inhalte
vermittelt bekommen müssen.

Angleichung der Leistungsbeurteilungsverordnung

Die Leistungsbeurteilungsverordnung muss überarbeitet werden, damit Schularbeiten nach
ähnlichen Kriterien benotet werden wie die Matura und somit auch wirklich auf sie hinführen. Die
Leistungsbeurteilung muss in ganz Österreich in gleicher Weise zur Anwendung kommen.
Insbesondere muss die Grenze zwischen
Genügend“ und Nicht Genügend“ klar definiert werden.

Regelung für Klassen-Wiederholer, die keine Vorbereitung auf die neue Matura hatten

Wir fordern eine klare, schülerfreundliche Regelung für Schüler/innen, die im letzten Jahr der
derzeitigen Matura maturieren sollten, die achte Klasse jedoch nicht positiv abschlie
ßen und
demnach nicht zur Matura antreten d
ürfen. Diese müssten nach jetzigem Stand zur neuen
Reifeprüfung antreten. Wir fordern für diese Schüler/innen eine Sonderregelung.

Mehr als zwei Wochen Vorbereitungszeit vor der mündlichen Matura (bisher vier bis fünf
Wochen)

Die jetzigen Planungen sehen nur zwei Wochen zwischen schriftlicher und mündlicher Matura vor.
Im Falle einer negativen schriftlichen Klausur w
ürde das bedeuten, dass man erst eine Woche vor
der mündlichen Reifeprüfung erfährt, dass eine Kompensationsprüfung zu bestehen ist. Das ist viel
zu wenig Zeit, um sich auf sie gut vorzubereiten.

Einführung von Schulversuchen in Deutsch und Mathematik

Im Weiteren fordern wir vor der Einführung der Neuen Reifeprüfung Schulversuche auch in den
F
ächern Deutsch und Mathematik, um sicher-zu-stellen, dass die Matura gut erprobt ist.

Offenlegung der Ergebnisse der Feldtestungen

Außerdem ist es wichtig, dass die Ergebnisse der Feldtestung offen gelegt werden, um eine

transparente Vorbereitung auf die Neue Reifeprüfung zu ermöglichen.

Wir bitten den Nationalrat, diese Themen im Sinne einer schülerfreundlichen Maturareform zu

behandeln.