56/BI XXIV. GP

Eingebracht am 14.12.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

 

 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

„Festplattenabgabe jetzt!“

(Novelle des Urheberrechtsgesetzes, § 42b Abs. 1 und Abs. 2)

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG)

 

ANLIEGEN: Der Nationalrat wird ersucht,

im § 42b Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) klarzustellen, dass sämtliche Speichermedien der Vergütungspflicht (Leerkassettenvergütung) unterliegen, sowie im § 42b Abs. 2 des UrhG klarzustellen, dass sämtliche Geräte der Vergütungspflicht (Reprografievergütung) unterliegen.

Die Einnahmen der Künstlerinnen und Künstler nehmen jährlich ab, weil künstlerische Werke ohne Bezahlung privat kopiert werden. Bisher wurde das private Kopieren künstlerischer Werke mit der „Leerkassettenvergütung“ abgegolten, die von Privatpersonen beim Kauf von leeren Datenträgern eingehoben wird. Aber heute kopiert niemand mehr auf Kassetten, weshalb 20.000 Kunstschaffende seit Jahren wichtige Einnahmen verlieren: Auf jeder Festplatte in Österreich lagern durchschnittlich 4.300 urheberrechtlich geschützte Werke, wie eine Erhebung bei Konsumentinnen und Konsumenten gezeigt hat. Die Festplattenabgabe ist also nur eine logische Anwendung der bestehenden Leerkassettenvergütung. Weiters ist die Privatkopie an eine Abgeltung durch die Urheberrechtsabgabe gebunden - ein „natürliches Auslaufen“ der Leerkassettenvergütung würde auch das Recht auf Privatkopie in Frage stellen. Um Rechtssicherheit für Kunstschaffende und Konsument/innen herzustellen, ersuchen wir daher um eine diesbezügliche Klarstellung im Urheberrechtsgesetz.

 


Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

„Festplattenabgabe jetzt!“

(Novelle des Urheberrechtsgesetzes, § 42b Abs. 1 und Abs. 2)

Erstunterzeichner/in

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Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Gerhard

Ruiss

 

 

 

 

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