DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 11. März 2009 betreffend ein Bundesgesetz über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Bundes-Umwelthaftungsgesetz - B-UHG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 03 26
Josef Saller Harald Reisenberger
Schriftführung Präsident des Bundesrates