DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 13
Josef Saller Harald Reisenberger
Schriftführung Präsident des Bundesrates