73/BI XXIV. GP
Eingebracht am 11.10.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bürgerinitiative
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend
den
Erhalt und die Förderung der Sicherheit der Bevölkerung durch
Aufrechterhaltung der Polizeiinspektionen im Bezirk Oberpullendorf,
insbesondere
in Kobersdorf.
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Artikel 102 Bundesverfassung, sowie Sicherheitspolizeigesetz, Artikel
78a Bundesverfassungsgesetz. Gemäß der österreichischen
Bundesverfassung sind Aufgaben
der Sicherheitspolizei sowohl in Gesetzgebung als auch in Vollziehung in der
Kompetenz des Bundes.
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im
Nationalrat von 1261 BürgerInnen
mit ihrer Unterschrift unterstützt. (Anm.: zumindest 500 rechtsgültige
Unterschriften
müssen für die Einbringung im Nationalrat vorliegen.)
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht,
das Sicherheitspolizeigesetz insofern abzuändern, als eine
Mindestanzahl von Polizeiinspektionen gerechnet auf die Bevölkerung unter
Berücksichtigung der
Infrastruktur festgeschrieben wird. Dies muss dazu fuhren, dass bestehende
Polizeiinspektionen weder geschlossen noch zusammengelegt werden können,
sondern im Gegenteil die Dichte der Polizeiinspektionen erhöht werden
muss, was die Sicherheit der Bevölkerung durch
Kriminalitätsprävention erhöht.
PRÄVENTION: nicht in absoluten Zahlen objektivierbar, aber durch
Vergleich mit
anderen Regionen statistisch belegbar
POLIZIST ZUM ANFASSEN:
Vertrauen der Bevölkerung in die örtliche Polizei. (leider
wird die
Polizei als Feindbild wahrgenommen -> z.B. Strafen bei Zuschnellfahren
der örtlichen Bevölkerung wahrgenommen, sondern als "einer von
uns".
Das führt
dazu, dass die Bevölkerung viel eher bereit ist, Wahrgenommenes
mitzuteilen, was wiederum die Aufklärungsquote erhöht.
SCHNELLES EINGREIFEN:
kurze
Zufahrtswege ermöglichen schnelles Eingreifen im Notfall, gerade wenn
es um Leib und leben geht entscheiden oft Sekunden.
(Falls der Vordruck nicht ausreicht, bitte auf Beiblatt fortsetzen)
SICHERUNG DES SCHULWEGES:
und damit die Sicherung des Lebens unserer Kinder obliegt da es in
Kobersdorf nicht gesetzlich verpflichtet ist, den Schulweg zu sichern, dem Ermessen des lokal zuständigen Postenkommandanten. Nur wenn der Posten am Ort direkt ist, werden die Sorgen in der nötigen Form an den Kommandanten herangetragnen, bzw. kann sich dieser durch persönliche Beobachtung ein Bild machen.
ERHÖHUNG DES SUBJEKTIVEN SICHERHEITSGEFÜHLS für jede Bürgerin und jeden Bürger
Parlamentarische Bürgerinitiative betreffend |
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den Erhalt und die Förderung der
Sicherheit der Bevölkerung durch |
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Erstunterzeichner/in |
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Name |
Anschrift |
Geb. Datum |
Datum der Unterzeichnung |
Eingetragen in die Wählerevidenz der Gemeinde |
Pauer Martina |
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Unterschrift |