DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 26. Februar 2009 betreffend ein Bundesgesetz zur Durchführung des Rahmenbeschlusses über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens (EU-Finanzstrafvollstreckungsgesetz - EU-FinStrVG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 13
Josef Saller Harald Reisenberger
Schriftführung Präsident des Bundesrates