82 der Beilagen XXIV. GP

 

Beschluss des Nationalrates

Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 76/2007, wird wie folgt geändert:

1. Im § 21 wird die Wortfolge „auf die Geburt des Kindes folgenden 15. Kalenderjahres“ durch die Wortfolge „auf die Geburt des Kindes folgenden 7. Kalenderjahres“ ersetzt.

2. Im § 49 Abs. 13 wird der Ausdruck „19 Abs. 1 und 2“ durch den Ausdruck „19 Abs. 2“ ersetzt.

3. § 49 wird folgender Absatz 18 angefügt:

„(18) § 19 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 76/2007 und § 21 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/200x treten mit 1. Jänner 2002 in Kraft und sind auf Geburten nach dem 31. Dezember 2001 anzuwenden.“