40/BI XXIV. GP
Eingebracht am 18.04.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Parlamentarische
Bürgerinitiative betreffend:
Zentralmatura verschieben
Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen
zu §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht,
sich für das Anliegen der Schülerinnen und Schüler, die Einführung der „Neuen Reifeprüfung“ zu
verschieben, einzusetzen, bis die unten genannten Forderungen bzw. Änderungen am
Verordnungsentwurf zur Neuen Reifeprüfung erfüllt sind.
Der Grund hierfür ist die mangelnde und zu spät einsetzende Vorbereitung der Schülerinnen und
Schüler der neunten und zehnten Schulstufe des laufenden Schuljahres.
Adaptierung des Lehrplans!
Neben einer allgemeinen
Novellierung des Lehrplans fordern wir seine Adaptierung des Lehrplans
an die Neue
Reifeprüfung. Es muss unmissverständlich klar sein, wann Schüler/innen welche Inhalte
vermittelt
bekommen müssen.
Angleichung der Leistungsbeurteilungsverordnung
Die
Leistungsbeurteilungsverordnung muss überarbeitet werden, damit Schularbeiten nach
ähnlichen Kriterien benotet
werden wie die Matura und somit auch wirklich auf sie hinführen. Die
Leistungsbeurteilung muss in ganz Österreich
in gleicher Weise zur Anwendung kommen.
Insbesondere muss die Grenze zwischen „Genügend“ und „Nicht Genügend“
klar definiert werden.
Regelung für Klassen-Wiederholer, die keine Vorbereitung auf die neue Matura hatten
Wir fordern eine klare, schülerfreundliche Regelung für Schüler/innen, die im letzten Jahr der
derzeitigen Matura maturieren sollten, die achte Klasse jedoch nicht positiv
abschließen und
demnach nicht zur Matura antreten dürfen. Diese müssten
nach jetzigem Stand zur neuen
Reifeprüfung antreten. Wir fordern für diese Schüler/innen eine Sonderregelung.
Mehr als zwei Wochen
Vorbereitungszeit vor der mündlichen Matura (bisher vier bis fünf
Wochen)
Die jetzigen Planungen sehen nur zwei Wochen
zwischen schriftlicher und mündlicher Matura vor.
Im Falle einer negativen schriftlichen
Klausur würde das bedeuten, dass man
erst eine Woche vor
der mündlichen
Reifeprüfung erfährt, dass eine Kompensationsprüfung zu
bestehen ist. Das ist viel
zu wenig Zeit, um sich auf sie gut vorzubereiten.
Einführung von Schulversuchen in Deutsch und Mathematik
Im Weiteren fordern wir vor der Einführung
der Neuen Reifeprüfung Schulversuche auch in den
Fächern Deutsch und Mathematik, um
sicher-zu-stellen, dass die Matura gut erprobt ist.
Offenlegung der Ergebnisse der Feldtestungen
Außerdem ist es wichtig, dass die Ergebnisse der Feldtestung offen gelegt werden, um eine
transparente Vorbereitung auf die Neue Reifeprüfung zu ermöglichen.
Wir bitten den Nationalrat, diese Themen im Sinne einer schülerfreundlichen Maturareform zu
behandeln.