45/BI XXIV. GP
Eingebracht am 16.08.2012
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Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend „Barrierefreiheit“ als Pflichtfach |
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen: Bundeskompetenz liegt durch die Zuständigkeit für Universitäten (damit für Architekturfakultäten usw.), Fachhochschulen, HTLs und Befugnisprüfungen vor. Außerdem durch die im „Anliegen“ zitierten Erklärungen und Forderungen (Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen, Beirat für Baukultur im Bundeskanzleramt, Erklärung Bundesminister für Wissenschaft und Forschung).
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ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht, alle Maßnahmen zur Umsetzung und der Kontrolle der obgenannten Erklärungen und Forderungen zu treffen. Dies im Einvernehmen mit dem „Behindertenorganisationen“. Der „Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen - Die behindertenpolitische Strategie Österreichs 2012 - 2020“ (Entwurf Dezember 2011) sieht unter den Maßnahmen (3.8.3) die „Barrierefreiheit als Pflichtfach in allen einschlägigen Ausbildungen (Architektur, Bauingenieurwesen, Bautechnischen Berufe)“ vor. Als Zeithorizont wird 2013 angegeben, als zuständig „alle Bundesministerien“. Die Empfehlungen des „Beirates für Baukultur“ (Bundeskanzleramt, Juni 2011) sehen das „Design für All“, eine gegenüber dem Nationalen Aktionsplan erweiterte Ausbildungsliste und auch die - vor allem die Steuerzahlerlnnen wichtige - Regelung von Verantwortung und Haftung vor. Es darf hier auf das jahrelange Bemühen insbesondere der Behindertenorganisationen auf Umsetzung dieser Forderungen hingewiesen werden. |
Formblatt für eine Parlamentarische Bürgerinitiative
(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend „Barrierefreiheit“ als Pflichtfach |
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Erstunterzeichner/in |
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Name |
Anschrift |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
VOGET Klaus, Dr. |
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…………………………………………………. Unterschrift |