43 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Zivildienstgesetz 1986, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/2008, wird wie folgt geändert:

1.  In § 28 Abs. 2 wird die Zahl „150“ durch die Zahl „95“ ersetzt.

2. In § 28 Abs. 4 wird in Z 1 die Zahl „580“ durch die Zahl „635“ und in Z 2 die Zahl „390“ durch die Zahl „445“ ersetzt.

3. In § 76c wird folgender Abs. 25 angefügt:

„(25) § 28 Abs. 2 und 4 in der Fassung BGBl. I Nr. XX/XXXX tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.“