73/BI XXIV. GP

Eingebracht am 11.10.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

 

den Erhalt und die Förderung der Sicherheit der Bevölkerung durch
Aufrechterhaltung der Polizeiinspektionen im Bezirk Oberpullendorf, insbesondere
in Kobersdorf.

Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Artikel 102 Bundesverfassung, sowie Sicherheitspolizeigesetz, Artikel 78a Bundesverfassungsgesetz. Gemäß der österreichischen Bundesverfassung sind Aufgaben
der Sicherheitspolizei sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollziehung in der
Kompetenz des Bundes.

Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von 1261 BürgerInnen
mit ihrer Unterschrift unterstützt.
(Anm.: zumindest 500 rechtsgültige Unterschriften
müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)

ANLIEGEN:

Der Nationalrat wird ersucht,

das Sicherheitspolizeigesetz insofern abzuändern, als eine Mindestanzahl von Polizeiinspektionen gerechnet auf die Bevölkerung unter Berücksichtigung der
Infrastruktur festgeschrieben wird. Dies muss dazu fuhren, dass bestehende Polizeiinspektionen weder geschlossen noch zusammengelegt werden können,
sondern im Gegenteil die Dichte der Polizeiinspektionen erhöht werden
muss, was die Sicherheit der Bevölkerung durch Kriminalitätsprävention erhöht.

PRÄVENTION: nicht in absoluten Zahlen objektivierbar, aber durch Vergleich mit
anderen Regionen statistisch belegbar

POLIZIST ZUM ANFASSEN:

Vertrauen der Bevölkerung in die örtliche Polizei. (leider wird die
Polizei als Feindbild wahrgenommen -> z.B. Strafen bei Zuschnellfahren
der örtlichen Bevölkerung wahrgenommen, sondern als "einer von uns".

Das führt dazu, dass die Bevölkerung viel eher bereit ist, Wahrgenommenes
mitzuteilen, was wiederum die Aufklärungsquote erhöht.

SCHNELLES EINGREIFEN:

kurze Zufahrtswege ermöglichen schnelles Eingreifen im Notfall, gerade wenn
es um Leib und leben geht entscheiden oft Sekunden.

 

(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)

 

 

SICHERUNG DES SCHULWEGES:

und damit die Sicherung des Lebens unserer Kinder obliegt da es in

Kobersdorf nicht gesetzlich verpflichtet ist, den Schulweg zu sichern, dem Ermessen des lokal zuständigen Postenkommandanten. Nur wenn der Posten am Ort direkt ist, werden die Sorgen in der nötigen Form an den Kommandanten herangetragnen, bzw. kann sich dieser durch persönliche Beobachtung ein Bild machen.

ERHÖHUNG DES SUBJEKTIVEN SICHERHEITSGEFÜHLS für jede Bürgerin und jeden Bürger


 


 

Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend

 

 

den Erhalt und die Förderung der Sicherheit der Bevölkerung durch
Aufrechterhaltung der Polizeiinspektionen im Bezirk Oberpullendorf,
insbesondere, in Kobersdorf.

Erstunterzeichner/in

Name

Anschrift

Geb. Datum

Datum der Unterzeichnung

Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde

Pauer

Martina

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterschrift