51/BI XXIV. GP

Eingebracht am 25.10.2012
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Bürgerinitiative

Formblatt für eine Parlamentarische Bürgerinitiative

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

die Erhaltung und Erleichterung der freien Studienwahl

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die öffentlichen Universitäten sind Einrichtungen des Bundes und in einem Bundesgesetz geregelt.

 

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,

Gesetzesinitiativen zu unterlassen, die zu einer Beschränkung des Hochschul- zuganges und einer Verringerung der freien Studienwahl führen. Gleichzeitig
sollen bestehende Hürden abgeschafft werden, die eine freie Studienwahl von Studierenden erschweren. Durch bessere Studienbedingungen sollen mehr Menschen für ein Hochschulstudium interessiert werden. Diese Verbesserun-
gen können nicht durch die Errichtung von Beschränkungen, sondern nur
durch einen Ausbau der Hochschulen geschaffen werden.

Angesichts der niedrigen Akademikerlnnenquote in Österreich, steigender Jugendarbeitslosigkeit in weiten Teilen Europas und der schlechten sozialen Durchmischung unter den Studierenden muss es das Ziel sein, die best-
mögliche Bildung, Ausbildung und Qualifikation für möglichst viele Menschen
zu bieten, um so gesellschaftliche Ungleichheiten abzubauen.

Fundierte Informations- und Beratungsangebote abseits von Werbemaß-
nahmen stellen wesentlich sinnvollere, günstigere und zielführendere
Alternativen zu einer fremdbestimmten Studieneinteilung mittels Zugangsbe­schränkungen dar. Durch bereits erprobte und bewährte Konzepte der Studienberatung können Studieninteressierte ihre Fähigkeiten und Interessen
besser einschätzen und eine fundierte Studienwahl treffen.

"Selbst- statt Fremdbestimmung’' muss das Motto lauten. Kontingente und Selektionstests können jungen Menschen nicht sagen, was für ihre Zukunft
das Richtige ist.

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)