55/BI XXIV. GP

Eingebracht am 07.12.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

PARLAMENTARISCHE BÜRGERINITIATIVE

betreffend allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung

MOTIVE

Die Bankenkrise hat in großen Teilen der Bevölkerung zu einem erheblichen Vertrauensverlust gegenüber den etablierten Institutionen des Geldwesens geführt. Gleichzeitig haben sich die Bedingungen der Finanzierung von Klein- und Mittelbe­trieben drastisch verschlechtert (Basel II und III).

In dieser Situation haben innovative Unternehmen und Initiativen gemeinsam mit BürgerInnen die Möglichkeit der direkten Kreditgewährung entdeckt: BürgerInnen stellen Betrieben und Initiativen ihres Vertrauens im Wege direkter Darlehen Geld zur Verfügung. Anstatt ihr Geld einer Bank zur Verwendung für (meist) unbekannte Zwecke zu geben, geben sie es lieber und mit mehr Vertrauen Unternehmen und Initiativen, die ihnen bekannt sind, mit deren Geschäftstätigkeit sie sich identi­fizieren und deren Entwicklung sie häufig unmittelbar mitverfolgen können.

Die Finanzmarktaufsicht hat gegen Betriebe und Initiativen, die sich auf diese Weise finanzieren, Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet mit der Begründung, diese Finanzierungsform stelle ein gewerbliches Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs.1 Z.1 Bankwesengesetz dar. Die FMA fordert die sofortige Rückzahlung der gewährten Darlehen und droht darüber hinaus mit empfindlichen Strafen.

Diese Vorgangsweise gefährdet einen auch volkswirtschaftlich äußerst positiven Ansatz zur Kreditversorgung von Klein- und Mittelbetrieben sowie ökologischer und sozialer Initiativen.

BürgerInnen sollen daran gehindert werden, Unternehmen Darlehen zu geben, die sie selbstverantwortlich unterstützen wollen bzw. denen sie auf Grund eigener Wahrnehmung und oft auch auf Grund einer persönlichen Beziehung vertrauen. Stattdessen sollen sie gezwungen werden, ihr Geld in die etablierte Finanzwirtschaft einzubringen, deren Geschäftsprakti­ken ihnen oft zuwider sind und deren kurzfristiges Gewinndenken sie ablehnen.

Es bedarf daher einer Klarstellung im Bankwesengesetz, dass die Entgegennahme von Darlehen zur direkten Verwendung im Betrieb oder für Initiativen wie z.B. Bürgerkraftwerke oder SoziaIprojekte im nationalen und internationalen Bereich kein gewerbliches Einlagengeschäft darstellt. Am Beispiel des Schremser Schuhfabrikanten Heinrich Staudinger ist klar erkennbar, dass die Entgegennahme von Darlehen aus seinem Kundennetz und Freundeskreis ausschließlich der Finanzie­rung von Investitionen seiner Schuherzeugung dient und im Rahmen seines Schuhmachergewerbes erfolgt und nicht im Rahmen eines bankgewerblichen Einlagengeschäftes, dessen Wesen gerade nicht die unmittelbare Verwendung sondern die Weitergabe der eingelegten Gelder an Kreditnehmerlnnen ist. Dieser fundamentale Unterschied ist auch im Gesetz zu berücksichtigen bzw. klarzustellen.

Ersuchen an den Nationalrat:

Die Unterzeichneten ersuchen den Nationalrat um gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung der Freiheit von BürgerIn­nen, ihr Geld aufgrund eigenen Urteils und eigener Entscheidung ohne Bankenzwang im direkten Wege für Unternehmen und Initiativen ihres Vertrauens zur Verfügung stellen zu können.


Zuständigkeit des Bundes zur Gesetzgebung und Vollziehung

Geld- und Kreditwesen (Artikel 10 Bundes-Verfassungsgesetz)

Erstunterzeichner:

Heinrich Staudinger,

Schrems, am ..........7.Dezember 2012........                                                                                      Unterschrift:...............................................................................